Kontakt
Wahlamt der Stadt Erkrath
Rathaus
Bahnstraße 16
40699 Erkrath
Tel.: 0211 2407-3201
Fax: 0211 2407-1009
Mail: wahlen@erkrath.de
Teilnahmebedingungen
Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher oder Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger ist (das heißt, wer die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt), das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (Stichtag 29.08.2025) im Wahlgebiet die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Sein Wahlrecht kann ausüben, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder wer einen Wahlschein besitzt. Das Wählerverzeichnis orientiert sich dabei am Melderegister. Wer sich in Erkrath gewöhnlich aufhält, ohne hier oder an anderer Stelle in Deutschland gemeldet zu sein, kann auf Antrag einen Wahlschein erhalten. Wer in Erkrath gemeldet ist und somit in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird, erhält bis zum 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Aus dieser geht unter anderem hervor, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen kann und wie ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Datenschutzerklärung
Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Stadtverwaltung Erkrath. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie sämtliche Informationen rund um das Thema Datenschutz und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Die Datenschutzerklärung für den Internetauftritt der Stadt Erkrath und die Seite der Stabsstelle Digitalisierung (Digitale Stadt Erkrath) finden Sie hier.
Spezielle Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (Erhebung personenbezogener Daten) finden Sie hier.