Bebauungsplan Stadt Hagen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 6/18 (684) Entwicklung Westside Hbf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.07.2025 bis 15.08.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Anlass und Ziel der Planung sind die Reaktivierung und Widernutzbarmachung einer in Bahnhofsnähe gelegenen Fläche. Diese wurde in der Vergangenheit als gewerbliche Fläche, u.a. als ehemaliger Postbahnhof genutzt und soll nun planungsrechtlich für eine gewerbliche Nutzung gesichert werden. Entstehen soll ein gewerblicher Standort, welcher primär dem Büro- und Dienstleistungssektor dient.

Aufbauend auf dieser Leitvorstellung wurden für die Fläche der Westside, vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation, in den letzten Jahren unterschiedliche Entwurfsvarianten ausgearbeitet. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmen­bedingungen auf der Fläche der Westside geändert, dies betrifft z.B. die Öffnung des Werdetunnnels, weshalb ein neuer städtebaulicher Vorentwurf ausgearbeitet wurde (s. Anlage).

Der Regionalplan Ruhr stellt den Planbereich als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) sowie als ein Überschwemmungsbereich dar.

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist daher aus dem FNP entwickelt.

Das Plangebiet liegt zum Teil im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße. Hiervon betroffen sind Bereiche der Grünflächen (Böschungen) mit der Zweckbestimmung Verkehrsgrünfläche und die geschaffene Erschließungs­situation im Plangebiet.

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschafts­planes.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die Einleitung des Verfahrens beschlossen.
  • Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 02.11.2018 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 43/2018.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.05.2021 bis einschließlich 27.05.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 02.11.2018 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 43/2018.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 19.08.2019 bis zum 20.09.2021 statt.
  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den veränderten städtebaulichen Vorentwurf beschlossen.
  • Die Bekanntmachung des Beschlusses über den aktualisierten städtebaulichen Vorentwurf wurde am 11.07.2025 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 20/2025 veröffentlicht.
     

Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3498 oder E-Mail-Adresse: larissa.melnychuk@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontakt­möglichkeiten abgegeben werden.

Kontakt

Frau Melnychuk

E-Mail: larissa.melnychuk@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3498

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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