Flächennutzungsplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Maschinenhalle Golfplatz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.07.2026 bis 07.09.2026
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Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans

BEKANNTMACHUNG

der Wiederholung der Veröffentlichung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh für den Bereich „Maschinenhalle Golfplatz" gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Ennigerloh soll die bisherige Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ in eine Fläche für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Technische Betriebsfläche für den Betrieb der Golfanlage“ geändert werden. Dies umfasst Geräte- und Maschinenhallen zur Unterbringung und Wartung der für die Golfplatzbewirtschaftung erforderlichen Maschinen und Geräte. Gleichzeitig erfolgt die zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde - Erweiterung Maschinenhallen“ im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich der 8. FNP Änderung umfasst ein Grundstück im nordöstlichen Bereich des Golfplatzes in Ostenfelde. Dieses grenzt unmittelbar an die Straße Schürenbrink und ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und die Absicherung der bestehenden Nutzung der Gebäude als Geräte- und Maschinenhallen zur Unterbringung und Wartung der Maschinen und Geräte, die für die Bewirtschaftung des Golfplatzes erforderlich sind, zu schaffen, wurde bereits 2015 ein Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. 2015 sowie 2025 wurde eine öffentliche Auslegung/ Veröffentlichung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Die Veröffentlichung wird aufgrund formeller Fehler in der Auslegungsbekanntmachung wiederholt. Alle bereits eingegangenen Stellungnahmen aus den vorherigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden für die Abwägung berücksichtigt.


Die Veröffentlichung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans samt Begründung zzgl. Umweltbericht, Artenschutzprüfung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

27. Juli 2026 bis einschließlich 07. September 2026

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                    von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montagnachmittag                 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie  

Donnerstagnachmittag           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.


Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten um-weltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

  1. Kombinierter Umweltbericht, Teil II der Begründung zum Entwurf Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde Erweiterung Maschinenhallen“ und 8. Änderung des FNP der Stadt Ennigerloh, Wittenborg - Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung - Hamm (Juni 2026)

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt-prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In der Begründung nebst Umweltbericht zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh für den Bereich „Maschinenhalle Golfplatz" und des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde Erweiterung Maschinenhallen“ im Stadtteil Ennigerloh-Ostenfelde werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung (insbesondere zu Risiken für die Gesundheit, Emissionen, Immissionen, Luft, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung)
  • Klima / Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel (insbesondere Auswirkungen auf Kaltluft- und Frischluftproduktion, aber auch die Qualität)
  • Boden, Fläche (insbesondere Auswirkungen der Flächenversiegelungen)
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild (insbesondere zu „planungsrelevanten Arten“ die eine Beeinträchtigung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslösen könnte)
  • Wasser, Abwasser (insbesondere Rückhalt und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers)
  • Kulturgüter und Sachgüter, kulturelles Erbe
  • Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Abfall
  • Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt und bewertet. Grundlage für diese Betrachtungen bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

  1. Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde Erweiterung Maschinenhallen“ und 8. Änderung des FNP Stadt Ennigerloh, Wittenborg - Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung - Hamm (Dezember 2024)

In der Artenschutzprüfung werden die Betroffenheit von planungsrelevanten Arten, insbesondere von bestimmten Vogelarten und Fledermausarten, durch das Planungsvorhaben untersucht und damit verbundene mögliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen z.B. durch Baubeginn und, Baumfällungen nur in bestimmten Monaten und einer entsprechenden Beleuchtung, genannt (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden)

  1. Frühzeitige Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB aus 2015

Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.03.2015 bis 20.03.2015 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.02.2015 bis 20.03.2015

  • Stellungnahme des Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Hinweis zur Beschaffenheit des Untergrunds und zum objektbezogenen Baugrund
  • Stellungnahme des Kreises Warendorf zur Notwendigkeit der vertiefenden Bauleitplanung, insbesondere hinsichtlich Naturschutz (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, biologische Vielfalt, Gewässerstrukturen)
  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus 2015

Umweltrelevante Informationen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.07.2015 bis 21.08.2015

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 22 Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Hinweis zu Kampfmitteln
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 65 Rechtsangelegenheiten, Markscheidewesen zur Betroffenheit der Mobil Erdgas-Erdöl GmbH als Inhaberin einer Erlaubnis zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Münster Dezernat 32 Landschaftsplanung zur Nutzung der Gebäude sowie der zugehörigen Freiraumnutzung
  • Stellungnahme des Kreises Warendorf zur Notwendigkeit der vertiefenden Bauleitplanung, insbesondere hinsichtlich der Eingriffsregelung gem. BNatSchG
  • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbands der Stadt Warendorf hinsichtlich des Gewässers Rottgraben
  1. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus 2018

Umweltrelevante Informationen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vom 12.02.2018 bis 12.03.2018

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Münster Dezernat 32 Landschaftsplanung zur Nutzung der Gebäude sowie der zugehörigen Freiraumnutzung
  • Stellungnahme des Kreises Warendorf zur Errichtung von Anlagen über Gewässer gemäß § 36 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 22 Landeswassergesetz sowie der Errichtung von baulichen Anlagen gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 31 Landeswassergesetz
  1. Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus 2025

Umweltrelevante Informationen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2025 bis 01.06.2025

  • Stellungnahme der Stadt Ennigerloh Kampfmittelüberprüfung mit Hinweis zu Kampfmitteln
  • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverband Warendorf Süd hinsichtlich des Gewässers Rottgraben und der Freihaltung von einer möglichen Bebauung

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird bei der 8. Änderung des FNP darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße


Ennigerloh, 17.07.2026

Stadt Ennigerloh

M. Berendes

Bürgermeister


Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 ((BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 87)

Kontakt

M.Sc. Björn Raum
Bauleitplanung
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
beteiligungen@ennigerloh.de

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