Bebauungsplan Stadt Haltern am See Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 105 „Campingplatz und Ferienhausgebiet Stausee-Nordufer“

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Planzeichnung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 zum o. g. Bebauungsplanverfahren folgenden Beschluss gefasst:

  • a) Der Bebauungsplan Nr. 105 „Campingplatz und Ferienhausgebiet Stausee-Nordufer“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt (Aufstellungsbeschluss). Das Bauleitplanverfahren mit dem räumlichen Geltungsbereich, wie in der ausgehängten Flurkarte dargestellt, trägt die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 105 „Campingplatz und Ferienhausgebiet Stausee-Nordufer“ der Stadt Haltern am See.
  • b) Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.

Ziel und Zweck

Als konkretes Entwicklungsziel ist eine hochwertige Ferienanlange geplant, die sich in den Naturraum behutsam einbettet. Dabei soll sich die Anlage durch eine gehobene Ausstattung und einen nicht nur untergeordneten Ferienhausanteil auszeichnen. Das Konzept sieht ein vielfältiges Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten vor, das den Bedürfnissen unterschiedlicher Freizeitgäste gerecht werden soll. So sind neben typischen Wohnmobilstellplätzen, verschiedene Ferienhäuser für Familien, Paare, aber auch für Reisende mit dem Rad, geplant.

Das zentrale städtebauliche Ziel des aufzustellenden Plans ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Hierzu gehört insbesondere die Schaffung eines attraktiven Freizeitangebots, das sich in das Netz der Ferien- und Freizeiteinrichtungen am Halterner Stausee einfügt, diese inhaltlich ergänzt und somit zur Attraktivitätssteigerung des Gesamtraumes beiträgt. Wichtig ist in jedem Falle nicht nur eine behutsame und qualitätvolle Entwicklung des Mikro-Standortes selbst, sondern auch die Einbindung in das nahe Umfeld hinsichtlich freiräumlicher Vernetzungen und übergreifender Wegesysteme. Konkurrierende Nutzungs- und Schutzansprüche sind dabei zu ordnen. Sowohl dem Schutz der Landschaft als auch des Sees als Trinkwasserreservoir sind dabei Rechnung zu tragen. Der Freiraum ist insgesamt einzubeziehen und insbesondere mit seiner offenen Landschaft zu berücksichtigen. Zudem werden Festsetzungen von klimabedeutsamen und ökologisch wirksamen Maßnahmen getroffen, wie z.B. Baumpflanzungen, Minimierung des Versiegelungsanteils und möglichst viel wasserdurchlässige Gestaltung, die einen möglichst geringen Eingriff in Natur und Landschaft gewährleisten.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Haltern am See liegt im Ortsteil Haltern-Mitte und wird begrenzt durch:

  • die L652 Stockwieser Damm im Norden,
  • das Flurstück 68 im Osten,
  • die Flurstücke 13, 55 und 110 im Süden sowie
  • die Grundstücksgrenzen des angrenzenden Waldes im Westen.

Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Folgende Flurstücke liegen ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereichs:

Gemarkung Haltern-Stadt, Flur 11, Flurstücke 53 tlw., 54, 60 tlw., 110 tlw., 128, 129, 137 tlw. 138 tlw., 141 tlw. und 144 tlw.;
Gemarkung Haltern-Stadt, Flur 30, Flurstücke 13 tlw., 55 tlw. und 68 tlw.;
Gemarkung Haltern-Kirchspiel, Flur 68, Flurstücke 117 tlw. und 119 tlw.

Planerfordernis

Für den Planbereich besteht kein Bebauungsplan, es handelt sich planungsrechtlich um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Areals erforderlich (Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB). Da die Fläche im Flächennutzungsplan (FNP) bereits als Sondergebiet „SO 3“ (SO 3 = „Sondergebiet Ferienhausgebiet“) dargestellt ist, wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 25.05.2023 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Campingplatz und Ferienhausgebiet Stausee-Nordufer“ der Stadt Haltern am See für den vorgenannten Geltungsbereich im Ortsteil Haltern-Mitte wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der aktuellen Fassung ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Die Durchführung der unter b) beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bekannt gegeben.

Weiter wird hierdurch bekannt gemacht, dass der vorbezeichnete Übersichtsplan ab dem Tage dieser Bekanntmachung im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), im 1. Obergeschoss, Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69, während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

  • montags 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
  • dienstags - donnerstags 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
  • freitags 8:30 - 12:00 Uhr

Hinweise

§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Haltern am See, den 19.09.2023

Der Bürgermeister
gez.


Stegemann

 

Anlage: Übersichtsplan

Kontaktperson

Frau Stoltenberg

Datenschutzerklärung

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Informationen

Übersicht

Status

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2023 bis 27.10.2023
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