Verfahren Stadt Essen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Offenlage Kommunale Wärmeplanung Stadt Essen

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 25.02.2026
  • Stellungnahmen 26 Stellungnahmen
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conenergy/Stadt Essen

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) bildet ein zentrales Instrument, um die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands im Gebäudesektor zu erreichen. Ihr hoher Stellenwert ergibt sich aus dem bedeutenden Anteil der lokalen CO₂-Emissionen, die durch die Erzeugung von Prozess-, Raumwärme und Warmwasser entstehen. Systematische Planung ermöglicht es, zielgerichtet die fossilen Energieträger schrittweise zu ersetzen und eine nachhaltige, effiziente und klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort aufzubauen.

Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 01.01.2024 sind alle Kommunen in NRW zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Die Stadt Essen muss als Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner*innen, ihren Wärmeplan spätestens bis zum 30.06.2026 verabschieden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Die Kommunale Wärmeplanung stellt ein strategisches Instrument der städtischen Planung dar und ersetzt keine technische Fachplanung. Die Kommunale Wärmeplanung erzeugt keine Rechtswirkung. Es ergeben sich weder Pflichten zu Umsetzung der dargestellten Wärmeversorgung noch Ansprüche auf einen Anschluss an die dargestellte Wärmeinfrastruktur.

Im Vorfeld zur Vorlage des finalen Entwurfes der Kommunalen Wärmeplanung beim Rat der Stadt Essen haben Sie über Beteiligung.NRW gem. § 13 des Wärmeplanungsgesetzes die Möglichkeit, anonym eine Stellungnahme einzureichen. Den Berichtsentwurf zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie unter dem Punkt „Informationen“ am linken Rand dieser Seite

Zeitraum der Offenlage:

Montag, 26. Januar 2026 bis Dienstag, 24. Februar 2026.

Bitte reichen Sie Ihre Stellungnahme bis zum 24.02.2026 ein.

Sollten Sie weitere Fragen und Anregungen zur Kommunalen Wärmeplanung haben, können Sie diese gerne auch an waermeplanung@gha.essen.de senden.

Kontakt

Stadt Essen - Grüne Hauptstadt Agentur, I Dellbrügge 4, 45127 Essen waermeplanung@gha.essen.de

Datenschutzerklärung

 Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 DS-GVO

aufgrund der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung durch die der Grüne Hauptstadt Agentur der Stadt Essen

Hier: Einreichung einer Stellungnahme zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung bei der Grüne Hauptstadt Agentur der Stadt Essen

Im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung haben Sie die Möglichkeit eine (anonyme) Stellungnahme einzureichen. Hierzu werden von Ihnen personen­bezogene Daten im erforderlichen Umfang verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise, mit denen die Stadt Essen für die genannte Verarbeitung ihrer Informations­pflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachkommt. Ergänzende Informationen erhalten Sie über die Datenschutzerklärung der Stadt Essen: https://www.essen.de/datenschutz.de.html.

  1. Angaben zum Verantwortlichen

Name

Stadt Essen, Der Oberbürgermeister

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

E-Mail-Adresse

info@essen.de


 

Verantwortliche Organisationseinheit

Grüne Hauptstadt Agentur

Anschrift

I. Dellbrügge 2-4, 45127 Essen

Telefon

+49 201 88-82311

E-Mail-Adresse

info@gha.essen.de

  1. Angaben zu den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen

Stabsstelle

Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz

Anschrift

Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen

Telefon

+49 201 88-11005 / -11006

E-Mail-Adresse

datenschutz@essen.de

Internet-Adresse

www.essen.de/datenschutzbeauftragte

  1. Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung,
  1. Zweck der Verarbeitung 

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zu eröffnen, zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Essen eine Stellungnahme einzureichen. Sofern Sie uns Kontaktdaten mitteilen, werden diese genutzt um mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig. Es besteht auch die Möglichkeit zur anonymen Abgabe der Stellungnahme. In diesem Fall werden wir Sie nach Einreichung Ihrer Stellungnahme nicht kontaktieren (können).

b)   Art der verarbeiteten Daten

Folgende Daten werden von Ihnen verarbeitet:

Alle Daten die Sie uns im Rahmen Ihrer Stellungnahme freiwillig mitteilen. Die Abgabe der Stellungnahme kann auch anonym erfolgen.

 c) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 13 Abs. 4 WPG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 Abs. 1 DSG NRW.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten, die wir für die unter Ziffer 3 a) aufgeführten Zwecke verarbeiten, wer­den nur weitergeleitet, wenn der Zweck die Übermittlung rechtfertigt und eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vorliegt. Die Informationen aus Ihrer Beteiligung werden anonymisiert an die zu beteiligenden Gremien weitergeleitet. Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich bei der verantwortlichen Stelle verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
 

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation im Sinne der Art. 44 ff DS-GVO erfolgt nicht.

  1. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung ggf. auch hinsichtlich Dokumentationspflichten erforderlich ist. Die erhobenen Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht.

Für die Stadt Essen besteht nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW die Verpflichtung, Unter­lagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) anzubieten. Ausgenommen sind die Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu, um die es hier geht:

  • Sie haben das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu ver­langen (Art. 17 DS-GVO.
  • Sie haben das Recht die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DS-GVO)
  • Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO).
  • Falls Sie in eine Verarbeitung eingewilligt haben, haben Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht die erteilte Einwilligung gegenüber dem jeweiligen Verantwortlichen jederzeit zu wider­rufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Ver­arbeitung wird dadurch nicht berührt.

Machen Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetz­lichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis 14 DSG NRW im Einzelfall erfüllt sind.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Grüne Hauptstadt Agentur der Stadt Essen eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit ohne Angabe eines Grundes mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.

  1. Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche

Fol­gen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Gemäß Art. 77 DS-GVO haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder ge­richtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verstößt.

Die Kontaktdaten der für die Stadt Essen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz oder Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an die Grüne Hauptstadt Agentur oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. Die Kontaktdaten ergeben sich aus den Ziffern 1 und 2 dieser Datenschutzinformation.

  1. Gültigkeit dieser Datenschutzhinweise

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzhinweise insgesamt oder teilweise zu ändern, um sie ggf. an Änderungen relevanter Gesetze bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Datenschutzhinweise gelten in der letzten durch die Stadt Essen veröffentlichten Fassung.

(Stand: 01/2026)

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