Flächennutzungsplan Stadt Horn-Bad Meinberg Öffentliche Auslegung

7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Wilberge“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.07.2025 bis 15.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Wilberge“

7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Wilberge“
Hier: Beschluss zur Veröffentlichung (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner öffent-lichen Sitzung vom 25.06.2025 den Beschluss zur Durchfüh-rung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungs-rechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hochre-gallagers im Stt. Bad Meinberg.
Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Meinberg, Flur 1, Flurstück 328 und 264.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungs-bereich dargestellt:
Veröffentlichung der Planunterlagen
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Wilberge“ einschließlich der Begründung wird in der Zeit vom
14.07.2025 bis 15.08.2025 (einschließlich)
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Un-terlagen sind auf der Homepage der Stadt Horn-Bad Mein-berg unter folgender Adresse abrufbar: www.horn-badmein-berg.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/
Die Unterlagen sind auch über das zentrale Beteiligungspor-tal des Landes NRW zugänglich:
www.beteiligung.nrw.de/portal/hbm
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften der Stadt Horn-Bad Meinberg (Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Aushangbereich im Flur) während der all-gemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden.
Der genannte Ort der öffentlichen Auslegung im 2. OG ist nicht barrierefrei zu erreichen. Für Personen, für die dies ein unüberwindbares Hindernis darstellt, wird die Beteiligung in einem barrierefrei zugänglichen Raum durchgeführt.
Hinweise gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 bis Nr. 4 BauGB:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stel-lungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, z.B. per E-Mail an beteili-gung@horn-badmeinberg.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. Postweg, münd-lich zur Niederschrift). Gem. § 4a (5) Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteili-gung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Be-schlussfassung über des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig-keit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Wie oben dargelegt, werden die zu veröffentlichenden Un-terlagen und Stellungnahmen ergänzend beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften zur Einsicht-nahme öffentlich ausgelegt.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Flächennutzungsplanänderung verfügbar sind:
Begründung,
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Folgende Stellungnahmen mit wesentlichem Umweltbezug aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 15.01.2024 bis zum 15.02.2024 liegen vor:
Stellungnahme des Kreises Lippe
Bedenken, dass die Fläche ein wesentlicher Bestandteil des Biotopverbundes darstellt und für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und weiterzuentwickeln ist.
Hinweis, dass Emissionen durch Bauarbeiten auf ein Min-destmaß zu reduzieren sind und nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen sind.
Hinweis, dass eine Blendung benachbarter Wohnhäuser durch Photovoltaikanlagen auszuschließen ist.
Anregung, dass die Zulässigkeit von Stellplätzen und Ne-benanlagen stärker gesteuert wird, um den Flächenan-spruch zu reduzieren.
Anregung, dass Festsetzungen zu vorhandenen grünordne-rischen Qualitäten getroffen werden sollten.
KREISBLATT – AMTSBLATT DES KREISES LIPPE 3
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren
nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes
gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen zur 8. Flächennutzungsplanänderung
ausgeschlossen ist, die sie im
Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig
geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Beschluss zur Veröffentlichung der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Auf dem Wilberge“ wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.

Kontakt

Christoph Grollemann

Stadt Horn-Bad Meinberg

FB 3- Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften

Tel.:  05234 / 201-277

Fax:  05234 / 201-1277

c.grollemann@horn-badmeinberg.de

beteiligung@horn-badmeinberg.de

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-persönlich-
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