Bebauungsplan Stadt Hagen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 1/26 (727) Erweiterung Brucker Platz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 27.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Voraussichtlich noch im Jahre 2026 wird das neue Umspannwerk Im Weinhof ans Netz gehen. Nach einer kurzen Übergangszeit wird die Enervie GmbH den Betrieb des Umspannwerkes am Brucker Platz, Markt 10 einstellen. Es ist vorgesehen, dass nach Abbau der Anlagen die Stadt Hagen dieses Gebäude erwirbt und zurückbaut. Im Rahmen der städtebaulichen Fördermaßnahme „InSEK Hohenlimburg-Zentrum“ (INSEK = Innenstadtentwicklungskonzept) könnte an dieser Stelle mit Erweiterung des Brucker Platzes eine öffentliche Nutzung entstehen.

Im Rahmen der städtebaulichen Fördermaßnahme „InSEK Hohenlimburg-Zentrum“ wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, mit dem Ziel, in eng definierten Konzentrationszonen, Maßnahmen zu formulieren, deren bauliche Umsetzung realistisch und förderfähig sein sollten. Aufgabe der Teilnehmer war u. a., eine räumliche Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Lenneufer herzustellen. Im Ergebnis zeigen alle Wettbewerbsentwürfe eine unterschiedlich gestaltete Erweiterung des Brucker Platzes nach Rückbau des Umspannwerkes. Viele Wettbewerbsbeiträge haben die Gemeinsamkeit, dass auf eine Bebauung an gleicher Stelle verzichtet werden soll. Stattdessen wird eine bauliche Abschirmung des Platzes nach Süden in Richtung des Wohnhauses Freiheitstraße 17 vorgeschlagen. Dies könnte in Form eines Neubaus oder auch als Anbau an das Haus Markt 4 realisiert werden.

Die ehemals als Umspannwerk genutzten Gebäude Markt 4 bis 8 sind in Privatbesitz. Diese könnten nach Erweiterung oder Umbau durch den Eigentümer zusammen mit dem genannten Neubau neuen Nutzungen z. B. für Hotel- und/oder Gastronomiebetriebe (z. B. Hostal, Café usw.) zugeführt werden. Auch Wohnnutzung käme teilweise in Frage. Die Nutzungen sind den Gebäudeteilen noch nicht zugeordnet und mit dem Eigentümer / Investor noch nicht final abgestimmt.

Das durch den Bebauungsplan Nr. 1/79 Hohenlimburg Innenstadt gegebene Planungsrecht beschränkt bisher die Nutzung der Fläche ausschließlich auf das Umspannwerk. Eine Änderung des Planungsrechtes ist notwendig, um die genannten Nutzungen zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/79 (346) – Hohenlimburg Innenstadt –, der seit 1982 rechtsverbindlich ist. Dort ist die Fläche als Baugrundstück für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Umspannwerk“ festgesetzt.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • In der Ratssitzung am 26.02.2026 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/26 (727) Erweiterung Brucker Platz beschlossen.
  • Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 05/2026 am 07.03.2026 öffentlich bekannt gemacht. 
     

Hinweise zur Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt vom 16.03.2026 bis einschließlich 27.03.2026 beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-2639 oder E-Mail-Adresse: juergen.plewe@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Unterrichtung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.

Kontakt

Herr Plewe

E-Mail: juergen.plewe@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-2639

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten die Datenschutzhinweise der Stadt Hagen, die hier eingesehen werden können.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang