Verfahren Stadt Essen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Essen - Öffentlichkeitsbeteiligung Bürger

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.05.2026 bis 31.05.2026
  • Stellungnahmen 81 Stellungnahmen
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4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Essen - Öffentlichkeitsbeteiligung

Um was geht es?

Aktuell findet die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Essen statt. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 14. Februar 2025 bis zum 17. März 2025. Unter dem Motto Gemeinsam gegen Lärm konnten alle Essener*innen und Personen, die sich in Essen aufhalten, auf einer interaktiven Karte und mit standardisierten Fragen angeben, wie laut es in ihrem Wohnumfeld ist, wo es im Stadtgebiet besonders laut und wo es angenehm ruhig ist. In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung geht es jetzt darum, den Entwurf des Lärmaktionsplans zu kommentieren.

Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die im Jahr 2002 von der EU verabschiedet wurde, um einheitliche Maßnahmen zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in den Mitgliedstaaten zu etablieren. Alle fünf Jahre wird der Umgebungslärm erhoben und in Lärmkarten dargestellt. Nach einer Lärmkartierung ist die Kommune verpflichtet, die gewonnenen Erkenntnisse in einem Lärmaktionsplan zu dokumentieren. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm zu schützen und auf diese Weise die Lebensqualität zu steigern. Auf dieser Basis wird der Lärmaktionsplan von der Kommune regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Dabei wird unter anderem der Fortschritt bei der Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen aus den vorherigen Runden dargestellt. Zudem werden die zuvor ermittelten Belastungsschwerpunkte und Ruhige Gebiete unter Verwendung der aktualisierten Lärmkartierung erneut geprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Begleitet wird das Verfahren von einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei werden sowohl Rückmeldungen zu den ersten Planungsansätzen als auch zum Planentwurf ermöglicht.

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen, die sich konkret auf den Entwurf des Lärmaktionsplans beziehen? Kommentieren Sie z.B. die ausgewählten Maßnahmen oder bringen Sie sich mit konkreten Änderungsvorschlägen ein. In dieser Phase der Beteiligung können Anmerkungen zum Planentwurf gemacht, jedoch keine weiteren Lärmschwerpunkte und Maßnahmen mehr entgegengenommen werden. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Träger öffentlicher Belange sind gesondert per E-Mail benachrichtigt worden, für diese steht ein eigener Beteiligungsbereich zur Verfügung.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Essen sich mit Ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase soll der Lärmaktionsplan im Rahmen der Ratssitzung am 08. September 2026 beschlossen und unter https://www.essen.de/leben/umwelt/laerm/themenseite_laerm.de.html veröffentlicht werden.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

Kontakt

Anna Kleinsteinberg

Lärmminderungsplanung

Telefon: +49 201 88-59130

anna.kleinsteinberg@umweltamt.essen.de

www.essen.de

Laura Krämer

Lärmminderungsplanung

Telefon: +49 201 88-59220

Telefax:  +49 201 88-59009

laura.kraemer@umweltamt.essen.de

www.essen.de

Datenschutzerklärung

In diesem Beteiligungsverfahren werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, da die Teilnahme am Verfahren anonym erfolgt. Da keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ist insoweit auch keine eigene, über die für das Hauptportal geltende Datenschutzerklärung hinausgehende Datenschutzerklärung erforderlich.

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