Bebauungsplan Stadt Hagen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Berliner Straße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.07.2026 bis 28.08.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Erneute Veröffentlichung im Internet und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Der Sonderstandort Berliner Straße befindet sich in einer nicht integrierten Innenbereichslage, zu Teilen im Stadtbezirk Haspe sowie im Stadtbezirk Mitte. Innerhalb des Plangebietes sind zwei Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten, ein Autohaus, Gewerbebetriebe, größtenteils aus der Produktions- und Logistikbranche sowie vereinzelte Wohngebäude vorhanden.

Im früheren Bebauungsplan Nr. 4/10 (619) „Gewerbegebiet Berliner Straße“ aus dem Jahr 2011 wurde Einzelhandel vollständig ausgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte den Bebauungsplan jedoch mit Urteil vom 07.06.2019 im Verfahren 2 A 670/17 unter anderem aufgrund einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage für unwirksam. Infolgedessen hob der Rat der Stadt Hagen den Bebauungsplan am 18.11.2021 auf.

Seitdem besteht für das Plangebiet kein verbindliches Planungsrecht, weshalb Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt werden. Dadurch besteht die Gefahr weiterer Ansiedlungen zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsbetriebe an diesem nicht integrierten Standort.

Ziel des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Berliner Straße – Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB i. V. m. § 13 BauGB ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung gemäß § 9 Abs. 2a BauGB zum Schutz und zur Erhaltung der zentralen Versorgungsbereiche Haspe und Wehringhausen. Hierzu werden insbesondere zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente innerhalb des Plangebiets ausgeschlossen. Grundlage der Planung bildet das vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept.

Im Rahmen der ersten Offenlage sind Stellungnahmen eingegangen, die Änderungen des Geltungsbereiches sowie der textlichen Festsetzungen erforderlich machten. Daher wird eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Weitere Informationen können den beigefügten Unterlagen auf der linken Seite entnommen werden.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Berliner Straße wurde am 14.12.2023 eingeleitet. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 22.12.2023 im Amtsblatt Nr. 43/2023.
  • Die erste öffentliche Auslegung fand vom 30.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
  • Die erneute Veröffentlichung im Internet und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB findet vom 20.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 statt. Die Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet erfolgte am 17.07.2026 im Amtsblatt Nr. 19/2026.


Hinweise zur erneuten Veröffentlichung im Internet

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3498 oder E-Mail-Adresse: Batu.Yuezbasioglu@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird in diesem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Kontakt

Herr Yüzbasioglu

E-Mail: Batu.Yuezbasioglu@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3498

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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