Bebauungsplan Gemeinde Leopoldshöhe Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung Nr. 02/04 „Fillies-Gelände“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.02.2026 bis 20.03.2026
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Planzeichnung

Gemeinde Leopoldshöhe

Der Bürgermeister

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

 

  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 „Fillies-Gelände“

im Ortsteil Bechterdissen der Gemeinde Leopoldshöhe als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

 

  1. Aufstellungsbeschluss 1. Änderung Nr. 02/04 „Fillies-Gelände“ im Ortsteil Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

 

  1. Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 „Fillies-Gelände“ im Ortsteil Bechterdissen der Gemeinde Leopoldshöhe als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (3) Nr. 2 BauGB

 

Gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 13.05.2025 den Aufstellungsbeschluss, sowie am 05.02.2026 die Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 „Fillies-Gelände“ im Ortsteil Bechterdissen als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB beschlossen hat.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 „Fillies-Gelände“ soll eine planungsrechtliche Neuordnung auf der brachliegenden Fläche des ehemaligen Gewerbestandortes erfolgen und ein Wohnungsmix aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern mit einem Anteil an gefördertem Wohnraum erfolgen.

Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte graphisch dargestellt.

  1. Aufstellungsbeschluss

Gem. § 1 (3) und (6) BauGB hat der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 „Filles-Gelände“ als gem. § 13a BauGB beschlossen.

  1. Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am 05.02.02026 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 02/04 „Fillies-Gelände“ gem. § 13a (3) Nr. 2 BauGB beschlossen.

Entsprechend diesem Beschluss erfolgt die frühzeitige Unterrichtung in der Zeit vom 

 

20.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026

 

auf der Internetseite http://www.o-sp.de/leopoldshoehe/plan/beteiligung.php und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauportal.nrw/ dort unter der Rubrik „Bauleitplanung / Bauleitpläne der Gemeinden in NRW“ veröffentlicht.  

Der Planentwurf mit den zeichnerischen Festsetzungen, textliche Festsetzungen und Begründung werden des Weiteren während des vorgenannten Zeitraumes im Bauamt der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe, Rathaus, Fachbereich IV -Bauen, Planen, Ordnung-, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Leopoldshöhe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Leopoldshöhe, 12.02.2026               

In Vertretung

gez. Büker                              

im Internet veröffentlicht:            12.02.2026    

aus dem Internet zu entfernen:  20.03.2026

entfernt:

Kontakt

Fabian Bonati

M. Sc. Stadtplanung

Gemeinde Leopoldshöhe

Fachbereich Bauen/Planen/Ordnung

Tel.: 05208/991 272

E-Mail: F.Bonati@leopoldshoehe.de

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