Bebauungsplan Stadt Haltern am See Beschluss

Bebauungsplan Nr. 150 "Münsterstraße - südlich Hansestraße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 16.07.2026 bis 15.07.2027
Bild vergrößern
Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Münsterstraße – südlich Hansestraße“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Haltern-Mitte

hier:    Inkrafttreten

Satzung vom 13.07.2026

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 zum o. g. Bebauungsplanverfahren u. a. folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Rat der Stadt Haltern am See nimmt die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß den Anlagen „Abwägungsliste“ zur Kenntnis und beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wie in der jeweiligen Abwägungsliste dargelegt. 
  2. Der Bebauungsplan Nr. 150 „Münsterstraße – südlich Hansestraße“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Haltern-Mitte wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen (einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a und § 13 BauGB).  

Anlass und Ziel

Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 150 sollen insbesondere die dort entstandenen (Einzelhandels-) Nutzungen in ihrem Bestand gesichert werden. Derzeit stellt der räumliche Geltungsbereich des v. g. Bebauungsplanes wegen seiner räumlichen Lage und wegen seiner Flächenpotenziale, aber auch wegen des Erweiterungsdrucks im baulichen Bestand, eine potenzielle Gefährdung in städtebaulicher Hinsicht für den Fortbestand und die Entwicklung des Halterner Innenstadtzentrums dar. Darüber hinaus soll ein Hinzutreten weiterer nahversorgungs- und zentrenrelevanter Einzelhandelsnutzungen entsprechend der „Halterner Liste“ (gem. EHK Junkers & Kruse / Dortmund 2021) in Anwendung des § 9 Abs. 2a BauGB für den in Rede stehenden Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 150 ausgeschlossen werden.  

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 150 der Stadt Haltern am See
„Münsterstraße - südlich Hansestraße“ im Ortsteil Haltern-Mitte umfasst die Flurstücke Nr. 190, 189, 478, 922, 933, 932, 513, Flur 8 in der Gemarkung Haltern Stadt und wird wie folgt begrenzt:

• im Norden durch die Verkehrsflächen der Hansestraße

• im Osten durch die Verkehrsflächen der L 551 Münsterstraße

• im Süden durch die Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „In der Borg“

• im Westen durch die Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 „In der
   Borg – Im Dahläckern“

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.

Bekanntmachungsanordnung

Der Bebauungsplan Nr. 150 „Münsterstraße – südlich Hansestraße“ der Stadt Haltern am See wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Weiter wird hierdurch bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan mit Begründung ab dem Tage dieser Bekanntmachung entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und über die Internetseite der Stadt Haltern am See (www.haltern.de/bauleitplanung) sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) zugänglich gemacht wird.

Die Bebauungsplanunterlagen werden zudem im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), im 1. Obergeschoss, Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und bei Bedarf über deren Inhalt Auskunft gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 150 „Münsterstraße – südlich Hansestraße“ der Stadt Haltern am See gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hinweise

§ 44 Baugesetzbuch

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und die Vorschriften des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

§ 215 Abs. 2 Baugesetzbuch

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)        eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)        die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)        der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)        der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Haltern am See, den 13.07.2026

Der Bürgermeister

Stegemann

Kontakt

Stadt Haltern am See

Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung

E-Mail: stadtplanung@haltern.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Stadt Haltern am See

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang