Bebauungsplan Stadt Espelkamp Öffentliche Auslegung

Aufstellung des B-Plan I 13 Nahversorgung Gestringen ... i.V.m. 72. Änderung FNP

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.03.2026 bis 23.04.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung

der Stadt Espelkamp

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I13 „Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ im Parallelverfahren mit der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier:     1. Entwurfsbeschluss (Offenlage)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 folgende Beschlüsse ge­fasst:

  1. Der Bebauungsplan Nr. I13 „Nahversorgung Gestringen- Lübbecker Straße/Hauptstraße wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen und die dazugehörige Begründung inhaltlich gebilligt.
  2. Die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung als Ent­wurf beschlossen und die dazugehörige Begründung inhaltlich gebilligt.
  3. Der Bebauungsplan Nr. I13 „Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
  4. Die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebaungsplanes Nr. I 13 “Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ i. V. m. der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück Gemarkung Isenstedt, Flur 10, Flurstücke 805 und 817 tlw. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet.

In den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten sind die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes abgebildet.

Der Bebauungsplanaufstellung und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende Ziele zugrunde:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsstandortes
  • Verbesserung der wohnortnahen Versorgungssituation
  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden der als Entwurf beschlossene Bauleitplan mit der Begründung und den nachfolgend aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sowie der Entwurf für die 72. Änderung des Flä­chennutzungsplanes mit der Begründung und den nachfolgend aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen für die Dauer eines Monats

in der Zeit vom 20.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Espelkamp unter www.espelkamp.de/Bauleitplanung, Unterpunkte Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentliche Auslegung, eingestellt. Des Weiteren wurden die Unterlagen im Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (Beteiligung NRW) eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen im Wege der öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden im Rathaus der Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, Sachgebiet 3.2 (Stadtpla­nung, Bauordnung, 5. Obergeschoss, Zimmer 501, während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner ist Herr Hatebur (Telefonnum­mer: 05772/562-440/E-Mail j.hatebur@espelkamp.de). Des Weiteren wurden die Unterlagen im Internet­portal des Landes Nordrhein-Westfalen (Beteiligung NRW) eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.espelkamp.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sind zu den Entwürfen der Bauleitpläne verfügbar und werden als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht:

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

  • Übergeordnete Pläne und Programme
  • Regionalplan Planungsraum Ostwestfalen-Lippe (2024)
  • Landschaftsplan Stadt Espelkamp (Vorentwurf 2025)
  • Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Espelkamp, einschl. seiner wirksamen Änderungen
  • Fachgutachten
  • Artenschutz (Brutvögel und Fledermäuse): „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 13 „Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ in Verbindung mit der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Espelkamp, (Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein-Hirschberg, Februar 2026)
  • Umwelt: „Fachbeitrag zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 13 „Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ der Stadt Espelkamp“, (Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein-Hirschberg, Dezember 2025)
  • Verkehr: „Verkehrstechnische Untersuchung zum geplanten Edeka-Vollsortimenter an der Lübbecker Straße in Espelkamp-Isenstedt“, (Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert, Hannover, März 2025)
  • Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm): „Schalltechnische Untersuchung zur Ansiedlung eines EDEKA-Marktes in der Lübbecker Straße in Espelkamp in der Ortschaft Isenstedt“, (WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH, Minden, 04.12.2025)
  • Immissionsschutz (Geruch): „Stellungnahme zur immissionsschutzfachlichen Einordnung des geplanten Edeka-Lebensmittelmarkts Lübbecker Straße 35, Espelkamp als Immissionsort für Geruch nach TA Luft 2021 (Anhang 7)“, (öko-control GmbH, Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse, Schönebeck, 25.02.2026)
  • Raumordnung: „Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines EDEKA-Marktes in der Lübbecker Straße in Espelkamp in der Ortschaft Isenstedt“ (CIMA Beratung + Management GmbH, Hannover, 22.01.2026)
  • Umweltbericht

„Teil II Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 13 „Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ in Verbindung mit der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Espelkamp“ (Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein-Hirschberg, Februar 2026)

Die Umweltberichte enthalten Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:

  • Mensch / menschliche Gesundheit: Immissionsschutz, Erholung
  • Tiere: Artvorkommen, Lebensraumfunktionen
  • Pflanzen: Biotoptypen, Biotopfunktion
  • Fläche: Inanspruchnahme von (Frei-)Flächen, Versiegelung von Böden
  • Boden: Bodenveränderungen, Altlasten, Kampfmittel
  • Wasser: Grundwasserneubildung, Oberflächengewässer
  • Klima und Luft: Frisch- und Kaltluftproduktion, Veränderung Mikroklima
  • Landschaft: Landschaftsbild
  • Kultur und sonstige Sachgüter: Kulturgüter, Kulturlandschaften

sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).

  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Personen

zu den Themenbereichen:

  • Artenschutz: Maßnahmenkonzept im Artenschutzfachbeitrag, Reduktion der Lichtemissionen, insektenverträgliche Beleuchtung (Kreis Minden-Lübbecke)
  • Natur- und Landschaftsschutz: Breite von Heckenpflanzungen, Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Vegetation, Anpassung der Artenliste (Kreis Minden-Lübbecke), Darlegung der Kompensationsmaßnahmen (Kreis Minden-Lübbecke, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen), Begrenzung des Flächenverlusts, Vermeidung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für externe Ausgleichsflächen (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen)
  • Bodenschutz: Bodenkundliche Baubegleitung, Berücksichtigung der fachlichen Regelwerke (Bezirksregierung Detmold)
  • Klimaschutz: Umsetzung von Photovoltaikanlagen (Bürger/in)
  • Immissionsschutz: Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung bei Abweichung der Rahmenbedingungen (Kreis Minden-Lübbecke), Störall-Gefährdungen, Sicherheitsabständen nach Art. 13 Seveso III-Richtlinie i.V.m § 50 BImSchG und Leitfaden KAS-18 (Bezirksregierung Detmold), Berücksichtigung angrenzender landwirtschaftlicher Hofstellen und landwirtschaftlich genutzter Flächen (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen)
  • Entwässerung: Verbleib des Niederschlagswassers (Kreis Minden-Lübbecke, Bezirksregierung Detmold), Erfordernis eines Überflutungsnachweises, Schmutzwasserentwässerung, Trink- und Löschwasserversorgung (Bezirksregierung Detmold), Berücksichtigung des vorhandenen Drainagenverlaufs, Bodenversiegelung zu Gunsten einer Regenwasserversickerung (Bürger/in)
  • Raumordnung: Begrenzung innenstadtrelevanter Sortimente auf 10 %, Berücksichtigung des Einzelhandelskonzept von Espelkamp (Handelsverband Ostwestfalen-Lippe e.V., Geschäftsstelle Minden-Herford)
  • Verkehr/Erschließung: Radhauptverbindung im Radverkehrskonzept des Kreises Minden-Lübbecke, Prüfung Straßenausbau für Radvorrangroute, Berücksichtigung der Gestaltungshinweise im Querungsbereich der Zufahrten (Kreis Minden-Lübbecke), Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs entlang der L 766, Vermeidung von Rückstaubildung und Beeinträchtigungen des Verkehrs, Leistungsfähigkeit angrenzender Knotenpunkte, Kosten (Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen), Zustand Lerchenweg, Zunahme des PKW-Verkehrs auf dem Lerchenweg (Bürger/in)
  • Ver- und Entsorgung: Berücksichtigung vorhandener Telekommunikationsleitungen (Deutsche Telekom Technik GmbH), Leitungsbestand, Transformatorenstation (Westnetz GmbH),  Leitungsabfrage (Deutsche Telekom Technik GmbH, Vodafone West GmbH)
  • Externe Kompensation

Die externe Kompensation der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft (Kompensationsdefizit von 20.078 Biotoppunkten) erfolgt durch zur Verfügung stehende Biotoppunkte des Ökokontos „Ökokonto Held“ von der Kändler-Held GmbH, welches der Kreis Minden-Lübbecke verwaltet. Es handelt sich um die Grundstücke in der Gemarkung Minden, Flur 6, Flurstücke 50, 52, 53, 58, 59 und 64 mit einer Gesamtgröße von 33.723 m². Über dieses Ökokonto wird der erforderliche Kompensationsbedarf abgegolten und der Nachweis vertraglich geregelt.

Stellungnahmen können zu der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 72. Änderung des Flächen­nutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@espelkamp.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird auf die Auslegung der Unterlagen im Rathaus hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge­recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Hinsichtlich der 72. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Espelkamp, den 06.03.2026

(Dr. Vieker)

Bürgermeister

Kontakt

Johannes Hatebur

05772/562-440

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