Bebauungsplan Stadt Gevelsberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 76 - Ellinghauser Weg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.05.2026 bis 24.06.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Gevelsberg hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst:


a) Die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1 und 2) werden zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge hierzu (s. Anlage 3 und 4) gebilligt.


b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Ellinghauser Weg“, (s. Anlage 5), der Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht (s. Anlage 6), die Baugrunduntersuchung (s. Anlage 7) sowie die Artenschutzprüfung Stufe I und II (s. Anlage 8 und 9), das Entwässerungskonzept (s. Anlage 10), das Verkehrsgutachten (s. Anlage 11), sowie das Schallgutachten (s. Anlage 12) werden gebilligt.


c) Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Ellinghauser Weg“, (s. Anlage 5), den Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht (s. Anlage 6), die Baugrunduntersuchung (s. Anlage 7) sowie die Artenschutzprüfung Stufe I und II (s. Anlage 8 und 9) und das Entwässerungskonzept (s. Anlage 10), das Verkehrsgutachten (s. Anlage 11), sowie das Schallgutachten (s. Anlage 12) für die Dauer eines Monats mindestens jedoch 30 Tage öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Das Plangebiet (= räumlicher Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Nr. 76 »Ellinghauser Weg«) liegt in der Gemarkung Silschede, Flur 5, und umfasst im Wesentlichen einen unbebauten, bislang landwirtschaftlich genutzten Bereich östlich angrenzend an den Wohnsiedungsbereich »Am Schlagbaum/In der Schlage« – ergänzt um den nördlichen Teilbereich der südlich an den Wohnsiedlungsbereich angrenzenden Hofstelle sowie um den bebauten Bereich südlich entlang des Ellinghauser Weges. Die Grundfläche des Plangebietes
beläuft sich auf insgesamt ca. 3,90 ha. Die Lage des Plangebiets ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.


Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Die ausreichende, zeitgemäße und nachfragegerechte Versorgung mit Wohnraum zählt zu den zentralen Zielen der Stadtentwicklung in Gevelsberg. Der gesellschaftliche Wandel hin zu kleineren Haushaltsgrößen und höheren Flächenbedarfen je Person sowie die demographischen Verschiebungen führen zu einem kontinuierlich wachsenden Bedarf an zusätzlichen Wohnraum. Neben dem Bedarf an preisgünstigen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern gibt es auch einen Nachfragedruck seitens junger Familien für Einfamilienhäuser. Im Stadtgebiet sind alle größeren Neubaugebiete der letzten Jahre inzwischen entwickelt. Daher sollen nun weitere Flächenpotenziale, die für eine größere wohnbauliche Entwicklungsmaßnahme im Einfamilienhaussektor geeignet sind, in Anspruch genommen werden. Geplant ist die Entwicklung eines Quartiers, welches vorwiegend Einfamilienhäuser und untergeordnet Mehrfamilienhäuser aufnehmen soll.


Da in den Randbereichen die städtebauliche Planung von den Darstellungen im gültigen Flächennutzungsplan abweicht, erfolgt mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren eine entsprechende Anpassung an die aktuellen Ziele der Stadtentwicklung.


Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

                                               18.05.2026 - 24.06.2026

einschließlich im Flur des 2. Obergeschosses (zwischen den Zimmern 208 und 213) des Rathauses zu Gevelsberg, Rathausplatz 1, während der Dienststunden und zwar montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr aus. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Bekanntmachung sind ferner auf der Homepage der Stadt Gevelsberg unter


https://www.gevelsberg.de/Stadtentwicklung-Bauen-und-Infrastruktur/Stadtplanung/

abrufbar.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.


Verfügbare umweltbezogene Informationen
Mit den Planunterlagen liegen ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie weitere umweltbezogene Fachgutachten aus. Diese behandeln die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Der Umweltbericht enthält zudem Aussagen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie zum vorgesehenen Monitoring.


Darüber hinaus stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung:


Artenschutz: Artenschutzprüfung Stufe I und II gemäß § 44 BNatSchG mit faunistischen Erfassungen (Avifauna, Fledermäuse, Amphibien), Bewertung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte und Darstellung erforderlicher Vermeidungsmaßnahmen. Nach Umsetzung der Maßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden.


Lärm / Mensch: Schalltechnisches Gutachten zur Ermittlung der zu erwartenden Verkehrsgeräusche, Bewertung der Außenlärmpegel sowie Ableitung erforderlicher baulicher Schallschutzmaßnahmen und Hinweise zur Lüftungssituation an lärmbelasteten Fassaden.


Verkehr: Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Kreuzung Eichholzstraße L 527/ Am Schlagbaum/ Ellinghauser Weg unter Berücksichtigung der Neuverkehre aus dem Plangebiet sowie dem geplanten Gewerbegebiet Silschede‑Süd. Aufgrund steigender Verkehrsbelastungen werden für einbiegende Verkehre aus den Seitenstraßen erhöhte Wartezeiten
prognostiziert. Zur Sicherstellung der Verkehrsqualität und -sicherheit wird eine Lichtsignalanlage empfohlen. Straßen.NRW hat der lichtsignaltechnischen Sicherung sowie einer Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h im Kreuzungsbereich zugestimmt.


Boden / Wasser: Baugrunduntersuchung mit Aussagen zum Untergrundaufbau, zur Versickerungsfähigkeit und zur chemischen Bodenqualität. Empfehlungen zu geeigneten Versickerungssystemen.


Entwässerung: Entwässerungskonzept für das Plangebiet und angrenzende Bereiche unter Berücksichtigung bestehender Entwässerungsprobleme und Entwicklung eines planübergreifenden Konzepts.


Zusätzlich wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen abgegeben.


Durch die frühzeitige Beteiligung von Behörden und öffentlichen Träger gem. §4 Abs. 1 BauGB wurden unter anderem zu folgenden Themen Stellungnahmen abgegeben:

  • Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur Notwendigkeit von Umweltbericht und Artenschutzprüfung
  • Hinweise der Bodenschutzbehörde zum Schutzgut Boden
  • Hinweis des LWL auf mögliche Bodendenkmäler bei Erdarbeiten
  • Mitteilung der Bezirksregierung: kein untertägiger Bergbau, keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB wurden u. a. Bedenken zu Lebensraumverlusten, Versiegelung und Entwässerungsfragen geäußert. Diese wurden im Umweltbericht, in der Artenschutzprüfung sowie im Entwässerungskonzept berücksichtigt und sind in die weitere Planung mit einbezogen worden.


Alle umweltbezogenen Fachbeiträge, Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge sind im Rahmen der in dieser Bekanntmachung betreffenden Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB einsehbar.
 

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