Bebauungsplan Stadt Hagen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 2/13 (646) Gewerbliche Nachnutzung Varta-Insel

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.07.2025 bis 15.08.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Bild vergrößern
Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Planung sind die Schaffung und planerische Sicherung von gewerblich nutzbarer Fläche im Bereich des ehemaligen Varta Standortes. Die Stadt Hagen hat es sich zum Ziel gemacht, brach gefallene Gewerbeflächen wieder einer Nutzung zuzuführen. Um dies voranzutreiben wurde im April 2021 die Varta-Insel durch Hagen.Areal erworben. Im März 2022 wurden vertragliche Vereinbarungen mit dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung - AAV - bezüglich der Sanierung der Fläche getroffen. Bodenuntersuchungen und erste Ergebnisse der Artenschutzprüfung liegen bereits vor.

Auch aufgrund der Erfahrungen aus dem Hochwasserereignis im Juli 2021 bekommt der Umgang mit den innerstädtischen Gewässern einen neuen Stellenwert. Im dicht bebauten Tal der Ennepe ergeben sich derzeit wenige Möglichkeiten, um dem Fluss den nötigen Raum zu geben und so künftigen Überschwemmungen vorzubeugen. Als Schutzmaßnahme vor Überschwemmungen soll daher im Bereich der Varta-Insel die Ennepe um 20 m aufgeweitet werden. Zum einen soll dadurch das Überflutungsrisiko der Varta-Insel deutlich verringert werden, zum anderen wird auch das Risiko für die nachfolgenden Anlieger und Gewerbebetriebe reduziert. Da sich aufgrund der Maßnahmen die potenziell gewerblich nutzbare Fläche um ca. ein ha verkleinert, musste der städtebauliche Entwurf überarbeitet werden.

Diese aktualisierten Planungen werden nun ins Beteiligungsverfahren gebracht.


Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • Der Rat der Stadt Hagen hat am 21.02.2013 die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 2/13 beschlossen. Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Hagen fand am 08.03.2013 statt.
  • Der Rat der Stadt Hagen hat am 03.07.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Hagen fand am 11.07.2025 statt.


Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3382 oder E-Mail-Adresse: jendrik.hoppmann@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.

Kontakt

Herr Hoppmann

E-Mail: jendrik.hoppmann@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3382

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten die Datenschutzhinweise der Stadt Hagen, die hier eingesehen werden können.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang