Umfrage Stadt Essen Landwirtschaft, Forsten und Verbraucherschutz

Bürger*innenbefragung zum Forstbetriebswerk

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.07.2026 bis 31.08.2026
  • Teilnehmer 396 Teilnehmer
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Stadt Essen, Tobias Hartung

Der städtische Wald ist grüne Lunge, natürliche Klimaanlage und Lieblingsort vieler Essener*innen – und er gehört uns allen. Damit er auch in Zukunft vielfältige Aufgaben erfüllen kann, wird derzeit ein neues Forstbetriebswerk für die nächsten zehn Jahre entwickelt. Teil der Entwicklung ist diese Online-Umfrage, mit der wir erfahren wollen, was Sie sich vom städtischen Wald wünschen. Welche Bedeutung der Wald für Sie persönlich hat? Diese Erkenntnisse fließen in rechtlich und fachlich möglichen Maße in das Forstbetriebswerk mit ein. Die Teilnahme an der Befragung dauert etwa 15 Minuten.

Was ist ein Forstbetriebswerk?

Ein Forstbetriebswerk legt fest, wie der städtische Wald in den kommenden Jahren gepflegt und weiterentwickelt wird. Mehr dazu finden Sie unter folgendem LINK

https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/wald/forsteinrichtung_und_forstbetriebswerk.de.html

7 Thesen zum Wald in Essen.
Im Essener Wald hat die Produktion von Holz nur einen sehr geringen Stellenwert. Vielmehr ist neben den vielfältigen Schutzfunktionen die wichtigste Leistung die Nutzung als Erholungswald für die Bevölkerung.
Der Essener Wald ist FSC-zertifiziert. Das bedeutet, dass unabhängige Gutachter die nachhaltige, naturgemäße und sichere Pflege des Essener Waldes überwachen.
Der Essener Wald ist auf vielen Flächen ein mehrschichtiger Mischwald. Das bedeutet, dass verschiedene Baumarten nebeneinander vorkommen und gemeinsam einen Wald bilden.
Der Essener Wald besteht zu einem überwiegenden Anteil aus einheimischen Laubbaumarten. Einheimische Nadelgehölze und außereuropäische Baumarten kommen nur selten vor. Darin unterscheidet er sich von vielen Waldflächen in Deutschland.
Im Essener Wald kommen auf vielen Flächen Bäume unterschiedlichen Alters gemeinsam in einem Waldbestand vor. Dort, wo das nicht der Fall ist, soll sich der Wald in der Zukunft in diese Richtung entwickeln. Durch diese Form der kahlschlagsfreien Pflege kann der Wald auf Dauer Stürmen und anderen Naturkatastrophen besser widerstehen und sich genetisch an die sich ändernden Umweltbedingungen anpassen.
Naturschutz und Erholungsnutzung im Essener Wald lassen sich gut miteinander vereinbaren. Es gibt zum Beispiel ein Habitatbaumkonzept, das dafür sorgt, das alte dicke Bäume nie gefällt werden, wenn sie sich nicht in der Nähe von Wegen befinden.
Erholungssuchende, die im Essener Wald etwas für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden tun möchten, sind herzlich willkommen. Für die Sicherheit beim Waldbesuch muss aber, anders als im Straßenraum, jeder selbst Sorge tragen.
Woher beziehen Sie Ihre Informationen über den Essener Wald?
Welche Wald-Merkmale sind für Sie wichtig?
Zu welcher Jahreszeit gefällt Ihnen der Wald am besten?
Welche Infrastruktur ist für Sie im Wald wichtig?
Welche Wälder besuchen Sie zusätzlich zu den Essener Wäldern?
Haben Sie in Ihrer Kindheit den Wald besucht?  
Welche der folgenden Wälder in Essen kennen Sie?  
Wie häufig besuchen Sie den Essener Wald durchschnittlich?  
Nutzen Sie den Essener Wald allein oder gehen Sie mit anderen Menschen gemeinsam in den Wald?  
Wie erreichen Sie den Essener Wald?
Wie nutzen Sie den Essener Wald?
Welche Auswirkung hat ein Waldbesuch auf Ihre Entspannung? Ich fühle mich…  
Haben Sie schon einmal waldpädagogische Angebote (z.B. der Schule Natur) wahrgenommen?  
Was hält Sie von einem Waldbesuch ab?  
Was stört Sie bei Ihrem Waldbesuch?  
Hat der Wald in den letzten Jahren für Sie mehr an Bedeutung gewonnen?  
Welche Waldfunktionen sind Ihnen besonders wichtig?  
Ihr Geschlecht
Ihr Alter
Sind Sie Mitglied in Umwelt- oder Naturschutzverbänden
Ist bei Ihnen ein beruflicher Bezug zum Thema Wald gegeben?  
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Datenschutzerklärung

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aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Waldbesucherumfrage zur Forsteinrichtung im städtischen Wald

durch den Fachbereich Grün und Gruga der Stadt Essen

Im Zusammenhang mit einer Waldbesucherumfrage zur Forsteinrichtung im städtischen Wald werden von Ihnen personen­bezogene Daten im erforderlichen Umfang verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise, mit denen die Stadt Essen für die genannte Verarbeitung ihrer Informations­pflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachkommt. Ergänzende Informationen erhalten Sie über die Datenschutzerklärung der Stadt Essen: https://www.essen.de/datenschutz.de.html.

  1. Angaben zum Verantwortlichen

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Internet-Adresse

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  1. Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und

und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung,

  1. Zweck der Verarbeitung 

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um bei Waldbesucherinnen und Waldbesuchern folgendes zu erfragen: Was bedeutet ihnen der Essener Wald? Was wünschen sie sich für seine Zukunft? Die Antworten fließen – im rechtlich und fachlich möglichen Rahmen – in die Planung des neuen Forstbetriebswerks ein, welches die Planungsgrundlage für die Waldpflege der kommenden zehn Jahre darstellt.

b)   Art der verarbeiteten Daten

Folgende Daten werden von Ihnen verarbeitet:

Geschlecht,             Altersgruppe, die ersten drei Ziffern der Postleitzahl des Wohnorts, die Frage, ob Sie Mitglied in Umwelt- oder Naturschutzverbänden sind und ob ein beruflicher Bezug zum Thema Wald gegeben ist.

 c) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Einwilligung gemäß Art 6 Abs.1 lit. a DS-GVO.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten, die wir für die unter Ziffer 3 a) aufgeführten Zwecke verarbeiten, wer­den nur weitergeleitet, wenn der Zweck die Übermittlung rechtfertigt und eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vorliegt. Die ggfls. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche der Stadt Essen (z.B. Rechtsamt oder Rechnungsprüfungsamt) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
 

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt ggf. an Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO auf Grundlage von Auftragsverarbeitungsverträgen in Form der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte bzw. die Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation im Sinne der Art. 44 ff DS-GVO erfolgt nicht.

  1. Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es für die Auswertung der Umfrage notwendig ist, es sei denn, dass gesetzliche Vorgaben (z.B. Aufbewahrungsfristen) entgegenstehen.

Für die Stadt Essen besteht nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW die Verpflichtung, Unter­lagen nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dem zuständigen Archiv (hier: Haus der Essener Geschichte) anzubieten. Ausgenommen sind die Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen.

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 17 DS-GVO.
  • Sie haben das Recht die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DS-GVO)
  • Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO sowie den §§ 12 bis 14 des Datenschutz­gesetzes Nordrhein-Westfalen im Einzelfall erfüllt sind.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Fachbereich 67 der Stadt Essen eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit ohne Angabe eines Grundes mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.

  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Gemäß Art. 77 DS-GVO haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder ge­richtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verstößt.

Die Kontaktdaten der für die Stadt Essen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de

Bei Fragen zum Datenschutz oder Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an den Fachbereich 67 oder an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen. Die Kontaktdaten ergeben sich aus den Ziffern 1 und 2 dieser Datenschutzinformation.

9.  Gültigkeit dieser Datenschutzhinweise

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzhinweise insgesamt oder teilweise zu ändern, um sie ggf. an Änderungen relevanter Gesetze bzw. Vorschriften anzupassen oder Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Diese Datenschutzhinweise gelten in der letzten durch die Stadt Essen veröffentlichten Fassung.

(Stand: 07/2026)

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