Bebauungsplan Stadt Haltern am See Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplanes 151.1 „Energie- und Umweltcampus WASAG - Mitte“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 27.02.2026
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151.1 „Energie- und Umweltcampus WASAG - Mitte“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Haltern-Sythen

hier:    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 zum o. g. Bebauungsplanverfahren folgenden Beschluss gefasst, welcher im Amtsblatt Nr. 11 am 18.11.2021 ortsüblich bekanntgemacht wurde (Aufstellungsbeschluss):

„Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.“

Anlass und Ziel

Der Geltungsbereich liegt westlich der Ortslage Sythen-Lehmbraken und der Münsterstraße, östlich der A43, nördlich der Sythener Straße und südlich der Silberseen I und II. Die Stadt Haltern am See und der Kreis Recklinghausen als Flächeneigentümer und Projektträger wollen hier das ehemalige WASAG-Betriebsgelände zu einem „Energie- und Umweltcampus WASAG“ entwickeln. Ziel ist die Entwicklung eines Umwelt- und Bildungszentrums, bestehend aus entsprechenden Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie thematisch ergänzenden gewerblichen Nutzungen (Start-Ups, Freiraumlabore, Umweltbüros etc.).

Städtebauliche Ziele der Planung sind die Revitalisierung brachliegender Flächen, damit verbunden der ressourcenschonende Umgang mit bereits vorhandener Infrastruktur und erhaltenswerter Bausubstanz, eine leistungsfähige Erschließung von der L 551 Münsterstraße sowie der weitgehende Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen und eine grünordnerische Einbindung in den angrenzenden Landschaftsraum. Bei der Ausgestaltung des Erschließungssystems und den Nutzungs- und Gestaltungsregelungen auf den Baugrundstücken finden insb. die Belange des Klimaschutzes und des nachhaltigen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen Berücksichtigung.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Gesamtareal, bestehend aus den Teilen West, Mitte und Ost ist rd. 102 ha groß und befindet sich im Norden von Haltern am See in dem Ortsteil Sythen-Lehmbraken. Es erstreckt sich auf die Fläche westlich angrenzend der Straße Zum Vogelsberg und nördlich der Werkstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 151.1 umfasst in der Gemarkung Haltern-Kirchspiel Flur 32, Flurstück 2 tlw. sowie Flur 47, Flurstück 8, 11 tlw., 58 tlw., 110 tlw. u. 113 tlw. als auch Flur 48, Flurstück 1 tlw., 8 tlw. u. 65 tlw. und ist räumlich wie folgt begrenzt:

- im Norden durch den Silbersee I und II 
- im Westen durch die Bundesautobahn A43   
- im Süden durch die Landesstraße L 652 Sythener Straße und          
- im Südosten durch die Landesstraße L 551 Münsterstraße (vgl. Übersichtsplan im
  Anhang)

Aufgrund der Größe und Komplexität des Geltungsbereiches sowie unterschiedlich gelagerter Planerfordernisse wird das Verfahren in Teilbereichen betrieben. Ein erster Teilbereich wird hier als Bebauungsplan Nr. 151.1 „Energie- und Umweltcampus WASAG - Mitte“, von einer Größe rd. 24 ha, nur den zentralen, baulich geprägten und zu revitalisierenden Bereich der einzelnen ehemaligen Betriebsbereiche umfassen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151.1 sollen auf den bisher im Wesentlichen zur Sprengstoffproduktion genutzten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Energie- und Umweltcampus vorbereitet werden. Die übergeordneten Planungsziele sind die Entwicklung eines Energie- und Umweltcampus, bestehend aus entsprechenden Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie thematisch ergänzenden gewerblichen Nutzungen.

Planerfordernis

Für den Planbereich besteht kein Bebauungsplan, es handelt sich planungsrechtlich um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist für die Wiedernutzung des Areals nach Maßgabe einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich (Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB). Der sehr große Geltungsbereich wird dabei in Teilbereichen zur Rechtskraft entwickelt. Dabei werden voraussichtlich Sondergebietsfestsetzungen im zentralen Teil der Fläche als „Energie- und Umweltcampus WASAG - Mitte“ einen ersten Abschnitt bilden. In der weiteren inhaltlichen und räumlichen Ausarbeitung des Projektes kann es sein, dass sich für die äußeren, freiraumgeprägten Abschnitte kein weiteres Planerfordernis herausstellen wird und der Aufstellungsbeschluss auch langfristig nicht vollständig umgesetzt werden muss.

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als eine Gewerbliche Baufläche mit zweckgebundener Nutzung dar. Mit der im Parallelverfahren vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplanes zum Sondergebiet Energie- und Umweltcampus (SO) wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 24.06.2021 beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der aktuellen Fassung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Veröffentlichung der Planunterlagen

Der Bebauungsplanvorentwurf, der dazugehörende Begründungsvorentwurf sowie vorliegende Fachgutachten werden zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom

26.01.2026 bis einschl. 27.02.2026

zu jedermanns Einsicht im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See – www.haltern.de unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) bereitgestellt.

Zudem sind die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 45721 Haltern am See, 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Haltern am See, den 19.01.2026

Der Bürgermeister

gez.

Stegemann

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Stadt Haltern am See

Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung

E-Mail: stadtplanung@haltern.de

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