Flächennutzungsplan Stadt Gevelsberg Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gevelsberg im Zuge der Aufstellung der Bebauungsplanes Nr. 76

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.05.2026 bis 17.06.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Gevelsberg hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst:


a) Die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge hierzu (s. Anlage 2) gebilligt.


b) Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage 3), der Entwurf der Begründung (s. Anlage 4) inkl. Umweltbericht (s. Anlage 5) werden gebilligt.


c) Es wird beschlossen, den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage 3 ), den Entwurf der Begründung (s. Anlage 4) inkl. Umweltbericht (s. Anlage 5) sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Das Änderungsgebiet (= räumlicher Geltungsbereich dieser 3. Änderung des Flächennutzungsplans) liegt in der Gemarkung Silschede, Flur 5 und besteht aus zwei Teilflächen, die eine Arrondierung und Erweiterung der bestehenden Wohnbauflächenausweisung östlich der Eichholzstraße (L 527) darstellen. Die Flächen umfassen im Wesentlichen einen unbebauten, bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Bereich südlich, östlich und nordöstlich des Wohnsiedlungsbereiches »Am Schlagbaum/In der Schlage«. Zudem beinhaltet die Änderung einen Teilbereich der an den Wohnsiedlungsbereich angrenzenden Hofstelle, im Nordosten den vereinzelt bebauten Bereich entlang des Ellinghauser Weges sowie im Osten und Nordosten landwirtschaftliche Nutzflächen. Zudem sollen zum Übergang in die Natur Flächen als private Grünflächen und als Fläche für Versorgungsanlagen- Regenrückhaltung dargestellt werden. Die Grundfläche der beiden Teile des Änderungsgebietes beläuft sich auf insgesamt ca. 2,52 ha.


Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Die ausreichende, zeitgemäße und nachfragegerechte Versorgung mit Wohnraum zählt zu den zentralen Zielen der Stadtentwicklung in Gevelsberg. Der gesellschaftliche Wandel hin zu kleineren Haushaltsgrößen und höheren Flächenbedarfen je Person sowie die demographischen Verschiebungen führen zu einem kontinuierlich wachsenden Bedarf an zusätzlichen Wohnraum.


Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Ellinghauser Weg“ soll angrenzend zum bereits bestehenden Siedlungsgebiet neue Wohnflächen ausgewiesen werden. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, um die bauplanerischen Voraussetzungen für die Aufstellung zu schaffen, erfolgt mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren eine entsprechende Anpassung an die aktuellen Ziele der Stadtentwicklung.


Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

                                                     12.05.2026 - 17.06.2026 

einschließlich im Flur des 2. Obergeschosses (zwischen den Zimmern 208 und 213) des Rathauses zu Gevelsberg, Rathausplatz 1, während der Dienststunden und zwar montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr aus. Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Bekanntmachung sind ferner auf der Homepage der Stadt Gevelsberg unter


https://www.gevelsberg.de/Stadtentwicklung-Bauen-und-Infrastruktur/Stadtplanung/


abrufbar.


Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Verfügbare umweltbezogene Informationen
Mit den Planunterlagen liegen allgemeine umweltbezogene Informationen als Bestandteil der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Ellinghauser Weg“ aus.
Die Begründung zum Flächennutzungsplan umfasst in Verbindung zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplan Nr. 76 „Ellinghauser Weg“ umweltbezogene Aussagen zur Umweltprüfung, zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, zu Lärm, zum Boden und zur verkehrlichen Situation. Die Fachgutachten hierzu sind jedoch Aufgrund der fehlenden Detailschärfte eines Flächennutzungsplanes Bestandteil der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 76 „Ellinghauser Weg“.


Als Umweltinformation liegt als Teil der Begründung der Umweltbericht vor, der die Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt, Boden Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Kultur-/ sonstige Sachgüter und ihre Wechselwirkungen untereinander prüft. Aufbauend auf der Darstellung und Bewertung der Schutzgüter unter Berücksichtigung der Vorbelastung des Raumes und dem geplanten Vorhaben wird eine Bilanzierung der Auswirkungen erarbeitet. Ferner werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Eingriffes sowie Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz festgesetzt und dargestellt.


Zusätzlich werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen ausgelegt.


Diese umfassen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die Stellungnahmen

  • der LWL mit dem Hinweis, dass bei Erdarbeiten Bodendenkmäler neu entdeckt werden können. In einem solchen Fall müssen LWL und die Stadt als Untere Denkmalbehörde informiert werden.
  • der PLEdoc GmbH mit der Bitte im weiteren Verfahren weiterhin beteiligt zu werden, da Versorgungsanlagen durch die Festsetzung von planexternen Ausgleichsflächen betroffen sein könnten
  • der GASCADE GmbH mit der Bitte im weiteren Verfahren weiterhin beteiligt zu werden, da Anlagen durch die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen betroffen sein könnten.
  • Der Bezirksregierung Arnsberg Abt. Bergbau und Energie, mit der Aussage, dass im Plangebiet kein umgegangener Bergbau dokumentiert ist und daher mit Einwirkungen auf die Oberfläche nicht zu rechnen ist.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB wurden u. a. Bedenken zu Lebensraumverlusten und Vertreibung von unterschiedlichen Tierarten sowie zur Versiegelung von bis jetzt landwirtschaftlich genutzte Flächen geäußert. Zudem wurden Bedenken zum CO2-Anstieg hervorgetragen. Diese wurden im Umweltbericht, sowie in der Artenschutzprüfung berücksichtigt.


Alle umweltbezogenen Fachbeiträge, Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge sind im Rahmen der in dieser Bekanntmachung betreffenden Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB einsehbar.
 

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Abteilung 3.1 Planung, Bauverwaltung und Umwelt

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