Bebauungsplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 7.8 „Innenstadtentwicklung Clemens-August-Straße" - 2. Änderung, Ennigerloh-Mitte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 02.06.2026
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Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 7.8 „Innenstadtentwicklung Clemens-August-Straße“ beabsichtigt die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung der Flächen im Bereich der Grabenstraße / Clemens-August-Straße / Liebfrauenstraße zu schaffen, um den Bau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen zu ermöglichen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Ennigerloh hat die Verwaltung am 26.01.2026 per Beschluss beauftragt die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich im historischen Stadtkern von Ennigerloh nördlich der Kirche St. Jakobus und umfasst eine Fläche von ca. 3.614 m². Der Geltungsbereich grenzt im Norden an die Grabenstraße, im Osten an die Clemens-August-Straße und im Süden an die Liebfrauenstraße.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Es fand keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB statt. Stattdessen konnte sich die Öffentlichkeit online über den Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh und im Rathaus während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB unterrichten und sich in der Zeit vom 10.02.2025 bis zum 16.03.2025 dazu äußern.

Die Veröffentlichung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.8 „Innenstadtentwicklung Clemens-August-Straße" wird samt Begründung in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 02.06.2026

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                    von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montagnachmittag                 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie  

Donnerstagnachmittag           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 308 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

Ennigerloh, 24.04.2026

Stadt Ennigerloh

M. Berendes

Bürgermeister

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

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