Außenbereichssatzung Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

2. Erweiterung und Änderung der Außenbereichssatzung "Hoest" in Ennigerloh - Mitte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 02.06.2026
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Mit der Aufstellung der 2. Erweiterung und Änderung der Außenbereichssatzung „Hoest“ beabsichtigt die Stadt Ennigerloh die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer gewerblichen reittherapeutischen Anlage im Außenbereich zu schaffen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Ennigerloh hat die Verwaltung am 20.04.2026 per Beschluss beauftragt die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Satzungsbereich liegt in der Bauernschaft Hoest und umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha. Der Geltungsbereich umfasst mehrere Fläche nördlich der Oelder Straße angrenzend an die Straße Im Lickenbrook sowie südlich der Oelder Straße angrenzend zur Straße In der Hoest. 

Die Aufstellung der 2. Erweiterung und Änderung der Außenbereichsatzung „Hoest“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Es wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

Die Veröffentlichung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf der 2. Erweiterung und Änderung der Außenbereichssatzung „Hoest", samt Begründung sowie der Artenschutzprüfung, wird in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 02.06.2026

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                    von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montagnachmittag                 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie  

Donnerstagnachmittag           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 308 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße

Ennigerloh, 24.04.2026

Stadt Ennigerloh

M. Berendes

Bürgermeister

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

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