Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hagen Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/24 (722) Sondergebiet Feithstraße / Steubenstraße – Verfahren nach § 13a BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.10.2025 bis 06.11.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10/01 (537) „Feithstraße / Bredelle“, welcher aus drei Teilen besteht. Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 10/01 (537). Dieser Bebauungsplan setzt für das Plangebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wissenschaftliche Einrichtungen und Verwaltung sowie technologieorientiertes Dienstleistungsgewerbe“ fest.

Das Plangebiet war über einen längeren Zeitraum ungenutzt. Die bestehende Zweckbestimmung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans hat sich als zu restriktiv erwiesen und hemmt eine wirtschaftlich tragfähige Entwicklung des Standorts.

Da die beabsichtigte Nutzung (allgemeine Büroräume, Schulungseinrichtungen und Wohnnutzung) sowie die teilweise abweichende Bauweise mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan nicht umsetzbar sind, wird für den nördlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10/01 (537) „Feithstraße / Bredelle“ der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7/24 (722) Sondergebiet Feithstraße / Steubenstraße neu aufgestellt.

Auf dem 3.356 m² großen Grundstück an der Feithstraße plant die ESSER GmbH / IAL GmbH die Errichtung zweier Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen. Direkt an der Feithstraße soll ein Gebäude mit Büro- und Schulungsräumen entstehen, die nicht Teil des Hochschulgeländes der FernUnversität Hagen sind. Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks ist zudem ein Wohngebäude vorgesehen. Die Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Nähe zur FernUniversität fördert kurze Wege, verringert den Pendelverkehr und macht den Standort insbesondere für Studierende, Berufseinsteiger und junge Familien attraktiver. Die geplante Wohnnutzung fügt sich städtebaulich gut in das Umfeld ein, da angrenzend bereits Wohnbebauung vorhanden ist. Mit einem Nutzungskonzept, das auf studentisches Wohnen oder junge Berufstätige ausgerichtet ist, kann ein lebendiges Quartier entstehen, das soziale Vielfalt fördert und gleichzeitig Impulse für die Entwicklung lokaler Dienstleistungen und Infrastruktur setzt.

Die geplanten Nutzungen entsprechen nicht dem derzeit festgesetzten Nutzungszweck. Zur Steigerung der Flexibilität in der Vermarktung und zur Aktivierung des bislang ungenutzten Areals sollen künftig neben wissenschaftlichen Einrichtungen und technologieorientiertem Gewerbe auch allgemeine Büronutzungen, Schulungsräume und Wohnnutzungen zulässig sein. Da das bestehende Planungsrecht diese Nutzungen nicht vorsieht, ist eine Neuaufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Für das geplante Schulungs-/ Bürogebäude samt Tiefgarage entlang der Feithstraße existiert bereits eine Baugenehmigung. Derzeit erfolgt für diese Baukörper bereits die Neubebauung des Grundstücks.

Übersicht über den Verfahrensablauf

  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7/24 (722) Sondergebiet Feithstraße / Steubenstraße sowie die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.
  • Die Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt Nr. 26/2025 hat am 30.09.2025 stattgefunden.
  • Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB finden vom 06.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025 statt.

Hinweise zur Veröffentlichung im Internet

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3098 oder E-Mail-Adresse: marc.hoehner@stadt-hagen.de vereinbart werden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Herr Höhner

E-Mail: marc.hoehner@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3098

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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