Bebauungsplan Stadt Hagen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3/24 (718) Einzelhandel Wehringhauser Straße und FNP-Teiländerung Nr. 119

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.07.2026 bis 28.08.2026
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Anlass des Verfahrens ist die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche und den damit einher gehenden Neubau des ALDI-Marktes an der Wehringhauser Straße. Der bestehende ALDI Markt liegt in nördlicher Randlage im Siedlungsbereich Wehringhausen und weist derzeit eine Verkaufsfläche von rund 800 m² auf. Der nächste zentrale Versorgungsbereich (ZVB) ist der ZVB Wehringhausen in ca. 500 m Entfernung. Aufgrund der hohen Bebauungsdichte im Geschäftsbereich Wehringhausen weist der ZVB mit seiner kleinteiligen Einzelhandelsstruktur kein bedarfsgerechtes Lebensmittelmarktangebot auf. Eine Entwicklungsfläche zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im ZVB ist nicht vorhanden, sodass unter anderem dem ALDI Markt an der Wehringhauser Straße eine wichtige Ergänzungsfunktion als Nahversorger zukommt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau und die Verkaufsflächenerweiterung des bestehenden ALDI-Marktes. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/24 und der parallelen FNP-Teiländerung Nr. 119 wird der Handlungsempfehlung des Einzelhandelskonzepts (EHK) der Stadt Hagen von 2023 gefolgt, den ALDI-Markt mit seiner Ergänzungsfunktion zum Nahversorgungszentrum Wehringhausen zu sichern. Die städtebauliche Zielsetzung sieht zudem vor, die städtebauliche Integration des Marktes durch einen Standort weiter östlich hinter der Wohnbebauung sowie durch bauliche Umfeldnutzungen zu optimieren. Die im Westen des Plangebiets liegende Brachfläche soll einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden.

Aufgrund der abweichenden Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist zur Umsetzung der Planung eine FNP-Teiländerung erforderlich.

Weitere Informationen können den beigefügten Unterlagen auf der linken Seite entnommen werden. Beachten Sie hier bitte auch die Unterlagen in den Ordnern zum Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • In der Ratssitzung am 12.12.2024 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/24 und des Verfahrens zur FNP-Teiländerung Nr. 119 beschlossen. Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 20.12.2024 im Amtsblatt Nr. 35/2024.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 17.11.2025 bis einschließlich 17.12.2025. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 14.11.2025 im Amtsblatt Nr. 29/2025.
  • Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB finden vom 20.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 statt. Die Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet erfolgte am 17.07.2026 im Amtsblatt Nr. 19/2026.
     

Hinweise zur Veröffentlichung im Internet

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3783 oder E-Mail-Adresse: jan.denbrave@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Für die Teiländerung des Flächennutzungsplans gilt zusätzlich:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:


Schutzgut Mensch

  • Verkehrsgutachten zum zusätzlich erzeugten Verkehrsaufkommen des Planvorhabens und zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit des Straßennetzes.
  • Schalltechnische Untersuchung hinsichtlich des zu erwartenden Gewerbelärms des geplanten Einzelhandelsvorhabens bzw. des eingeschränkten Gewerbegebiets sowie hinsichtlich des planinduzierten Verkehrslärms. Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch im Umweltbericht.
  • Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe, die einen diffusen Verdacht auf Kampfmittel in Form einer Bombardierungsfläche aufzeigt.

Schutzgut Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Stufe I der prüft, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden könnten und der Maßnahmen für den Ausschluss von Auswirkungen auf planungsrelevante Arten nennt. Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt im Umweltbericht.

Schutzgut Fläche/Landschaft

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche und Landschaft im Umweltbericht.

Schutzgut Klima/Luft

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft im Umweltbericht.

Schutzgut Boden/Wasser

  • Orientierende chemische Bodenuntersuchung aufgrund der Altstandorte / Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet. Kennzeichnung der Altlastenverdachtsflächen im Bebauungsplanentwurf. Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser im Umweltbericht.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter im Umweltbericht.


Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen liegen vor:


Schutzgut Mensch

  • Stadt Hagen, Umweltamt (Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen): Hinweise zu der zu erstellenden schalltechnischen Untersuchung.
  • Stadt Hagen, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe: Luftbildauswertung und Anordnung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen.

Schutzgut Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt

  • Stadt Hagen, Umweltamt (Untere Naturschutzbehörde): Hinweis auf den zu erstellenden Umweltbericht und die zu erarbeitende Artenschutzprüfung.

Schutzgut Boden/Wasser

  • Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Enervie in NRW: Auskunft zu den bergbaulichen Verhältnissen und der Bergschadensgefährdung.
  • Stadt Hagen, Umweltamt (Untere Bodenschutzbehörde): Hinweis auf die Altstandorte/Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet und die erforderlichen Altlastenuntersuchungen.
  • Wirtschaftsbetrieb Hagen: Nennung von Textbausteinen und Hinweisen sowie eines Festsetzungsvorschlages zum Überflutungsschutz.

Kontakt

Herr den Brave

E-Mail: jan.denbrave@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3783

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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