Bebauungsplan Gemeinde Leopoldshöhe Frühzeitige Beteiligung

21. Änderung Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord Blatt B“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.02.2026 bis 20.03.2026
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Planzeichnung

Gemeinde Leopoldshöhe

Der Bürgermeister

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord Blatt B“

im Ortsteil Schuckenbaum der Gemeinde Leopoldshöhe

  1. Aufstellungsbeschluss 21. Änderung Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord Blatt B“ im Ortsteil Schuckenbaum der Gemeinde Leopoldshöhe
  1. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 21. Änderung des Bebauungsplanes        Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord Blatt B“ im Ortsteil Schuckenbaum der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 3 (1) BauGB

 

Gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Aufstellungsbeschluss, sowie am 05.02.2026 die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord Blatt B“ im Ortsteil Schuckenbaum als Bebauungsplan beschlossen hat.

Mit der 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord Blatt B“ soll die bestehende BMX-Bahn sowie die angrenzende Sportanlage des TUS Leopoldshöhe nördlich des Sportzentrums an der Schulstraße planungsrechtlich gesichert und bedarfsgerechte Ergänzungen ermöglicht werden. Die heutigen Sportanlagen befinden sich derzeit überwiegend im planerischen Außenbereich und werden nicht vollständig durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst, sodass für eine langfristige Sicherung der Nutzungen gesorgt wird.

Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) ist in der als Anlage beigefügte Übersichtskarte graphisch dargestellt.

  1. Aufstellungsbeschluss

Gem. § 1 (3) und (6) BauGB hat der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord Blatt B beschlossen.

  1. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am 05.02.02026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB zur 21. Änderung des Bebauungsplanes 06/02 „Leopoldshöhe Nord Blatt B“ beschlossen.

Entsprechend diesem Beschluss erfolgt die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 

 

20.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026

 

auf der Internetseite http://www.o-sp.de/leopoldshoehe/plan/beteiligung.php und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauportal.nrw/ dort unter der Rubrik „Bauleitplanung / Bauleitpläne der Gemeinden in NRW“ veröffentlicht.  

Der Planentwurf mit den zeichnerischen Festsetzungen, textliche Festsetzungen und Begründung werden des Weiteren während des vorgenannten Zeitraumes im Bauamt der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe, Rathaus, Fachbereich IV -Bauen, Planen, Ordnung-, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Leopoldshöhe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Leopoldshöhe, 12.02.2026               

In Vertretung

gez. Büker                              

im Internet veröffentlicht:            12.02.2026      

aus dem Internet zu entfernen:  21.03.2026

entfernt:

Kontakt

Fabian Bonati

M. Sc. Stadtplanung

Gemeinde Leopoldshöhe

Fachbereich Bauen/Planen/Ordnung

Tel.: 05208/991 272

E-Mail: F.Bonati@leopoldshoehe.de

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