Umfrage Stadt Essen Zukunft und Veränderung

Heimat-Preis 2025

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 31.08.2025
  • Teilnehmer 79 Teilnehmer
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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes

Sie engagieren sich ehrenamtlich in Essen?

Dann bewerben Sie sich jetzt mit Ihrem Projekt für den Heimat-Preis 2025!

Um das "Heimaten" in Essen aktiv zu fördern, wertzuschätzen und sichtbar zu machen, verleiht die Stadt Essen auch 2025 den Heimat-Preis. Anträge können ab jetzt per Online-Formular bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt eingereicht werden.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat für den Heimat-Preis eine Fördersumme von insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Platz eins ist mit 7.000 Euro, Platz zwei mit 5.000 Euro und Platz drei mit 3.000 Euro dotiert.

Nach Absenden des Formulars haben Sie die Möglichkeit, eine Quittung des eingereichten Formulares herunterzuladen. Diese Möglichkeit erscheint direkt unter diesem Text, machen Sie gerne Gebrauch davon. Es werden keine Bestätigungsmails versendet!

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Kontakt

Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt

Christine Meyer

0201 88 - 88821

Christine.Meyer@engagiert.essen.de

Teilnahmebedingungen

Hinweise und Bedingungen zur Teilnahme am Heimat-Preis 2025

1. Intention des Heimat-Preises der Stadt Essen

In allen neun Stadtbezirken in Essen kümmern sich Menschen um ihre Heimat. Sie engagieren sich in ihren Stadtteilen - um die Historie, um die Gestaltung in ihrem direkten Lebensumfeld oder um das soziale Zusammenleben als Nachbarinnen*Nachbarn oder in Vereinen. Sie sind, ohne es zu planen, Treiber*innen der Gemeinschaft, Entwickler*innen neuer Perspektiven, Bewahrer*innen der Vergangenheit und Gestalter*innen der Zukunft. Menschen, die sich um ihre Heimat kümmern und Heimaterleben bewirken.

Ihr Engagement, ihre Ideen, ihre Perspektiven sind Vorbild für junge Menschen und engagierten Nachwuchs. Sie bieten Orientierung für jene Menschen, die Gemeinschaft und Zusammenhalt suchen. So ist es sinnvoll, diese Menschen, Gruppierungen, Vereinigungen aufzuspüren, zu identifizieren, sichtbar zu machen, auszuzeichnen und ihnen die Möglichkeit zu geben, weiter zu machen oder immer wieder neue Ideen in die Realisierung zu bringen. Hier ist der Heimat-Preis der Stadt Essen ein Projekt, das diese Intention in direkter Weise fördert.

2. Heimat-Preis

Die Stadt Essen lobt den Heimat-Preis im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.NRW" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Beim Wettbewerb um den Heimat-Preis haben Engagierte die Möglichkeit sich mit ihrem Engagement zu bewerben und eine*r von drei Preisträgerinnen*Preisträgern zu werden. Der Preis wird jährlich verliehen.

Die Einreichungen sind zu folgenden Kategorien möglich:

  • Erhalt und öffentliche Sichtbarmachung von Informationen über die Stadtgeschichte und das kulturelle Erbe
  • Bewahrung der Bergbauhistorie
  • Steigerung der Attraktivität öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze
  • Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes in der Stadt Essen und ihrer Stadtteile
  • Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen
  • Außerschulische Bildung von Kindern und Jugendlichen

3. Einreichungen

Inhaltlich können die Einreichungen von unterschiedlichster Art sein. Sie müssen von den Teilnehmerinnen*Teilnehmern zumindest einer der oben aufgeführten sechs Kategorien zugeordnet werden, sowie Wirkung auf das Heimatgefühl der Bürger*innen in Essen erzielen können.

Preisfähig sind Einreichungen, die mindestens folgende nachstehende Bedingungen erfüllen:

Die Einreichung 

  • leistet einen Beitrag dazu, dass die Stadt Essen eine Heimat für alle Bürger*innen ist und bleibt,
  • ist im Stadtgebiet der Stadt Essen verortet,
  • ist längerfristig angelegt,
  • sollte weitgehend umgesetzt sein,
  • ist für die Öffentlichkeit zugänglich, erlebbar und nutzbar.

4. Teilnehmer*innen

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Institutionen, Organisationen und volljährige Einzelpersonen, die nicht gewinnorientiert handeln. Die eingereichten Projekte müssen einen Effekt auf die Stadt Essen haben. Vereine, Institutionen und Organisationen müssen ihren Sitz in der Stadt Essen haben.

5. Auslobungszeitraum

Der Heimat-Preis wird am 10.06.2025 öffentlich ausgelobt. Die Teilnehmer*innen können ihre Beiträge bis einschließlich 31.08.2025 einreichen.

6. Einreichungsform

Die Stadt Essen stellt ein Online-Tool unter www.essen.de/heimat-preis zur Verfügung, über das die Teilnehmer*innen die Einreichung hochladen können.

Für die Einreichung sind folgende Felder auszufüllen:

  • Name des Projektes in maximal 60 Zeichen
  • Kurzbeschreibung des Projektes in 250 – 300 Zeichen. Um was für ein Projekt handelt es sich und worum geht es dabei?
  • Beschreibung des Projektes/der Maßnahme in 600 – 1.800 Zeichen. Für das Projekt/die Maßnahme soll kurz dargestellt werden: Ziel, Inhalt, Form, Effekte auf das Quartier/den Stadtteil

Zur Veranschaulichung des Projektes/der Maßnahme können Fotos als Datei der Formate png, jpg, jpeg, gif eingereicht werden. Es sind maximal drei Fotos möglich. Mindestens ein Foto muss eingereicht werden. Als Format ist ein Querformat vorgeschrieben. Die Datei darf max. 10 MB groß sein. Die Nutzung eines Fotos, um textliche Informationen zu übermitteln, ist nicht gestattet.  

7. Bildrechte und Datenschutz

Alle Einreichungen werden im Internet veröffentlicht.

Bei der Einreichung müssen die zum Download bereitgestellten Formulare mit eingereicht werden. Es ist verpflichtend, die Angabe der Bildrechte sowie die Einwilligungserklärung von allen erkennbaren Personen (Einwilligung zur Veröffentlichung in den oben genannten Medien im Zusammenhang mit dem Heimat-Preis) vorzulegen. Es gilt die Datenschutzerklärung, die auf der Einreichungsseite zum Heimat-Preis 2025 der Stadt Essen zur Verfügung gestellt wird.

8. Verpflichtungen der Teilnehmenden

Mit der Einreichung der Projektidee versichern die Teilnehmenden die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ein ausgezahltes Preisgeld wird in diesem Fall zurückgefordert.

Mit dem Upload erklären die Teilnehmenden, dass die eingereichten Ideenskizzen/Unterlagen von ihnen selbst stammen und frei von Rechten Dritter sind.

Die Teilnehmer*innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die eingereichten Unterlagen in den folgenden Medien zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden dürfen, sofern diese Nutzung im Zusammenhang mit dem Heimat-Preis steht.

  • Essen.de
  • Beteiligung.nrw
  • Druckmedien
  • Soziale Medien (Facebook, Instagram, X, Youtube, TikTok, WhatsApp)
  • Pressemitteilung
  • Newsletter

Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie über die Rechte (Einsendung per Online-Formular bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt der Stadt Essen, Veröffentlichung in den oben genannten Medien) aller zur Verfügung gestellten Materialien verfügen. Die Stadt Essen wird von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Über die Preisträger*innen wird öffentlich berichtet.

Die Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und etwaigen Filmaufnahmen ist erforderlich, weil der Wettbewerb öffentlichen Charakter besitzt und zumindest teilweise öffentlich durchgeführt wird.

9. Teilnahmeausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Organisationen, deren Ziele oder Aktivitäten im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen oder die terroristische, volksverhetzende oder anderweitige rechtswidrige Ziele verfolgen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen. Ein ausgezahltes Preisgeld wird in diesem Fall zurückgefordert.

Bewerbungen mit diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen oder beleidigenden Inhalten, oder solchen, die dem Geist des Wettbewerbs auf sonstige Weise widersprechen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

10. Verdacht auf Manipulation

Bei Verdacht auf Manipulationen behält sich die Stadt Essen (Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt) vor, das Ergebnis des Online-Votings zu überprüfen, um ggfls. Teilergebnisse oder das Gesamtergebnis des Online-Votings nicht zu werten.

11. Jury

Zur Ermittlung der Preisträger*innen wird ein zweistufiges Verfahren genutzt.

Es findet ein Bürgervoting über einen Zeitraum von drei Wochen vom 08.09.2025 bis 29.09.2025 über die Plattform beteiligung.nrw statt.

Im Anschluss kommt eine maximal siebenköpfige Fachjury zum Heimat-Preis in Essen zusammen. Diese Fachjury wird von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt zusammengestellt und besteht aus Personen der Stadtgesellschaft. Das Ergebnis der Abstimmung und das Ergebnis der Fachjury wird zu gleichen Teilen gewertet.

12. Preise

Der Heimat-Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro ausgelobt und teilt sich wie folgt auf:

  1. Preis 7.000 Euro
  2. Preis 5.000 Euro
  3. Preis 3.000 Euro

13. Benachrichtigung der Preisträger*innen

Nach der Jurysitzung werden alle Teilnehmenden per E-Mail darüber informiert, ob sie zu den Preistragenden gehören. Gleichzeitig werden sie über eine Pressemeldung bekannt gegeben. Die Preisträger*innen werden zu einer Preisverleihung im November 2025 eingeladen.

Eine Barauszahlung der Preisgelder ist ausgeschlossen. Ebenso erfolgt keine Auszahlung auf ein Konto außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

14. Preisträger*innen auf Landesebene

Die Unterlagen der Preisträger*innen des ersten Preises werden von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt der Stadt Essen für den Wettbewerb auf Landesebene eingereicht.

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/landes-heimat-preis

15. Sonstiges

Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

16. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

17. Kontakt

Stadt Essen
Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt  

Gildehofstraße 1a

45127 Essen

Christine Meyer

Telefon: 0201 88-88821

E-Mail: Christine.Meyer@engagiert.essen.de

Jeanette von Lanken

Telefon: 0201 88-88810

E-Mail: Jeanette.vonLanken@engagiert.essen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt (FB 01-02) der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit der Bewerbung für den NRW-Heimat-Preis in Essen im Jahr 2024 werden von Ihnen personenbezogene Daten in erforderlichem Umfang erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

  1. Angaben zum Verantwortlichen

Name

Stadt Essen, Der Oberbürgermeister

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-0

E-Mail-Adresse

info@essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

www.essen.de


 

vertreten durch

Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-88765

E-Mail-Adresse

stadtagentur@essen.de

DE-Mail-Adresse

Internet-Adresse

www.essen.de/heimatpreis

  1. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

Stabsstelle

Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-11005 / -11006

E-Mail-Adresse

datenschutz@essen.de

DE-Mail-Adresse

poststelle@essen.de-mail.de

Internet-Adresse

https://www.essen.de/rathaus/datenschutz_/amt_fuer_zentralen_service/datenschutz_und_informationsfreiheit.de.html

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
     
  1. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen Ihrer Bewerbung zur Teilnahme am NRW-Heimat-Preis in Essen erhoben und zum Zwecke der Auswahl und der Verleihung des Heimat-Preis NRW verarbeitet.  
  • Pflichtangaben: Name + Vorname; Straße + Hausnummer; Postleitzahl + Ort.

Die Pflichtangaben sind für eine ordnungsgemäße Übersendung erforderlich.

  • Freiwillige Angaben: E-Mailadresse

Die freiwillige Angabe der E-Mailadresse erleichtert mögliche Nachfragen zu Ihrem Antrag.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art 6 Abs.1 lit. a, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit Ihrer Einwilligung, die Sie durch die Vorlage des Bewerbungsformulars schriftlich erteilen.
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche (z.B. Finanzbuchhaltung oder Rechtsamt der Stadt Essen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Zur Aufgabenerfüllung kann es zum Beispiel im Rahmen des Vergabeverfahrens oder Verwendungsnachweises für den Heimat-Preis NRW erforderlich sein, Daten im Einzelfall an Dritte (z.B. Jury, politische Gremien oder das Land NRW) zu übermitteln. In diesem Fall wird der Grundsatz der Erforderlichkeit seitens des Verantwortlichen beachtet.

Die Fachanwendung/Website wird beim ESH - Essener Systemhaus der Stadt Essen gehostet.

(Stadt Essen - Essener Systemhaus, Kruppstr. 82 – 100, 45145 Essen,

E-Mailadresse: info@esh.essen.de)

Das Essener Systemhaus empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als

Auftragsverarbeiter.

Bei einer Veröffentlichung im Internet sind die Daten weltweit abrufbar und eine Weiterverwendung dieser Aufnahmen durch Dritte kann generell nicht ausgeschlossen werden. Dies kann bedeuten, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpfen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen.

  1. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von 3 Jahren ab Preisverleihung.

Archivierung der Daten:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) sind in NRW grundsätzlich alle Behörden verpflichtet, ihre Unterlagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) zur Übernahme anzubieten. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch die Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war oder die Daten einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Es besteht das Recht, eine abgegebene Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Die Einwilligung ist gegenüber der Stelle zu widerrufen, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). In diesem Fall ist eine Teilnahme an dem Wettbewerb jedoch nicht mehr möglich.

  1. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben kann Ihre Projekteinreichung im Rahmen des Heimatpreises nicht berücksichtigt werden.
 

  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an den FB 01-02, Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. (Stand: 02/2023)

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