Bebauungsplan Gartenstadt Haan Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 207 "Klappmütze"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.03.2026 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In der Stadt Haan ist eine Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum sowohl durch Zuwanderung von außen als auch aus der ansässigen Bevölkerung heraus nach wie vor gegeben. Die Wohnungsbaubedarfe für die nächsten zehn Jahre wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) am 09.05.2023 (Vorlage 61/074/2023) dargelegt. Dabei wurde festgestellt, dass sich innerhalb des betrachteten Zeitraumes ein Defizit von ca. 210 bis 360 Wohneinheiten im Stadtgebiet abzeichnen wird. Die Fläche des Plangebiets stellte eine Reserveflächen für die potenzielle Entwicklung von Wohnraum dar und wurde im Rahmen des Wohnbauflächenkonzepts weiter betrachtet und als Fläche für die mittel- bis langfristige Entstehung von Reihen- / Doppelhäusern identifiziert.

Das im nördlichen Haaner Stadtteil Gruiten befindliche Plangebiet liegt östlich der Hochstraße/Klappmütze und ist in eine Wohnbebauung mit überwiegend freistehenden ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern eingebettet. Um der Wohnraumnachfrage gerecht zu werden, wird eine an die Umgebung angepasste Bebauung mit Einfamilienhäusern mit großen Gartengrundstücken geplant.

Im Umfeld des Plangebietes sind in den letzten Jahren z.B. an der Gruitener Straße moderate Nachverdichtungen durch Wohngebäude vorgenommen worden. Durch die bauliche Vorprägung und die günstige Lage des Plangebietes (Nähe zum Bahnhof und zu Versorgungseinrichtungen in Gruiten) bietet sich hier eine Nachverdichtung in Form einer wohnbaulichen Entwicklung an.

Die Stadt Haan verfolgt eine Stadtentwicklung im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB). Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Das Plangebiet befindet sich in bereits erschlossener, integrierter Lage und ist für eine moderate Nachverdichtung gut geeignet.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 207 „Klappmütze“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung geschaffen werden. Um eine moderate Nachverdichtung auf dem Plangebiet herbeizuführen, ist der Neubau von fünf bis acht Wohneinheiten mit großzügigen Gartengrundstücken und deren notwendigen Erschließungsflächen geplant. Damit soll die Gebietstypik sowie das Wohnumfeld städtebaulich fortgeführt werden und dem bestehenden Wohnraumbedarf auch im Bereich des Eigenheimbaus Rechnung getragen werden. Zusätzlich soll die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche auch auf Ebene des Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SPA) der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf zum BP Nr. 207 „Klappmütze“ inkl. seiner Begründung und dem gesondert erstellten Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, dass diese zusammen mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen sind.

Entsprechend wird der Planentwurf mit den vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom:

30.03.2026 bis einschließlich 08.05.2026

im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Flur des Amtes für Stadtplanung und Vermessung, Verwaltungsgebäude Alleestraße 8, 42781 Haan, im 1. Obergeschoss rechts, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

Dienstag                                     von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag                                        von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

(An den Feiertagen am 03.04.2026 (Karfreitag), 06.04.2026 (Ostermontag) sowie am 01.05.2026 (Tag der Arbeit) ist keine Einsichtnahme möglich.

Weitere Auskünfte können Sie zudem im Amt für Stadtplanung und Vermessung der Stadt Haan, in den Räumen 107 bis 110, im vorgenannten Verwaltungsgebäude oder telefonisch unter der Rufnummer 02129/911-322 während der o.a. Dienstzeiten erhalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, die elektronisch übermittelt werden sollen. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen direkt über dieses Portal oder per E-Mail an planungsamt@stadt-haan.de abzugeben. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich an das Amt für Stadtplanung und Vermessung, Alleestraße 8, 42781 Haan.

Technische Regelwerke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art -, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Vermessung der Stadt Haan, Alleestraße 8, 42781 Haan, während der o.a. Dienststunden bereitgehalten.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Sabine Scharf

Telefon: +49 (2129) 911 - 322
Raum: 107

Amt für Stadtplanung und Vermessung

Alleestraße 8
42781 Haan

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In Bezug auf die Erhebung von personenbezogenen Daten wird auf die Information des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Haan zu Art. 13 DSGVO, die auf der Homepage der Stadt Haan (www.haan.de/Quicknavigation/Datenschutz) unter Ziffer 4.1 hinterlegt ist, hingewiesen.

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