Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reitanlage des Reitervereins Ennigerloh-Neubeckum" - 1. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 14.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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BEKANNTMACHUNG

Veröffentlichung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reitanlage des Reitervereins Ennigerloh-Neubeckum" - 1. Änderung im Stadtteil Ennigerloh-Mitte vom 27.02.2026

Mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Reitanlage des Reitervereins Ennigerloh-Neubeckum“ erfolgt eine geringfügige Erweiterung des Vereinsgeländes sowie Anpassungen im Bestand.

Für diese Anpassungen ist die 1. Änderung des aktuell rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Reitanlage des Reitvereins Ennigerloh-Neubeckum“ aus dem Jahr 2005 erforderlich. Ein Planungserfordernis besteht, um die Erweiterung des Vereinsgeländes sowie die Anpassungen im Bestand sinnvoll und verträglich in das Umfeld einzubinden und hierfür verbindliche sowie verlässliche planungsrechtliche Vorgaben zu schaffen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst zwei Grundstücke südöstlich von Ennigerloh an der Straße „In der Hoest“ und ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Veröffentlichung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Reitanlage des Reitervereins - Ennigerloh-Neubeckum" samt Begründung zzgl. Umweltbericht in der Zeit vom

09. März 2026 bis einschließlich 14. April 2026

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichen Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1,59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                    von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montagnachmittag                 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie  

Donnerstagnachmittag           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Plan-liste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300 und 308 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

  1. Umweltbericht, Teil II der Begründung zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erstellt im Januar 2020 und ergänzt März 2025 Büro Stelzig Büro für Landschaftsökologie, Ökologie, Planung - Soest

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt-prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In der Begründung nebst Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Reitanlage des Reitervereins - Ennigerloh-Neubeckum" werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter.

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt insbesondere zu „planungsrelevanten Arten“ die eine Beeinträchtigung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslösen könnte)
  • Fläche (insbesondere Auswirkungen der Flächenversiegelungen)
  • Boden (insbesondere zur Funktionen für den Naturhaushalt)
  • Wasser (insbesondere Rückhalt und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers)
  • Luft und Klima (insbesondere Auswirkungen auf Kaltluft- und Frischluftproduktion, aber auch die Qualität)
  • Landschaft (insbesondere zum Landschaftsbild)
  • Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung (insbesondere zu Risiken für die Gesundheit, Emissionen, Immissionen)
  • Kultur- und Sonstige Sachgüter
  • Licht, Wärme, Strahlung, Erschütterung, Belästigung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle
  • Kumulierung mit benachbarten Gebieten
  • Eingesetzte Techniken und Stoffe

und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt und bewertet. Grundlage für diese Betrachtungen bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

  1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNGEN nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB aus 2019

umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.07.2019 bis 02.08.2019 und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.07.2019 bis 09.08.2019 und Beteiligung

a.: Stellungnahme des Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Ennigerloh: zur Veränderung von Einleitungsmengen von Niederschlagswasser in Gewässer

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

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Ennigerloh, 27.02.2026

Stadt Ennigerloh

M. Berendes

Bürgermeister

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Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323).

Kontakt

M.Sc. Björn Raum
Bauleitplanung
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
beteiligungen@ennigerloh.de

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