Bebauungsplan Stadt Haltern am See Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan135 „Südliche Annabergstraße – Teil Ost“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 27.02.2026
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Südliche Annabergstraße – Teil Ost“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Haltern-Mitte

hier:    Öffentliche Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13a BauGB

Der Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Haltern am See vom 24.11.2024 im o. g. Bauleitplanverfahren ist im Amtsblatt Nr. 7 vom 03.04.2025 ortsüblich bekanntgemacht worden.

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 zum o. g. Bebauungsplanverfahren folgenden Beschluss gefasst:

„Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 „Südliche Annabergstraße – Teil Ost“ der Stadt

Haltern am See, der Begründungsentwurf sowie die zugehörigen Fachbeiträge werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Die öffentliche Auslegung ist auf der Grundlage der o. g. Planunterlagen vorzunehmen.“

Anlass und Ziel

Für den Planbereich wurde bereits 2021 ein Aufstellungsbeschluss gefasst, der die brachliegenden Flächen westlich des Bahnhofes als reinen Gewerbestandort vorsah. Wenn auch nur temporär, sind dort in der Zwischenzeit Wohncontainer als Flüchtlingsunterkunft platziert worden.

Das Thema Wohnen südlich der Annabergstraße ist nach Abschluss des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs vom Ärztehaus Medical Center mit städtebaulichem Ideenteil für das Umfeld im Jahr 2022 verstärkt diskutiert worden. Aus der näheren Auseinandersetzung mit der besonderen Lagegunst am Bahnhof und dem Bezug zur Innenstadt entstand hier die Empfehlung, das planerische Nutzungsspektrum zu einer innerstädtischen Nutzungsmischung zu erweitern.

Die Verwaltung hat daraufhin geprüft, ob Wohnen in den Obergeschossen, straßen­begleitend zur Annabergstraße, im Rahmen eines urbanen Mischgebiets (MU) in Bezug auf die zu erwartende Verkehrserzeugung und die damit einhergehenden Verkehr­slärm­immissionen möglich ist.

Die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchungen lassen eine hinreichende und fachlich fundierte Vertretbarkeit der Planung erkennen. Die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßenquerschnitte und Knotenpunkte ist – auch unter Berücksichtigung der planbedingten Verkehrszunahmen – dauerhaft gewährleistet.

Die planbedingten Änderungen führen im Hinblick auf die Verkehrslärmimmissionen zu keinen relevanten zusätzlichen Belastungen. Im Verhältnis zur bereits im Bestand prägenden Dominanz des Schienenverkehrslärms sind die zusätzlichen Kfz-bedingten Pegelzuwächse unerheblich.

Für die auf der bahnzugewandten Seite der südlich der Annabergstraße geplanten Neubebauung ergeben sich aufgrund der bestehenden Lärmsituation erhöhte Anforderungen an passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. angepasste Grundrissanordnung, schallgedämmte Fenster- und Fassadenelemente, insbesondere geschlossene Balkon­bereiche).

Auf der nördlichen Bestandsseite ist infolge der als Raumkante ausgebildeten Neubebauung der Südseite von einer spürbaren Reduktion der Verkehrslärmimmissionen durch Abschirmwirkung auszugehen.

Darüber hinaus plant der Caritasverband Ostvest e.V. im Anschluss an das Ärztehaus ein integratives Konzept zum Wohnen und Arbeiten. Die Nutzungen rund um das integrative Arbeiten sollen im Erdgeschoss angesiedelt werden und die Funktion als Quartierstreff aufgreifen. Während im Bebauungsplan-Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung noch ein Sonstiges Sondergebiet „Integratives Wohnen und Arbeiten“ vorgesehen war, wird im nun vorliegenden Entwurf aus formalrechtlichen Gründen zur Offenlage ein Urbanes Misch­gebiet festgesetzt. Dies ermöglicht eine flexible städtebauliche Entwicklung, die unterschiedliche Wohn-, Arbeits- und Sozialnutzungen zulässt und auf veränderte Bedarfe reagieren kann.

Der Stellplatzbedarf des Medical Centers und des Caritas-Gebäudes soll in einer gemeinsamen Quartiersgarage gedeckt werden, die zusätzlich Stellplätze aus den Mischgebietsflächen (MU) und dem Quartier aufnehmen kann. Die Erschließung der Quartiersgarage erfolgt direkt über die Annabergstraße. Dadurch entsteht im rückwärtigen Bereich des Caritas-Gebäudes Raum für eine Erweiterung der Grünflächen entlang des Radwegs an der Bahn. Diese Flächen können gemeinsam mit dem Quartierstreff zu neuen Aufenthalts-, Erholungs- und Begegnungsräumen entwickelt werden.

Zentrales städtebauliches Ziel des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und das Bahnhofsumfeld als qualitätsvollen Stadtbaustein in besonders günstiger Lage weiterzuentwickeln.

Hierzu gehört insbesondere:

•          Sicherung neuer innerstädtischer Bebauungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Lagequalität in einer aufwertenden Gestaltungsqualität mit Einbindung in die benachbarte Bebauung unter Beachtung der umliegenden öffentlichen Platz- und Straßenräume.

•          Die neue Bebauung bildet eine Raumkante entlang der Annabergstraße, die städtebaulich den Straßenraum betont und Abschirmwirkungen für die Bestands­bebauung auf der Nordseite der Straße leistet.

•          Schaffung gewerblicher Nutzungsmöglichkeiten in den Erdgeschossen unter Berücksichtigung des ISEK (hier: „Die Innenstadt weiterbauen“) und des Einzel­handels­konzeptes.

•          Realisierung gewerblicher Bauflächen in den rückwärtigen, von Lärmimmissionen der Bahngleise stärker betroffenen Bereichen.

•          Festsetzung von ökologisch- und Klima-bedeutsamen Maßnahmen auf den Baugrundstücken und den Gebäuden.

•          Die neue Radstation soll analog zum bisherigen Radstationsgebäude riegelförmig längs der Bahngleise platziert sein. 

•          An oder integriert in die Radstation wird eine Energiezentrale geprüft, die das Quartier mit regenerativer Wärme aus Erdwärmesonden in den öffentlichen Flächen über ein Nahwärmenetz versorgen kann.

•          Eine regionale Radverbindung als Lückenschluss entlang der Gleise direkt an die Radverbindung auf der ehem. Bahntrasse Haltern – Wesel. Diese führt bis zum Chemiepark Marl weiter und spricht Berufspendler an.

•          Ausbau und Sicherung einer hinreichenden und attraktiven Wegeerschließung für eine gute Erreichbarkeit der Angebote und eine hohe Aufenthaltsqualität.

•          Ein naturnaher Umgang mit Regenwasser (Versickerung/Rückhaltung) in den Freiflächen, der zur Entlastung der angespannten Entwässerungssituation in der Annabergstraße und zur Abkopplung von Regenwassereinleitung in die Mischwasserkanalisation im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung beiträgt.

•          Anlieferungs- und Erschließungsbedingungen vom Bahnhofsvorplatz unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs.

•          Entwicklung eines quartiersweiten Mobilitätskonzeptes auf Basis der Quartiersgarage und der Bahnhofsnähe.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 der Stadt Haltern am See wird begrenzt durch

-           die Annabergstraße im Norden

-           den Roost-Warendin-Platz (Bahnhofsvorplatz) im Osten

-           den ehemaligen Lokschuppen im Westen

-           und der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen im Süden

Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 2,2 Hektar.

Folgende Flurstücke liegen ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereichs:

Gemarkung: Haltern-Stadt, Flur 19, Flurstück 685, 686, 687, 688, 742, 747, 761, 762, 763, 764, 765, 766, 768, 769, 770, 771, 772, 796, 797, 798, 799.

Planerfordernis

Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Innenstadtbereichs ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Plangebietsflächen sind im Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen (GE), Gemischte Flächen (MI), Grünfläche sowie Verkehrsflächen dargestellt, der Bebauungsplan wird insofern aus dem FNP entwickelt. 

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 11.12.2025 beschlossene Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der aktuellen Fassung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Veröffentlichung der Planunterlagen

Der Bebauungsplanentwurf, der dazugehörende Begründungsentwurf sowie vorliegende Fachgutachten werden zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom

26.01.2026 bis einschl. 27.02.2026

zu jedermanns Einsicht im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See –www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) bereitgestellt.

Zudem sind die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 45721 Haltern am See, 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Hinweise

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
  2. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  3. Stellungnahmen können von jedermann während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  4. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu ist die Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See (Link siehe oben) oder per Mail an stadtplanung@haltern.de vorgesehen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden, z.B. persönlich oder per Post (Adresse siehe oben).
  5. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  6. Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den o. g. Räumlichkeiten der Stadtverwaltung im o. g. Zeitraum.

Haltern am See, den 19.01.2026

Der Bürgermeister

gez.

Stegemann

Kontakt

Stadt Haltern am See

Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung

Herr Khuri

E-Mail: stadtplanung@haltern.de

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