Bebauungsplan Stadt Erkrath Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan E39 - Beethoven- und Mozartstraße - im Stadtteil Alt-Erkrath

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.07.2026 bis 24.07.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich

Der zuständige Ausschuss für Klima, Umwelt und Planung hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Die Wohnungsbaugenossenschaft Erkrath beabsichtigt die gealterten II-geschossigen Wohnungsbestand aus Anfang der 1960er Jahren in drei Bauabschnitten abzubrechen und plant im Sinne der Innenentwicklung eine Nachverdichtung der Flächen mit neuen Wohn- und ergänzenden, kleineren Gewerbe- bzw. Dienstleistungsnutzungen. Ziel ist es, das Bebauungskonzept auf der Ebene des Bebauungsplans über planerische Festsetzungen zur Realisierung zu sichern und darüber hinaus sowohl den Schulsportplatz als auch die angrenzenden Grünflächen im Bereich der Düssel einschließlich des öffentlichen Spielplatzes in Ihrer Nutzung festzuschreiben.

Einsichtnahme der Planunterlagen

Vom 06.07. bis einschließlich 24.07.2026 können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen zum Bebauungsplan E 39 – Beethoven- und Mozartstraße – einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung öffentlich einsehen und bei Bedarf Stellung dazu nehmen

So stehen die Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist online auf dieser Plattform zur Verfügung. Interessierte können über die Plattform die Dokumente ohne vorherige Anmeldung öffentlich einsehen. Für die zeitgleiche Abgabe einer Stellungnahme über die Beteiligungsplattform ist allerdings eine Anmeldung erforderlich. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, ebenso per Mail an stadtplanung@erkrath.de Stellung zum Bebauungsplan zu nehmen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind die Unterlagen im angegebenen Zeitraum beim Fachbereich Stadtplanung · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11–13, 40699 Erkrath, Erdgeschoss, Zimmer 100 während der regulären Öffnungszeiten (derzeit Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich einsehbar. Für die Einsichtnahme und Erörterung vor Ort oder per Telefon wird um vorherige Terminvereinbarung unter 0211 2407-6101 oder -6108 gebeten

Auf das an dieser Stelle sowie auf der städtischen Homepage unter Amtsblatt und Bekanntmachung (erkrath.de) abrufbare Amtsblatt Nr. 12 vom 02.07.2026 und die darin veröffentlichten ergänzenden Informationen wird verwiesen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass alle, für das Bebauungsplanverfahren maßgeblichen DIN-Normen sowie genannte Merkblätter und Richtlinien ausschließlich bei der Stadt Erkrath im Fachbereich Stadtplanung · Vermessung innerhalb der oben genannten Öffnungszeiten eingesehen werden können. Ein Hinweis auf den Bezug der Unterlagen über den jeweiligen Verlag ergibt sich aus den Planunterlagen zum Bebauungsplan.

Kontakt

Stadt Erkrath

Fachbereich Stadtplanung · Vermessung

Schimmelbuschstr. 11 – 13 40699 Erkrath

Telefon: 0211/2407-6108

E-Mail: stadtplanung@erkrath.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem die-ses Verfahren veröffentlicht wurde, wird auf die Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hingewiesen:

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