Bebauungsplan Stadt Haltern am See Beschluss

Bebauungsplan 94 „Am Schafstall - Lavesum“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 22.01.2026 bis 22.01.2027
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Lavesum

hier:    Inkrafttreten

Satzung vom 19.01.2026

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 zum o. g. Bebauungsplanverfahren u. a. folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Rat der Stadt Haltern am See nimmt die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß den Anlagen „Abwägungsliste“ zur Kenntnis und beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wie in der jeweiligen Abwägungsliste dargelegt. 
  2. Der Bebauungsplan Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Lavesum wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.  

Anlass und Ziel

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung vom 04.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 beschlossen. Mit der Bebauungsplanung soll die städtebauliche Entwicklung der noch unbebauten Bereiche „Am Schafstall“ im Ortsteil Lavesum zwischen der Talstraße im Norden, der Antoniusstraße im Osten, Wohnbebauung und im weiteren Verlauf die Rekener Straße (L 652) im Süden und der Merfelder Straße (K 44) im Westen forciert werden. Die übergeordneten Planungsziele sind die Entwicklung von Wohnungsangeboten für unterschiedliche Lebensstile/-abschnitte und die Schaffung sowie Sicherung der notwendigen Flächen für die Wasserwirtschaft aufgrund der örtlichen, topografischen Verhältnisse. Der Planbereich wird aktuell großmehrheitlich landwirtschaftlich genutzt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 wurde um die Flächen des ehemaligen BIKO-Marktes (Eckbereich Merfelder Straße / Rekener Straße) reduziert. Diese sind mittlerweile Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 149 „Dorfmitte Lavesum“.

Das Plangebiet liegt in zentraler Lage, in der geographischen Mitte des Ortsteiles Lavesum und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Wohnbebauung südlich der Talstraße
  • Im Osten durch die Antoniusstraße, deren westliche Wohnbebauung sowie durch die westliche Wohnbebauung der Kapellenstraße
  • Im Süden durch die nördliche Wohnbebauung der Kastanienstraße sowie die Flächen des ehemaligen BIKO-Marktes
  • Im Westen durch die Merfelder Straße (Kreisstraße K 44)

Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 2,7 ha Plangebietsfläche und ist im beigefügten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie abgegrenzt.

Folgende Flurstücke liegen ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereichs:

Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur 22, Flurstücke: 118,120,191,192, 458, 459, 461, 543, 544 und 545

Bekanntmachungsanordnung

Der Bebauungsplan Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ der Stadt Haltern am See wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Weiter wird hierdurch bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung ab dem Tage dieser Bekanntmachung entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und über die Internetseite der Stadt Haltern am See (www.haltern.de/bauleitplanung) sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) zugänglich gemacht wird.

Die Bebauungsplanunterlagen werden zudem im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), im 1. Obergeschoss, Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und bei Bedarf über deren Inhalt Auskunft gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 94 „Am Schafstall - Lavesum“ der Stadt Haltern am See gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hinweise

§ 44 Baugesetzbuch

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und die Vorschriften des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

§ 215 Abs. 2 Baugesetzbuch

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)        eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)        die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)        der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)        der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Haltern am See, den 19.01.2026

Der Bürgermeister

gez.

Stegemann

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Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung

Herr Schweter

E-Mail: stadtplanung@haltern.de

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