Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Espelkamp
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Klinikum Lübbecker Land“ i.V.m. der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: 1. Entwurfsbeschluss (Offenlage)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 umfasst die Flurstücke Gemarkung Espelkamp, Flur 17, Flurstücke 13, 15, 16, 17, 18, 19 tlw., 20, 22, 66, 71, 72, 87 tlw., 88, 90, 95, 97 tlw., 243, 244 und 245. Der Geltungsbereich liegt südlich des Angermünder Weges, nördlich der Straße Am Fabbenstedter Graben, westlich der Bremer Straße und östlich der Wohnbebauung an der Aussiger Straße. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind in dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt mit einer schwarz gestrichelten Linie umrandet.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Klinikum Lübbecker Land“ i.V.m. der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Ausschnitt Übersichtsplan, ohne Maßstab)
Der räumliche Geltungsbereich der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasste die Flurstücke Gemarkung Espelkamp, 17, Flurstücke 13, 15, 16, 17, 18, 19 tlw., 20, 22, 66, 71, 72, 87 tlw., 88, 90, 95, 97 tlw., 243, 244 und 245. Der Geltungsbereich liegt südlich des Angermünder Weges, nördlich der Straße Am Fabbenstedter Graben, westlich der Bremer Straße und östlich der Wohnbebauung an der Aussiger Straße. In den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten sind die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes abgebildet.
Der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgendes Ziel zugrunde:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden der als Entwurf beschlossene Bauleitplan mit der Begründung und den nachfolgend aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sowie der Entwurf für die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und den nachfolgend aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen für die Dauer eines Monats
in der Zeit vom 20.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026
im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Espelkamp unter www.espelkamp.de/Bauleitplanung, Unterpunkte Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentliche Auslegung, eingestellt. Des Weiteren werden die Unterlagen im Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (Beteiligung NRW) eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen im Wege der öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden im Rathaus der Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, Sachgebiet 3.2 (Stadtplanung, Bauordnung, 5. Obergeschoss, Zimmer 501, während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner ist Herr Hatebur (Telefonnummer: 05772/562-440/E-Mail j.hatebur@espelkamp.de). Die Bekanntmachung kann unter www.espelkamp.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sind zu den Entwürfen der Bauleitpläne verfügbar und werden als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht:
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit vorsorglich noch ein Gutachten zur CO2-Bilanzierung eingeholt wird.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von nachteiligen Auswirkungen sind in Form von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in einem Radius von 1-5 km für verschiedene betroffene Fledermausarten festgesetzt. (Anbringen von verschiedenen Fledermauskastentypen incl. 10 Jahre Pflege, Schlitzen und Fräsen von Bäumen, Sicherung von natürlichen Quartiersbäumen, Zielart: Fokus Braunes Langohr).
Für den Ausgleich eines Waldverlustes von ca. 3 ha ist ein Ausgleich im Verhältnis 1:2,5 vorgesehen, sodass eine Fläche von ca. 7,5 ha aufgeforstet wird (Gemarkung Isenstedt, Kleinendorf und Hille).
Darüber hinaus erfolgt die Kompensation durch Maßnahmen zur Förderung der örtlichen Fledermauspopulation in der Gemarkung Espelkamp.
Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich entfallender Bäume in der geschützten Allee erfolgen innerhalb des Geltungsbereiches sowie in der Gemarkung Frotheim und der Gemarkung Fiestel-Gestringen.
Stellungnahmen können zu der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@espelkamp.de übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird auf die Auslegung der Unterlagen im Rathaus hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Hinsichtlich der 73. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Espelkamp, den 06.03.2026
(Dr. Vieker)
Bürgermeister
Johannes Hatebur
Tel.: 057272/562-440