Flächennutzungsplan Stadt Espelkamp Öffentliche Auslegung

75. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Darstellung „Grünfläche mit Zweckbindung Friedhof“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.08.2025 bis 19.09.2025
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Espelkamp

75. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Darstellung „Grünfläche mit Zweckbindung Friedhof“

hier: Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses (Offenlage)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

„1.        Das Verfahren zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes wird für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Gemarkung Frotheim, Flur 14, Flurstück 521 tlw.) eingeleitet.

2.         Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

3.         Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen und die dazugehörige Begründung inhaltlich gebilligt.

4.         Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.“

Der räumliche Geltungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt großräumig betrachtet westlich des Siedlungszusammenhanges Frotheim. Der Änderungsbereich liegt nördlich der Friedhofskapelle und der Kösterstraße. Westlich des Änderungsbereiches sind Friedhofsflächen bereits vorhanden. Im Norden und Osten schließen Ackerflächen an das Plangebiet an. Die Abgrenzung ist aus dem anliegenden Kartenausschnitt ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 5.220 m² des Flurstückes Gemarkung Frotheim, Flur 10, Flustück 521 (tlw.).

Planungsziel

Der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende Ziele zugrunde:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Ausweisung zusätzlicher Friedhofsflächen für Erdbestattungen im Ortsteil Frotheim,
  • Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan von Fläche für die Landwirtschaft zu Grünfläche mit Zweckbindung Friedhof.

Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die als Entwurf beschlossene 75. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung

in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025

auf der Homepage der Stadt Espelkamp unter https:www.espelkamp.de/Bauen/Stadtplanung/Bauleitplanung/ Unterpunkte -> Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung -> Öffentliche Auslegung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB wird die als Entwurf beschlossene 75. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung in dem oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, Sachgebiet 3.2 (Stadtplanung/Bauordnung). 5. Obergeschoss, Zimmer 501, während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner ist Herr Hatebur (Telefonnummer: 05772/562-440/E-Mail: j.hatebur@espelkamp.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgt und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Bekanntmachung kann unter www.espelkamp.de/Aktuelles/Bekanntmachungen eingesehen werden.

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Hinweise:

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes während der Auslegungsfrist bei der Stadt Espelkamp, Sachgebiet Stadtplanung, Bauordnung, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, E-Mail: Beteiligung@espelkamp.de, abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stadt Espelkamp prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im vollen Wortlaut vom 08.08.2025 bis einschließlich 15.08.2025 in den Aushangkästen am Rathaus, Wilhelm-Kern-Platz 1, und in den Ortschaften Altgemeinde Espelkamp, Bremer Str. 85, Fabbenstedt, Heideweg 2, Fiestel, Gestringer Str. 75, Frotheim, Diepenauer Str. 53, Gestringen, Bahnstraße (Einmündung in die Gestringer Str.), Isenstedt, Neue Schulstr. 11, Schmalge, Straßengrundstück (Bushaltestelle) gegenüber Tonnenheider Str. 80, Vehlage, Vehlager Str. 32, 32339 Espelkamp, ausgehängt.

Espelkamp, den 29.07.2025

In Vertretung:

gez.

(Horstmeier)

Stadtkämmerer

Kontakt

Stadt Espelkamp
Sachgebietsleiter Stadtplanung und Bauordnung

Herr Johannes Hatebur

Telefon: 05772 562-440
Fax: 05772 8011
E-Mail: j.hatebur@espelkamp.de
Raum: 501

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