Bebauungsplan Stadt Haltern am See Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 135 „Südliche Annabergstraße – Teil Ost“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.05.2025 bis 25.05.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Südliche Annabergstraße – Teil Ost“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Haltern-Mitte

hier:    Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 zum o. g. Bebauungsplanverfahren folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.“

Anlass und Ziel

Für den Planbereich wurde bereits 2021 ein Aufstellungsbeschluss (vgl. DS 21/074) gefasst, der die brachliegenden Flächen westlich des Bahnhofes als reinen Gewerbestandort vorsah. Wenn auch nur temporär, sind dort in der Zwischenzeit Wohncontainer als Flüchtlingsunterkunft platziert worden.

Das Thema Wohnen südlich der Annabergstraße ist nach Abschluss des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs vom Ärztehaus Medical Center mit städtebaulichem Ideenteil für das Umfeld im Jahr 2022 verstärkt diskutiert worden. Aus der näheren Auseinandersetzung mit der besonderen Lagegunst am Bahnhof und dem Bezug zur Innenstadt entstand hier die Empfehlung, das planerische Nutzungsspektrum zu einer innerstädtischen Nutzungsmischung zu erweitern.

Die Verwaltung hat daraufhin geprüft, ob Wohnen in den Obergeschossen, straßenbegleitend zur Annabergstraße, im Rahmen eines urbanen Mischgebiets (MU) in Bezug auf die zu erwartende Verkehrserzeugung und die damit einhergehenden Verkehrslärmimmissionen möglich ist. Der derzeitige Stand der Untersuchungen lässt es zu, hier von einer hinreichenden Vertretbarkeit auszugehen. Die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßenquerschnitte und Knotenpunkte ist auch unter der Annahme der planbedingten Verkehrszunahme gewährleistet. Lediglich am Knoten Bahnhofstraße/Rochfordstraße/Südwall ist bei derzeitiger Signalisierung mit Engpässen zu rechnen, die eine Neuverteilung der Signalphasen nahelegen. Die planbedingten Steigerungen der Kfz-Verkehrslärmimmissionen sind gegenüber der bereits im Bestand vorhandenen Dominanz des Schienenverkehrslärms nicht relevant (beide Verkehrslärmarten werden normativ in einem Gesamt-Beurteilungspegel bewertet). Die Verkehrslärmsituation wird auf bahnzugewandter Seite der südlich der Annabergstraße neu geplanten Bebauung zu besonderen aktiven und passiven Schutzmaßnahmen führen (Grundrissanordnung, schallgedämmte Fenster- und Fassadenelement, insb. geschlossene Balkone). Auf der bestehenden Nordseite wird die Planung eher zu einer Reduzierung der Verkehrslärmimmissionen durch Abschirmwirkungen der als „Raumkante“ auszubildenden neuen Bebauung der Südseite führen.

Darüber hinaus plant der Caritasverband Ostvest e.V. im Anschluss an das Ärztehaus ein integratives Konzept zum Wohnen und Arbeiten. Die Nutzungen rund um das integrative Arbeiten sollen im Erdgeschoss angesiedelt werden und die Funktion als Quartierstreff aufgreifen. Die Konzeptideen hierzu werden derzeit von der Caritas auf ihre Machbarkeit hin untersucht (s. Vorstellung zu TOP 7). Im Bebauungsplan-Vorentwurf ist das Vorhaben der Caritas bereits als Sonstiges Sondergebiet „Integratives Wohnen und Arbeiten“ mitberücksichtigt.

Der Stellplatzbedarf des Medical Centers und des Caritas-Gebäudes soll in einer gemeinsamen Quartiersgarage untergebracht werden, die weiterhin Stellplätze aus den MU-Gebieten aufnehmen kann. Die Lage der Quartiersgarage hat sich indes insoweit konkretisiert, als dass die Platzierung nicht mehr in zweiter Reihe bzw. südlich des Caritas-Gebäudes erfolgen soll, sondern nun westlich vom Caritas-Gebäude. Der Flächenbedarf beider Bauten ermöglicht ein Bauen in zweiter Reihe an dieser Stelle nicht mehr. Der Vorteil besteht jedoch darin, dass die Quartiersgarage nun direkt von der Annabergstraße angefahren werden kann und im rückwärtigen Bereich des Caritas-Gebäudes Platz für Aufweitungen der Grünflächen entlang des Radschnellweges entstehen, die zusammen mit dem Quartierstreff neue Naherholungs- und Begegnungsräume schaffen können.

Das zentrale städtebauliche Ziel des neu aufzustellenden Planes ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter der Maßgabe, das Bahnhofsumfeld als qualitätsvollen Stadtbaustein in besonderer Lagegunst zu entwickeln. Hierzu gehört insbesondere:

•     Sicherung neuer innerstädtischer Bebauungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Lagequalität in einer aufwertenden Gestaltungsqualität mit Einbindung in die benachbarte Bebauung unter Beachtung der umliegenden öffentlichen Platz- und Straßenräume.

•     Die neue Bebauung bildet eine Raumkante entlang der Annabergstraße, die städtebaulich den Straßenraum betont und Abschirmwirkungen für die Bestandsbebauung auf der Nordseite der Straße leistet.

•     Schaffung gewerblicher Nutzungsmöglichkeiten in den Erdgeschossen unter Berücksichtigung des ISEK (hier: „Die Innenstadt weiterbauen“) und des Einzelhandelskonzeptes.

•     Realisierung gewerblicher Bauflächen in den rückwärtigen, von Lärmimmissionen der Bahngleise stärker betroffenen Bereichen.

•     Festsetzung von ökologisch- und Klima-bedeutsamen Maßnahmen auf den Baugrundstücken und den Gebäuden.

•     Die neue Radstation soll analog zum bisherigen Radstationsgebäude riegelförmig längs der Bahngleise platziert sein. 

•     An oder integriert in die Radstation wird eine Energiezentrale das Quartier mit regenerativer Wärme aus Erdwärmesonden in den öffentlichen Flächen über ein Nahwärmenetz versorgen.

•     Eine Radschnellverbindung als Lückenschluss entlang der Gleise direkt an die Radschnellverbindung auf der ehem. Bahntrasse Haltern – Wesel. Diese führt bis zum Chemiepark Marl weiter und spricht Berufspendler an.

•     Ausbau und Sicherung einer hinreichenden und attraktiven Wegeerschließung für eine gute Erreichbarkeit der Angebote und eine hohe Aufenthaltsqualität.

•     Ein naturnaher Umgang mit Regenwasser (Versickerung/Rückhaltung) in den Freiflächen, der zur Entlastung der angespannten Entwässerungssituation in der Annabergstraße und zur Abkopplung von Regenwassereinleitung in die Mischwasserkanalisation im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung beiträgt.

•     Anlieferungs- und Erschließungsbedingungen vom Bahnhofsvorplatz unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs.

•     Entwicklung eines quartiersweiten Mobilitätskonzeptes auf Basis der Quartiersgarage und der Bahnhofsnähe.

Vor diesem Hintergrund soll der neue Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan den Grundstein für eine attraktive Quartiersentwicklung mit Stärkung des Bahnhofes legen. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für ein Projekt, das über die Themenkomplexe 

•     Mobilität,

•     Wärmeversorgung und

•     Regenwasserbewirtschaftung

die Chance bietet, zukunftsweisende Innovationssäulen herauszubilden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 der Stadt Haltern am See wird begrenzt durch

-      die Annabergstraße im Norden

-      den Roost-Warendin-Platz (Bahnhofsvorplatz) im Osten

-      den ehemaligen Lokschuppen im Westen

-      und der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen im Süden

Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 2,2 Hektar.

Folgende Flurstücke liegen ganz innerhalb des Geltungsbereichs:

Gemarkung: Haltern-Stadt, Flur 19, Flurstück 685, 686, 687, 688, 689, 690, 742, 747, 761, 762, 763, 764, 765, 766, 767, 768, 769, 770, 772 und 771.

Bestehendes und übergeordnetes Planungsrecht

Für den Planbereich besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan; es handelt sich nach wie vor planungsrechtlich um einen unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes ist für die Wiedernutzung der brachliegenden Flächen nach Maßgabe einer geordneten städtebaulichen Entwicklung an der Annabergstraße erforderlich (Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB).

Da es sich um eine Innenentwicklungsmaßnahme in Form einer Brachflächenrevitalisierung handelt, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

Die mögliche Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB setzt voraus, dass keine überbaubare Grundfläche von größer 20.000 m² vorliegt, dass die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet und begründet werden und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) oder dafür bestehen und dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten sind. Alle vorgenannten Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens werden vorliegend erfüllt.

Des Weiteren kann bei Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung – also ohne gesondertes Verfahren – angepasst werden gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

Um die Gemengelage im angrenzenden Bereich westlich des Lokschuppens besser steuern zu können, wurde 2022 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 135 „Südliche Annabergstraße – Teil West“ (vgl. DS 22/150) gefasst. In diesem benachbarten Plan findet u. a. die Radschnellverbindung und als langfristige Zielvorstellung auch die Raumkante entlang der Annabergstraße ihre Fortsetzung. Für das Regenwasserkonzept zeichnet sich im Westteil im Wesentlichen eine auf Versickerung basierende bauvorhabenbezogene Lösung ab, womit die Entwässerungsplanung in diesem Teil weitgehend autark vom Ostteil gelöst werden kann. Näheres dazu regelt ein zurzeit in der Abschlussphase befindliches hydrogeologisches Gutachten. Da der Ostteil mit der Revitalisierung von Bahn-Brachflächen Neuplanungen behandelt und der Westteil auf die Steuerung von bestehenden Nutzungen ausgerichtet ist, handelt es sich um weitgehend unabhängige Planverfahren.

Für den Bebauungsplan Nr. 135 „Südliche Annabergstraße – Teil West“ bestehen derzeit keine neuen oder ergänzenden Ziele.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 28.11.2024 beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der aktuellen Fassung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Veröffentlichung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanvorentwurf, der dazugehörende Begründungsvorentwurf sowie vorliegende Fachgutachten werden zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom

12.05.2025 bis einschl. 23.05.2025

zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadt Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Die vorgenannten Planunterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über die Internetseite der Stadt Haltern am See –www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) abrufbar.

Haltern am See, den 05.05.2025

Der Bürgermeister

Stegemann

Anlage:  Übersichtsplan

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Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung
Frau Stoltenberg

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