Bebauungsplan Stadt Hagen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 5/24 (720) Kita- und Schulstandort Ischeland und FNP-Teiländerung Nr. 118

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 22.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
 

1. Flächennutzungsplan - Teiländerung Nr. 118 - Kita- und Schulstandort Ischeland -

2. Bebauungsplan Nr. 5/24 (720) Kita- und Schulstandort Ischeland
 

Ziel und Zweck der Planung

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Einleitung o. g. Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Verfahren ist die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts für den Bau einer Grundschule mit Sporthalle und einer Kindertagesstätte (Kita).

Gemäß der Prognose des Gutachtens des Büros Biregio zur Schulentwicklungsplanung (Stand März 2020) ist für das Stadtgebiet Hagen insgesamt von einem anhaltenden Anstieg der Schülerzahlen auszugehen. Im Bereich der Grundschulen betrifft dieser Mehrbedarf besonders den Stadtbezirk Mitte, wo auch die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen zunehmend über den prognostizierten Werten liegt.

Aufgrund des Bedarfes an Einrichtungen zur Kinderbetreuung und der steigenden Schülerzahlen hat der Rat der Stadt Hagen am 27.06.2024 beschlossen, dass auf dem ehemaligen Areal des Reitervereins eine Grundschule mit Sporthalle und eine Kita errichtet werden.

Weitere Informationen können den beigefügten Unterlagen im Ordner "Dokumente" auf der linken Seite entnommen werden.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • In der Ratssitzung am 19.09.2024 wurde die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 118 - Kita- und Schulstandort Ischeland und des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/24 (720) Kita- und Schulstandort Ischeland beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 27.09.2024 im Amtsblatt Nr. 27/2024.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 23.03.2026 bis einschließlich 23.04.2026.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 04.05.2026 bis einschließlich 22.05.2026. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 01.05.2026 im Amtsblatt Nr. 11/2026.
     

Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Stellungnahmen können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter unten genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.

Zusätzlich wird bei dieser Beteiligung der Öffentlichkeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 22.05.2026 beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-2639 oder E-Mail-Adresse: juergen.plewe@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Kontakt

Herr Plewe

E-Mail: juergen.plewe@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-2639

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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