Bebauungsplan Stadt Gevelsberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 79 "Ober dem Hofe" Offenlage

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.09.2026 bis 01.10.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bauleitplanung der Stadt Gevelsberg;

Bebauungsplan Nr. 79 – Ober dem Hofe

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Gevelsberg hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

a) Die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge hierzu (s. Anlage 2) gebilligt.

b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ober dem Hofe“, (s. Anlage 3), den Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht (s. Anlage 4 und 5), die Artenschutzprüfung Stufe I (s. Anlage 6) und die Eingriffs- Ausgleichbilanzierung (s. Anlage 7), sowie das Entwässerungskonzept inklusive Versickerungsgutachten (s. Anlage 8 und 9) werden gebilligt.

c)    Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ober dem Hofe“, (s. Anlage 3), den Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht (s. Anlage 4 und 5), die Artenschutzprüfung Stufe I (s. Anlage 6) und die Eingriffs- Ausgleichbilanzierung (s. Anlage 7), sowie das Entwässerungskonzept inklusive Versickerungsgutachten (s. Anlage 8 und 9) für die Dauer eines Monats mindestens jedoch 30 Tage öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

d)   Der in Anlage 10 zu dieser Vorlage beigefügte Text für die Amtliche Bekanntmachung zur Offenlage wird – vorbehaltlich der vorangegangenen Beschlussfassung – zur Kenntnis genommen

Das ca. 0,45 ha große Plangebiet liegt in der Stadt Gevelsberg in der Gemarkung Berge und umfasst hier mehrere private Grundstücke (Gemarkung Berge, Flur 3, Flurstücke Nr. 11/2, 12/4, 12/5, 12/6 und 28/1). An das Plangebiet grenzen im Norden und Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Westen wird das Plangebiet durch die „Wittener Straße“ und im Süden durch den Weg „Oberbröking“ begrenzt. Westlich der „Wittener Straße“ finden sich in dem ab dem Jahr 2005 realisierten Wohngebiet „Sunderweg“ zweigeschossige Einfamilien- und Doppelhäuser. Südlich des Plangebiets sind ebenfalls Wohnnutzungen, aber auch gewerbliche Nutzungen wie die heutige Betriebsfläche des Busunternehmens angesiedelt. Die Lage des Plangebiets ist aus dem nachstehenden abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist die Entwicklung einer Mischgebietsfläche angrenzend zu den bestehenden Betriebsflächen des benachbarten Busunternehmens. Die Zentrale des Betriebs befindet sich unmittelbar südlich des Plangebiets. Die Betriebsflächen sind sehr knapp bemessen und das Busunternehmen stößt an seine räumlichen Grenzen, dabei wurden bereits alle Flächenreserven auf dem Betriebsgrundstück durch bauliche Maßnahmen ausgeschöpft. Aufgrund der generellen Gewerbeflächenknappheit in der Stadt Gevelsberg gestaltet sich die Suche nach geeigneten und gut erschlossenen Gewerbeflächen schwierig. Im Fokus dieses Bebauungsplanes steht deshalb eine potentieller Erweiterungsfläche angrenzend an den bestehenden Betrieb, die für die geplante Erweiterung gute Standorteigenschaften aufweist. Durch die Festsetzung einer Mischgebietsfläche können dem Betrieb dringend benötigte Abstellflächen für die Busse, die Errichtung einer Werkstatt mit zusätzlichen Büroflächen und damit die Sicherung des Standortes der Firma, sowie die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes ermöglicht werden. Die Fläche des Geltungsbereiches ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt, da im Plangebiet auch mischgebietstypische Wohnnutzung vorgestehen ist, kann die Planung als aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 79 „Ober dem Hofe“ mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Bekanntmachung sind in der Zeit vom:

01.09.2026 – 01.10.2026

 auf der Homepage der Stadt Gevelsberg unter

https://www.gevelsberg.de/Stadtentwicklung-Bauen-und-Infrastruktur/Stadtplanung/
 

und im zentralen Internetportal des Landes NRW unter:

https://beteiligung.nrw.de/k/1030047

abrufbar.

Die Bekanntmachung ist bereits vorab abrufbar im Internet unter der Internetadresse www.gevelsberg.de unter der Rubrik „Bürgerservice-Aktuell-Amtliche Bekanntmachungen“.

Ferner liegt der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 79 „Ober dem Hofe“ mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in diesem Zeitraum im 1. Obergeschoss in der Nebenstelle des Rathauses, Großer Markt 13, 58285 Gevelsberg sowie Barrierefrei in der Nebenstelle des Rathauses Großer Markt 9, 2. Obergeschoss, während der Dienststunden und zwar montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr aus. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare umweltbezogene Informationen

Mit den Planunterlagen liegen ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie weitere umweltbezogene Fachgutachten und Stellungnahmen vor. Der Umweltbericht befasst sich umfassend mit den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Lärm, Luft, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Landschaft. Dabei werden Aussagen über die Vorbelastung des Plangebiets durch bestehenden Verkehrslärm sowie geologische Gegebenheiten getroffen. Zudem werden die Themen Flächenversiegelung und damit einhergehende Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere dargestellt. Der Umweltbericht enthält zudem Aussagen zu erforderlichen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie zum vorgesehenen Monitoring der Umweltauswirkungen.

Ergänzend hierzu umfasst die Begründung zum Bebauungsplan weitere umweltbezogene Informationen. Diese betreffen unter anderem die durchgeführte Umweltprüfung, den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die Themen Boden, Versickerung und Entwässerung. Darüber hinaus werden mögliche Kampfmittel- und Bodendenkmäler, Hinweise zu Altlasten und Bergbau, die vorhandenen Grünflächen sowie bestehende Emissionen und Belange des Immissionsschutzes dargestellt, die insbesondere durch die bestehende verkehrliche Situation geprägt sind.

Im Rahmen des vorprüfenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (ASP I) wurde das Plangebiet auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten gemäß § 44 BNatSchG untersucht.

Das Schutzgut Wasser und Boden wurde darüber hinaus in einem Versickerungsgutachten und einem Entwässerungskonzept vertieft betrachtet. Im Rahmen des Entwässerungskonzepts werden zudem Maßnahmen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser präsentiert.

Zusätzlich wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB umweltbezogenen Stellungnahmen abgegeben.

Durch die frühzeitige Beteiligung von Behörden und öffentlichen Träger gem. §4 Abs. 1 BauGB wurden unter anderem zu folgenden Themen Stellungnahmen abgegeben:

  • Hinweise des NABU Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. dahingehend ob planungsrelevanten Arten gem. §44 BNatSchG vorliegen. Zudem wurde das Schutzgut Boden und Fläche behandelt und Stellungnahme zu den betreffenden Festsetzungen im Bebauungsplan gemacht;
  • Hinweise der AVU zur bestehenden Netzversorgung und Leitungen sowie zu vorhandenen Kapazitäten von Löschwasser im Plangebiet bei einem Brandfall.
  • Hinweis der PLEdoc GmbH zu einer Ferngasleitung im Plangebiet, die langfristig von Bebauung und tiefwurzelnden Pflanzen freigehalten werden muss.
  • Hinweis des LWL auf mögliche Bodendenkmäler 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Alle umweltbezogenen Fachbeiträge, Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge sind im Rahmen der in dieser Bekanntmachung betreffenden Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB einsehbar.

Kontakt

Fachbereich F3.1

Herr Belz und Frau Salewski

stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de

02332 771-301

Großer Markt 13,

58285 Gevelsberg

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Ihre Beteiligung an der Offenlage ist freiwillig.

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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes:

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Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

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Fax: 0211 38424-10

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