Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Espelkamp
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I13 „Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ im Parallelverfahren mit der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: 1. Entwurfsbeschluss (Offenlage)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebaungsplanes Nr. I 13 “Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ i. V. m. der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück Gemarkung Isenstedt, Flur 10, Flurstücke 805 und 817 tlw. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet.
In den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten sind die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes abgebildet.
Der Bebauungsplanaufstellung und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende Ziele zugrunde:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden der als Entwurf beschlossene Bauleitplan mit der Begründung und den nachfolgend aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sowie der Entwurf für die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und den nachfolgend aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen für die Dauer eines Monats
in der Zeit vom 20.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026
im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Espelkamp unter www.espelkamp.de/Bauleitplanung, Unterpunkte Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentliche Auslegung, eingestellt. Des Weiteren wurden die Unterlagen im Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (Beteiligung NRW) eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen im Wege der öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden im Rathaus der Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, Sachgebiet 3.2 (Stadtplanung, Bauordnung, 5. Obergeschoss, Zimmer 501, während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner ist Herr Hatebur (Telefonnummer: 05772/562-440/E-Mail j.hatebur@espelkamp.de). Des Weiteren wurden die Unterlagen im Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (Beteiligung NRW) eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter www.espelkamp.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sind zu den Entwürfen der Bauleitpläne verfügbar und werden als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht:
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
„Teil II Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 13 „Nahversorgung Gestringen – Lübbecker Straße/Hauptstraße“ in Verbindung mit der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Espelkamp“ (Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein-Hirschberg, Februar 2026)
Die Umweltberichte enthalten Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:
sowie die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich (u.a. interne/externe Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen für den Artenschutz).
zu den Themenbereichen:
Die externe Kompensation der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft (Kompensationsdefizit von 20.078 Biotoppunkten) erfolgt durch zur Verfügung stehende Biotoppunkte des Ökokontos „Ökokonto Held“ von der Kändler-Held GmbH, welches der Kreis Minden-Lübbecke verwaltet. Es handelt sich um die Grundstücke in der Gemarkung Minden, Flur 6, Flurstücke 50, 52, 53, 58, 59 und 64 mit einer Gesamtgröße von 33.723 m². Über dieses Ökokonto wird der erforderliche Kompensationsbedarf abgegolten und der Nachweis vertraglich geregelt.
Stellungnahmen können zu der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@espelkamp.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird auf die Auslegung der Unterlagen im Rathaus hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Hinsichtlich der 72. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Espelkamp, den 06.03.2026
(Dr. Vieker)
Bürgermeister
Johannes Hatebur
05772/562-440