Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hagen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 1/21 (704) Gewerbegebiet Villigster Straße und Teiländerung zum FNP Nr. 113 Villigster Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.09.2025 bis 06.10.2025
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Die Firma Peter Cramer GmbH & Co. KG plant eine Standorterweiterung an der Villigster Straße und hat die dafür erforderliche Fläche, welche an das jetzige Betriebsgelände grenzt, bereits erworben. 2002 wurde der Betrieb durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg - planungsrechtlich gesichert. Im Jahr 2006 wurde durch die erste Änderung dieses B-Planes eine erste Erweiterung ermöglicht. Aufgrund eines stetigen Wachstums des Betriebs reichen die derzeitigen Betriebsflächen nicht mehr aus. Aus logistischer und wirtschaftlicher Sicht ist es für die Firma Cramer nicht sinnvoll, weitere Standorte abseits des Firmensitzes an der Villigster Straße in Hagen in Nutzung zu nehmen. Für eine vollständige Verlagerung des Betriebs stehen innerhalb Hagens derzeit keine ausreichend große Flächen zur Verfügung. Für das bundesweit tätige Unternehmen ist zudem ein naher Autobahnanschluss ein entscheidender Faktor. Die Erweiterung am derzeitigen Standort stellt daher für die wirtschaftliche Entwicklung und die langfristige Sicherung des Betriebs in Hagen die favorisierte Option dar.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftige gewerbliche Nutzung der derzeit landwirtschaftlichen Fläche, um so eine erforderliche Erweiterung des angrenzenden Betriebs zu ermöglichen und den Standort langfristig zu sichern.

Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf

  • In der Ratssitzung am 15.04.2021 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/21 sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen Nr. 113 beschlossen.
  • Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 38/2022 vom 07.10.2022
  • Die frühzeitige Beteiligung des Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 08.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 05.09.2025 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 24/2025
  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, inklusive Scoping, findet parallel statt.

Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3382 oder E-Mail-Adresse: jendrik.hoppmann@stadt-hagen.de vereinbart werden.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.

Kontakt

Herr Hoppmann

E-Mail: jendrik.hoppmann@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3382

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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