Umfrage Stadt Essen Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Berufsfelderkundungen

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.01.2026 bis 17.07.2026
  • Teilnehmer 2 Teilnehmer
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Perinjo / Getty Images

Betriebliche Berufsfelderkundung: Nachwuchskräfte kennenlernen – jetzt mitmachen!

Warum sich eine Berufsfelderkundung für Ihren Betrieb lohnt

  • Sie lernen motivierte Jugendliche
  • frühzeitig kennen – Ihre potenziellen Auszubildenden von morgen.
  • Sie gewinnen Interessierte für Schülerbetriebs- oder Langzeitpraktika.
  • Sie präsentieren Ihr Unternehmen als attraktiven Ausbildungsbetrieb.
  • Sie machen Ihre Branche sichtbarer.
  • Sie wirken dem Nachwuchskräftemangel aktiv entgegen und sichern Ihre betriebliche Zukunft.

Nachwuchskräfte kennenlernen – Jetzt mitmachen!

Berufsfelderkundung – kurz erklärt

Im Rahmen einer Berufsfelderkundung erhalten Schüler*innen der 8. Klasse (13-14 Jahre) die Möglichkeit, einen ersten Einblick in ein Unternehmen zu bekommen.

An einem Tag (sechs Stunden) probieren die Jugendlichen typische Tätigkeiten in einem Betrieb aus. Sie lernen einzeln oder in Gruppen durch kurze Übungen, Gespräche und Arbeitsproben verschiedene Arbeitsbereiche kennen.

Ziel ist es, den Schüler*innen frühzeitig berufliche Orientierung und realistische Bilder von verschiedenen Berufsbereichen zu vermitteln.

Gleichzeitig eröffnet die Berufsfelderkundung den Jugendlichen auch Zugang zu Berufsfeldern, die weniger bekannt sind.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen dabei denen der Schülerbetriebspraktika.

Die Kommunale Koordinierungsstelle KAoA unterstützt Sie bei Planung, Umsetzung und allen Fragen rund um Ihr Angebot.

  • Pflichtangabe
Berufsfeld:
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Kontakt

Stadt Essen, Kommunale Koordinierungsstelle KAoA, Nina Rosche, Gildehofstr. 1A, 45127 Essen, 0201 88 40 177, nina.rosche@schulen.essen.de

Teilnahmebedingungen

Der Betrieb ermöglicht den Jugendlichen den Einblick in berufliche Tätigkeiten, die für das jeweilige Berufsfeld typisch sind (z. B. durch Gespräche mit Auszubildenden

und Ausbildenden, „praktische Übungen“, kleine Arbeitsproben, den Besuch von einzelnen Arbeitsplätzen und die Erläuterung der dortigen Tätigkeiten).

Für ein Berufsfeld sollte jeweils ein Zeitrahmen von einem Schultag (ca. 6 Stunden) zur Verfügung stehen.

Bei praktischen Aktivitäten sollen fachlich erfahrene, soweit vorhanden auch ausbildungserfahrene Personen und ggf. Auszubildende die Schüler*innen anleiten.

Datenschutzerklärung

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DS-GVO

aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

durch Fachbereich 40-1-4 der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit dem digitalen Anmeldeverfahren zur Bereitstellung von Praktikumsplätzen im Rahmen der betrieblichen Berufsfelderkundung werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise:

  1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Stadt Essen

Der Oberbürgermeister

Rathaus, Porscheplatz

45121 Essen

Tel.: +49 201 88-0

E-Mail: info@essen.de

De-Mail: poststelle@essen.de-mail.de

Vertreten durch: Fachbereich 40-1-4, Gildehofstr. 1A in 45127 Essen, 0201 88 40 177,

nina.rosche@schulen.essen.deil

  1. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten lauten:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Essen

- persönlich -

Rathaus, Porscheplatz

45121 Essen

Tel.: +49 201 88-11005 / -11006

E-Mail: datenschutz@essen.de

De-Mail: poststelle@essen.de-mail.de

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
     
  1. Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, zur digitalen Bereitstellung von Praktikumsplätzen im Rahmen der betrieblichen Berufsfelderkundung in Essen.  
  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist (Art 6 Abs.1 bzw. lit. e, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit Art. 4 Nr. 1 DS-GVO)
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten


Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes erfolgt nicht.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte bzw. die Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

  1. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer


Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist 31.07. des jeweiligen Jahres.

  1. Rechte der Betroffenen


Bei der Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO,
  • das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO und
  • das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO gegen die Datenverarbeitung aus Art. 6 Abs.1 lit. e DSGVO: Sie können den Widerspruch schriftlich oder per E-Mail an [Nina Rosche, Gildehofstraße 1A in 45127 Essen; Datenschutz@schulen.essen.de richten.
     
  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Deutschland

Tel.: +49 211 38424-0

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an den Fachbereich 40-1-4 oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen.

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