Bebauungsplan Stadt Haltern am See Beschluss

Bebauungsplan Nr. 149 Dorfmitte Lavesum

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 08.05.2025 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 149 „Dorfmitte Lavesum“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Lavesum

hier:   Inkrafttreten

Satzung vom 05.05.2025

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 zum o. g. Bebauungsplanverfahren folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Rat der Stadt Haltern am See nimmt die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß den Anlagen „Abwägungsliste“ zur Kenntnis und beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wie in der jeweiligen Abwägungsliste dargelegt. 
     
  2. Der Bebauungsplan Nr. 149 „Dorfmitte Lavesum“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Lavesum wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.  

Anlass und Ziel

Die Dorfmitte Lavesum befindet sich seit einigen Jahren bereits im Umbruch. Neben der Errichtung des Kastanienhofes mit u. a. altengerechten barrierefreien Wohnungen auf den Flächen des ehemaligen BIKO-Marktes sowie der Weiterentwicklung der westlich und nördlich angrenzenden Flächen im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ zeichnen sich durch die Schließung bzw. den Verkauf der etablierten Gaststätte „Eggebrecht“ sowie des östlich angrenzenden Hofes „Uhlending“ weitere städtebauliche Veränderungen ab, die einer bauleitplanerischen Steuerung bedürfen könnten. Städtebauliche Ziele sind neben baulich-gestalterischen Neuentwicklungen in diesen zentral gelegenen Flächen ebenso deren Einbindung in die umliegende Bebauung unter Berücksichtigung einer dörflichen Nutzungsstruktur und des Ortsbildes.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 149 der Stadt Haltern am See umfasst die Flächen des ehemaligen BIKO-Marktes, der Wohnbebauung „Kastanienhof“, der Gaststätte „Eggebrecht“ mit angrenzender Wohnbebauung sowie der unter Denkmalschutz stehenden Kapelle mit dem südlich vorgelagerten Hof „Uhlending“.

Begrenzt wird das Plangebiet durch:

  • die Merfelder Straße -K 44- im Westen
  • Wohnbebauung im Norden und daran angrenzend der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“
  • die Antoniusstraße im Osten
  • die Rekener Straße -L 652- im Süden

Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 0,96 Hektar im Besitz mehrerer Privateigentümer sowie städtischer Straßenverkehrsflächen.

Folgende Flurstücke liegen ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereichs:

Gemarkung Haltern Kirchspiel, Flur 22, Flurstücke 19, 20, 22, 24, 26, 27, 28, 157, 276, 407, 408, 276, 407, 408, 529, 534, 539, 540 und 547.

Bekanntmachungsanordnung

Der Bebauungsplan Nr. 149 „Dorfmitte Lavesum“ der Stadt Haltern am See wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Weiter wird hierdurch bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung ab dem Tage dieser Bekanntmachung entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und über die Internetseite der Stadt Haltern am See (www.haltern.de/bauleitplanung) sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) zugänglich gemacht wird.

Die Bebauungsplanunterlagen werden zudem im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), im 1. Obergeschoss, Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und bei Bedarf über deren Inhalt Auskunft gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 149 „Dorfmitte Lavesum“ der Stadt Haltern am See gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hinweise:

§ 44 Baugesetzbuch

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und die Vorschriften des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

§ 215 Abs. 2 Baugesetzbuch

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)        eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)        die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)        der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)        der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Haltern am See, den 05.05.2025

Der Bürgermeister

Stegemann

Anlage:  Übersichtsplan

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