Bebauungsplan Stadt Espelkamp Öffentliche Auslegung

Aufstellung B-Plan Nr. 72 "Klinikum Lübbecker Land" i. V. m. 73. Änderung FNP Espelkamp

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.03.2026 bis 23.04.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung

der Stadt Espelkamp

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Klinikum Lübbecker Land“ i.V.m. der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier:     1. Entwurfsbeschluss (Offenlage)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 folgende Beschlüsse ge­fasst:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 72 „Klinikum Lübbecker Land“ wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen und die dazugehörige Begründung inhaltlich gebilligt.
  2. Die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung als Ent­wurf beschlossen und die dazugehörige Begründung inhaltlich gebilligt.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 72 „Klinikum Lübbecker Land“ wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  4. Die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 umfasst die Flurstücke Gemarkung Espelkamp, Flur 17, Flurstücke 13, 15, 16, 17, 18, 19 tlw., 20, 22, 66, 71, 72, 87 tlw., 88, 90, 95, 97 tlw., 243, 244 und 245. Der Geltungsbereich liegt südlich des Angermünder Weges, nördlich der Straße Am Fabbenstedter Graben, westlich der Bremer Straße und östlich der Wohnbebauung an der Aussiger Straße. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind in dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt mit einer schwarz gestrichelten Linie umrandet.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Klinikum Lübbecker Land“ i.V.m. der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes

(Ausschnitt Übersichtsplan, ohne Maßstab)

Der räumliche Geltungsbereich der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasste die Flur­stücke Gemarkung Espelkamp, 17, Flurstücke 13, 15, 16, 17, 18, 19 tlw., 20, 22, 66, 71, 72, 87 tlw., 88, 90, 95, 97 tlw., 243, 244 und 245. Der Geltungsbereich liegt südlich des Angermünder Weges, nördlich der Straße Am Fabbenstedter Graben, westlich der Bremer Straße und östlich der Wohnbe­bauung an der Aussiger Straße. In den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten sind die Dar­stellungen im wirksamen Flächennutzungsplan und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes abgebildet.

Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgendes Ziel zugrunde:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Krankenhauses in Espelkamp.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden der als Entwurf beschlossene Bauleitplan mit der Begründung und den nachfolgend aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sowie der Entwurf für die 73. Änderung des Flä­chennutzungsplanes mit der Begründung und den nachfolgend aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen für die Dauer eines Monats

in der Zeit vom 20.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Espelkamp unter www.espelkamp.de/Bauleitplanung, Unterpunkte Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentliche Auslegung, eingestellt. Des Weiteren werden die Unterlagen im Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (Beteiligung NRW) eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen im Wege der öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden im Rathaus der Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, Sachgebiet 3.2 (Stadtpla­nung, Bauordnung, 5. Obergeschoss, Zimmer 501, während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner ist Herr Hatebur (Telefonnum­mer: 05772/562-440/E-Mail j.hatebur@espelkamp.de). Die Bekanntmachung kann unter www.espelkamp.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sind zu den Entwürfen der Bauleitpläne verfügbar und werden als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht:

  • Zwei Umweltberichte (für Bebauungsplan, Flächennutzungsplanänderung) mit einer Bestands­aufnahme und Bewertung der Umweltauswirkun­gen zu folgenden Schutzgütern: Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Orts- und Landschaftsbild, kulturelle Erbe und sons­tige Sachgüter sowie Aus­sagen zu den Aus- und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und zu den ge­planten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen in die Natur und Landschaft. Der Umweltbericht enthält eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit einer Gegenüberstellung der durch die Pla­nung zu erwartenden Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft.
  • Ein Artenschutzgutachten mit Aussagen zu den Belangen des Artenschutzes sowie zu Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für die Zielart „Fledermäuse“, „Waldlaubsänger“, „Grauschnäpper“, „Bachstelze“, „Sumpf­rohrsänger“, „Star“, „Sperber“ und „Insektenarten“ (Urheber: o.9 Landschaftsarchitekten).
  • Zwei Berichte zur Avifauna und Amphibien mit einer Erfassung von Brutvögeln und Am­phibien für das Plangebiet und dessen Umgebung sowie Maßnahmenvorschlägen zur Ver­besserung der Lebensräume von Brutvögeln und Amphibien (Vogel- und Amphi­bienarten: Waldlaubsänger, Sperber, Star, Grasfrosch, Teichmolch, Teichfrosch, Bergmolch etc.) (Urhe­ber: Karin Bohrer Landschaftsarchitektin und Wolfgang Brunkhorst Biologe).
  • Zwei Fledermauskundliche Fachbeiträge zur Planung des Klinikumneubaus am Standort Ga­belhorst mit einer Erfassung von Fledermäusen (Netzfänge, Detektorbegehungen, Batcor­der) für das Plangebiet und dessen Umgebung sowie Maßnahmenvorschlägen zur Verei­dung von Verbotstatbeständen aus dem Bundesnaturschutzgesetz (Fleder­mausarten: Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großer Abend­segler, Braunes Langohr etc.) (Urheber: Echolot GbR).
  • Eine Biotopbaumkartierung mit einer Identifizierung von strukturreichen Bäumen (alte Bäume, Bäume mit Höhlen und Rissen etc.) (Urheber: o.9 Landschaftsarchitekten).
  • Eine Klimauntersuchung mit einer Analyse zur Einordnung der derzeitigen und zukünf­tigen klimatischen Situation in Espelkamp sowie Planungsempfehlungen zu den The­menkomple­xen Kaltluft sowie Überhitzung und Durchlüftung (Urheber: Peutz Consult GmbH).
  • Eine Baugrunduntersuchung und baugrundtechnische Stellungnahme mit Aussa­gen zum Baugrundaufbau, Grundwasserstand sowie Versickerungsmöglichkeiten, Folge­rungen für die Bebaubarkeit und eine Baugrundbeurteilung (Urheber Erdbaulabor Schemm GmbH- Ingenieurbüro).
  • Eine Verkehrsuntersuchung mit einer Bestandsanalyse sowie Verkehrsprognosen für das Jahr 2035 mit und ohne die geplante Ausweisung als sonstiges Sondergebiet „Kli­nik“ so­wie Nachweisen zur Leistungsfähigkeit von bestehenden und neuen Knoten­punkten im Zu­sammenhang mit der Gesamtentwicklung im Bereich der Gabelhorst für Fuß- und Radverkehr, den motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV. Zudem werden Empfehlungen für die bauliche Ausgestaltung für Knotenpunkte auf der Gabelhorst ausgesprochen (Urheber: IPW Ingenieurplanung Wallenhorst).
  • Eine schalltechnische Untersuchung mit einer Ermittlung und Beurteilung hinsicht­lich der Gewerbelärmimmissionen sowie der Verkehrslärmimmissionen mit Vor­schlägen zur Festsetzung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen (Urheber: Peutz Consult GmbH).
  • Eine schalltechnische Untersuchung zu den Fluglärmimmissionen durch einen ge­plan­ten Hubschrauber-Dachlandeplatz mit einer Berechnung der Fluggeräuschimmis­sionen und einer Bewertung (Urheber: WENKER & GESING Akustik und Immissions­schutz GmbH).
  • Eine Geruchs- und Bioaerosoluntersuchung mit einer Ermittlung der Geruchsimmissi­onen durch eine Hofstelle sowie einer Berechnung von Vorbelastungen und Zusatzbelas­tungen durch verschiedene Tierarten (Mastschweine, Masthähnchen, Pferde, Rinder etc.). Zudem liegt eine Ermittlung der Bioaerosolemissionen von Vorbelastungen und Zu­satzbelastungen durch verschiedene Tierarten vor (Mastschweine, Masthähnchen, Pferde, Rinder etc.) (Urhe­ber: Peutz Consult GmbH).
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Um­weltbezug hinsichtlich des Baugrundes, schutzwürdiger Böden (Bodenschutz), der Bo­den­funktionen und der Versiegelung sowie zum Schutz des Mutterbodens (Geologischer Dienst NRW).
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Um­weltbezug hinsichtlich des Verlustes landwirtschaftlicher Flächen in Verbindung mit dem Kli­nikbau und dem Kompensationsdefizit, das auf externen Flächen zu kompensie­ren sein wird (Landwirtschaftskammer NRW).
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Um­weltbezug hinsichtlich des erheblichen „Carbon Footprints“, der Forderung einer Auf­stellung zum CO2 Abdruck (Klimaschutz, CO2), der Ablehnung der Inanspruchnahme von 3 ha Wald für eine Bebauung (Waldverlust), der Herausnahme von 3 ha Forst aus der Nutzung zur zeit­näheren Kompensation des Eingriffes (Waldausgleich), eine Stellung­nahme zum Rodungs­zeitraum von Wald vor dem Hintergrund des Klimawandels und dem überwintern von Fleder­mäusen in Waldbeständen (Artenschutz), und der Forderung nach einer ökologischen Baube­gleitung (Naturschutzverbände).
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Um­weltbezug hinsichtlich der Berücksichtigung der Bodenschutzbelange sowie der Se­veso-III-Richtlinie (Immissionsschutz) (Bezirksregierung Detmold).
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Um­weltbezug hinsichtlich der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens, der Erar­beitung von Ausführungen zu den zu erwartenden Lichtimmissionen (Ausleuchtung von Wegen, Parkflä­chen, Fluglandeplatz Anflugbefeuerung), Gerüchen zu einer Hofstelle, des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, der zunehmenden Hitzebelastung, Begrü­nungsmaßnahmen so­wie einzuhaltenden Immissionsrichtwerten (Kreis Minden-Lübbe­cke)
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Um­weltbezug hinsichtlich der Immissionen und Emissionen durch den Bahnbetrieb (Luft- und Kör­perschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beein­flussungen durch magnetische Felder, Lärmreflexionen, Blendschutz der Triebfahrzeuge bei Planung von Lichtzeichen) (Bahn AG)
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Um­weltbezug hinsichtlich der Waldumwandlung von rund 3 ha, dem erforderlichen Aus­gleich des Eingriffes in den Wald im Verhältnis 1:2,5 sowie eine Bestätigung zu den Aus­führungen zum Kleinklima und der ökologischen Funktionen in der Begründung (Wald und Holz NRW).
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Um­weltbezug hinsichtlich des Kompensationsumfanges durch den Eingriff in den Wald (Stadt Lübbecke).
  • Eingaben aus der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffent­lich­keit mit Umweltbezug in Hinblick auf den Walderhalt, der Umlegung eines Regenrück­haltebe­ckens als Trittsteinbiotop, der Versickerung von Regenwasser, dem Nahrungsha­bitat Wald, dem Wald als Bollwerk gegen Südwestwinde, dem Absterben des übrigen Waldes aufgrund des Klimawandels, den Verlust des Klimaschutzes der Stadt durch den Entfall des Waldes, der Helikopterlandemöglichkeit und der Wirtschaftszufahrt mit den Immissionen (Lärm, Staub), zur Länge eines abschirmenden Grünstreifens, der Wertigkeit des Waldes, zur Ver­kehrsführung „Am Fabbenstedter Graben“ und zur Anbindung an die B239, zum Grundwas­serstand und zur Regenrückhaltung (frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB am 04.12.2024).

Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit vorsorglich noch ein Gutachten zur CO2-Bilanzierung eingeholt wird.  

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von nachteiligen Auswirkungen sind in Form von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in einem Radius von 1-5 km für verschiedene betroffene Fledermausarten festgesetzt. (Anbringen von verschiedenen Fledermaus­kastentypen incl. 10 Jahre Pflege, Schlitzen und Fräsen von Bäumen, Sicherung von natürlichen Quartiersbäumen, Zielart: Fokus Braunes Langohr).

Für den Ausgleich eines Wald­verlustes von ca. 3 ha ist ein Ausgleich im Verhältnis 1:2,5 vorgesehen, sodass eine Fläche von ca. 7,5 ha aufgeforstet wird (Gemarkung Isenstedt, Kleinendorf und Hille).

Darüber hinaus erfolgt die Kompensation durch Maßnahmen zur Förderung der örtlichen Fledermauspopulation in der Gemarkung Espelkamp.

Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich entfallender Bäume in der geschützten Allee erfolgen innerhalb des Geltungsbereiches sowie in der Gemarkung Frotheim und der Gemarkung Fiestel-Gestringen.

Stellungnahmen können zu der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 73. Änderung des Flächen­nutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@espelkamp.de übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird auf die Auslegung der Unterlagen im Rathaus hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge­recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Hinsichtlich der 73. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Espelkamp, den 06.03.2026

(Dr. Vieker)

Bürgermeister

Kontakt

Johannes Hatebur

Tel.: 057272/562-440

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