Innenbereichssatzung Stadt Haltern am See Öffentliche Auslegung

Innenbereichssatzung "Brunnenweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.07.2026 bis 26.08.2026
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Aufstellung einer Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich „Brunnenweg“ im Ortsteil Holtwick der Stadt Haltern am See

hier:    Öffentliche Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 zur o. g. Innenbereichssatzung u. a. folgenden Beschluss gefasst:

Der Entwurf der Innenbereichssatzung „Brunnenweg“ der Stadt Haltern am See, der Begründungsentwurf sowie die zugehörigen Fachbeiträge werden zum Zwecke der Veröffentlichung  (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Die Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) ist auf der Grundlage der o. g. Planunterlagen vorzunehmen.

Anlass und Ziel

Die ca. 2.500 Quadratmeter umfassenden Wiesenflächen östlich des Brunnenweges im Ortsteil Holtwick liegen planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine Wohnbebauung an dieser Stelle ist nicht direkt möglich, da u. a. der Flächennutzungsplan mit der Darstellung „Landwirtschaft“ dem entgegensteht. Gleichwohl ist eine Wohnbebauung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung an dieser Stelle sinnvoll. Für die Fläche liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für eine Wohnbebauung des Flächeneigentümers vor.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Innenbereichssatzung umfasst die Wiesenflächen östlich des Brunnenweges.

Begrenzt wird das Plangebiet durch:

  • Die Wohnbebauung entlang des Brunnenweges im Westen
  • dem Wohnhaus Brunnenweg 2 im Norden
  • einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Osten sowie
  • einem Wirtschaftsweg und dem Wohnhaus Brunnenweg 8 im Süden

Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Die Fläche liegt vollständig im Privateigentum und ist über den Brunnenweg hinreichend erschlossen.

Folgende Flurstücke liegen ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereichs:

Gemarkung Haltern Kirchspiel, Flur 9, Flurstücke 324, 381 und 547

Planerfordernis

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. In der örtlichen Situation kann die bauliche Entwicklung der Wiesenflächen als städtebaulich geordnete Entwicklung im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB angesehen werden, da die Fläche durch den westlich des Brunnenweges gelegenen Siedlungsrand geprägt ist und durch die nördlich liegende Hofstelle mitsamt Wohnhaus sowie dem südlich liegenden Weg mitsamt eines weiteren, zur Hofstelle gehörenden Wohnhauses eingefasst ist. Vor diesem städtebaulichen Hintergrund ist eine beidseitige Bebauung des Brunnenweges im Sinne einer besseren Ausnutzbarkeit bereits vorhandener Infrastruktur zu begrüßen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 09.07.2026 beschlossene Offenlage (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Veröffentlichung der Planunterlagen

Der Entwurf der Innenbereichssatzung mit dazugehörendem Begründungsentwurf und den Fachgutachten wird zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom

20.07.2026 bis einschl. 26.08.2026

zu jedermanns Einsicht im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See –www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (http://www.haltern.de/oeffentlichkeitsbeteiligung) bereitgestellt.

Zudem sind die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 45721 Haltern am See, 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Hinweise

  1. Bei Innenbereichssatzungen werden gemäß § 34 Abs. 6 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 angewendet („vereinfachten Verfahren“). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  2. Stellungnahmen können von jedermann während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  3. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu ist die Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See (Link siehe oben) oder per Mail an stadtplanung@haltern.de) vorgesehen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden, z. B. persönlich oder per Post (Adresse siehe oben).
  4. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  5. Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den o. g. Räumlichkeiten der Stadtverwaltung im o. g. Zeitraum.

Haltern am See, den 13.07.2026

Der Bürgermeister

Stegemann

Kontakt

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Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung

Herr Schweter

E-Mail: stadtplanung@haltern.de

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