Mit der 24. Flächennutzungsplanänderung (FNP) der Stadt Ennigerloh, die am 06.03.2026 rechtskräftig geworden ist, wurde ein aus zwei Teilflächen bestehendes Areal als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergie „Wessenhorst“ im FNP dargestellt. Während der Planaufstellung trat das „Gesetz zur Umsetzung von Vorhaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ in Kraft. Mit dem neuen § 249c BauGB sollen im FNP dargestellte Windenergiegebiete nun als Beschleunigungsenergiegebiete für die Windenergie an Land dargestellt werden, um die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen insgesamt zu beschleunigen. Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Wessenhorst“ soll ein ergänzendes Verfahren zur ergänzenden Darstellung des Sonstigen Sondergebietes „Wessenhorst“ als Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land durchgeführt werden.
Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Wessenhorst“ wird samt Begründung sowie der dazugehörigen Unterlagen in der Zeit vom
28. September 2026 bis einschließlich 27. Oktober 2026
auf der Seite www.o-sp.de/ennigerloh im Internet veröffentlicht. Zusätzlich können sie während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ennigerloh eingesehen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh im Bereich "Wessenhorst" wird in der Zeit vom 18.09.2026 bis 26.09.2026 in den Aushangkästen der Stadtverwaltung vollzogen.
Die Aushangkästen sind wie folgt verortet:
Ennigerloh-Mitte: Marktplatz 1 Ennigerloh-Enniger: Hauptstraße/Ecke Mauritiusstraße Ennigerloh-Westkirchen: Warendorfer Straße/Ecke Domhoffstraße Ennigerloh-Ostenfelde: Hessenknapp, zwischen Grothuser Weg und Eckeystraße
Natalie Materi