Bebauungsplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde - Erweiterung Maschinenhallen“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.07.2026 bis 07.09.2026
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 211.1

BEKANNTMACHUNG

der Wiederholung der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde - Erweiterung Maschinenhallen“ im Stadtteil Ennigerloh-Ostenfelde gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Mit dem Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde – Erweiterung Maschinenhal-len“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung zusätzlicher Geräte- und Maschinenhallen geschaffen sowie die bereits bestehende Nutzung als Geräte- und Maschinen-hallen abgesichert werden. Gleichzeitig erfolgt die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh für den Bereich „Maschinenhalle Golfplatz" im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Grundstück im nordöstlichen Bereich des Golfplatzes in Ostenfelde. Dieses grenzt unmittelbar an die Straße Schürenbrink und ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und die Absicherung der bestehenden Nutzung der Gebäude als Geräte- und Maschinenhallen zur Unterbringung und Wartung der Maschinen und Geräte, die für die Bewirtschaftung des Golfplatzes erforderlich sind, zu schaffen, wurde 2016 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde – Erweiterung Maschinenhallen“ eingeleitet. 2022 sowie 2025 erfolgte eine öffentliche Auslegung/ Veröffentlichung zum Bebauungsplan Nr. 211.1 1 „Golfplatz Ostenfelde – Erweiterung Maschinenhallen“. Die Veröffentlichung wird aufgrund formeller Fehler in der Auslegungsbekanntmachung wiederholt. Alle bereits eingegangenen Stellungnahmen aus den vorherigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden für die Abwägung berücksichtigt.


Die Veröffentlichung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde – Erweiterung Maschinenhallen“ samt Begründung zzgl. Umweltbericht, Artenschutzprüfung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

27. Juli 2026 bis einschließlich 07. September 2026

auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht werden.

Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh (Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh), Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, im Foyer des 3. Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind

Montag – Freitag                    von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

Montagnachmittag                 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie  

Donnerstagnachmittag           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300 und 309 oder per Email an beteiligungen@ennigerloh.de erfolgen.


Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten um-weltbezogener Informationen sind verfügbar und werden veröffentlicht:

  1. Kombinierter Umweltbericht, Teil II der Begründung zum Entwurf Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde Erweiterung Maschinenhallen“ und 8. Änderung des FNP der Stadt Ennigerloh, Wittenborg - Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung - Hamm (Juni 2026)

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt-prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. In der Begründung nebst Umweltbericht zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh für den Bereich „Maschinenhalle Golfplatz" und des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde Erweiterung Maschinenhallen“ im Stadtteil Ennigerloh-Ostenfelde werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung (insbesondere zu Risiken für die Gesundheit, Emissionen, Immissionen, Luft, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung)
  • Klima / Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel (insbesondere Auswirkungen auf Kaltluft- und Frischluftproduktion, aber auch die Qualität)
  • Boden, Fläche (insbesondere Auswirkungen der Flächenversiegelungen)
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild (insbesondere zu „planungsrelevanten Arten“ die eine Beeinträchtigung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslösen könnte)
  • Wasser, Abwasser (insbesondere Rückhalt und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers)
  • Kulturgüter und Sachgüter, kulturelles Erbe
  • Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Abfall
  • Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt und bewertet. Grundlage für diese Betrachtungen bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

  1. Artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 211.1 „Golfplatz Ostenfelde Erweiterung Maschinenhallen“ und 8. Änderung des FNP Stadt Ennigerloh, Wittenborg - Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung - Hamm (Dezember 2024)

In der Artenschutzprüfung werden die Betroffenheit von planungsrelevanten Arten, insbesondere von bestimmten Vogelarten und Fledermausarten, durch das Planungsvorhaben untersucht und damit verbundene mögliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen z.B. durch Baubeginn und, Baumfällungen nur in bestimmten Monaten und einer entsprechenden Beleuchtung, genannt (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Schutzgüter Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden)

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus 2022

Umweltrelevante Informationen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.08.2022 bis 16.09.2022 zur Bebauungsplanaufstellung Nr. 211.1

  • Stellungnahme des Kreises Warendorf mit Hinweisen zur Dokumentation der Artenschutzprüfung gem. der Handlungsempfehlung des MKULNV, insbesondere im Hinblick auf naturschutzfachliche Aspekte (insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Gewässerstrukturen)
  • Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW (BUND) zum Naturschutz, insbesondere zum Artenschutz
  1. Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus 2025

Umweltrelevante Informationen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis 01.06.2025 zur Bebauungsplanaufstellung Nr. 211.1

  • Stellungnahme des Kreises Warendorf mit Hinweisen zur Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung gem. BNatSchG, zum Artenschutz, zum Immissionsschutz sowie zum Umweltschutz
  • Stellungnahme der Stadt Ennigerloh - Ordnungsamt zu möglichen Kampfmittelstandorten
  • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverband Warendorf Süd hinsichtlich des Gewässers Rottgraben.

Hinweise:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt auch durch Aushang der Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Ennigerloh. Diese sind wie folgt verortet:

Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1

Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße

Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße

Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße


Ennigerloh, 17.07.2026

Stadt Ennigerloh

M. Berendes

Bürgermeister


Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 ((BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 87)

Kontakt

M.Sc. Björn Raum
Bauleitplanung
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
beteiligungen@ennigerloh.de

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