Dialog Stadt Heiligenhaus Haushalt und Finanzen

Bürgerhaushalt 2022

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Bürgerhaushalt

Für jedes Haushaltsjahr stellt die Stadt Heiligenhaus ihren Haushaltsplan auf, in dem sie ihre Einnahmen und Ausgaben festlegt. Der Bürgerhaushalt ermöglicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Heiligenhaus, selbst Ideen für eine höhere Lebensqualität in der Stadt einzubringen.

Hier geht es zum interaktiven Haushalt.

 

Was ist ein Bürgerhaushalt?

Der Bürgerhaushalt ist ein Verfahren zur Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohnern an der Aufstellung des städtischen Haushalts. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Heiligenhaus haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Planung der städtischen Finanzen zu beteiligen und sich damit bei der Gestaltung der Stadt beratend einzubringen.

 

Wo soll gespart werden?

Wo investiert?

Wie können mehr Einnahmen erzielt werden?

 

Zu diesen Fragen können die Bürgerinnen und Bürger eigene Ideen abgeben.

 

Was sind die Ziele eines Bürgerhaushalts?

Der Bürgerhaushalt bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern viele Vorteile und Chancen: Sie sollen besser über den städtischen Haushalt und die Vorhaben der Stadt informiert werden. Sie werden stärker als bisher in die Aufstellung des Stadthaushalts einbezogen. Sie sollen sich dadurch mehr mit ihrer Stadt identifizieren können. Sie setzen durch ihre Vorschläge und Bewertungen eigene Prioritäten und geben dem Stadtrat und der Verwaltung damit eine Entscheidungshilfe.

 

Wie funktioniert der Bürgerhaushalt?

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein - Westfalen sind verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Satzung enthält u.a. die Festsetzungen des Haushaltsplanes mit den Erträgen und Aufwendungen, sowie den Investitionsmaßnahmen. Außerdem sind in der Haushaltssatzung die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer geregelt. Das Ganze ist der Haushaltsplan.

Um das Verfahren für Sie verständlicher zu machen, finden Sie nachfolgend noch die wichtigsten Informationen zur Haushaltsplanaufstellung. Der Entwurf der Haushaltssatzung wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister in einer Ratssitzung eingebracht. Danach haben alle Heiligenhauserinnen und Heiligenhauser die Möglichkeit, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Einwendungsverfahren, eigene Änderungsvorschläge, Anregungen, aber auch Kritik gegen die Planungen des Entwurfs, über das Forum Bürgerhaushalt einzubringen. Darüber hinaus sind im laufenden Verfahren auch Fragen zum städtischen Haushalt an die Verwaltung jederzeit möglich. Alle im Forum erfassten Vorschläge werden den Ratsfraktionen dann für ihre "vorgeschalteten" Etatberatungen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Etatberatungen im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt verbindlich eine abschließende Abstimmung über alle Vorschläge. Der letzte Verfahrensschritt ist dann die Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs im Rat.

Wenn Sie sich nun also am Bürgerhaushalt beteiligen möchten können Sie dies gerne im Forum Bürgerhaushalt machen. Für die Nutzung des Forums ist folgendes zu beachten: Der Verfasser muss sich mit Echtnamen und Adresse registrieren lassen, um seine Vorschlagsberechtigung zum städtischen Haushalt dokumentieren zu können. Der Name (ohne Adresse) wird beim Vorschlag mit ausgewiesen. Vorschläge mit Pseudonamen bzw. anonyme Eingaben werden sofort gelöscht. Eine Bewertung oder gar Zensur des Vorschlags bzw. eine Abstimmung / Diskussion im Internet erfolgt nicht. Die jeweiligen Vorschläge sollen durch die Verfasser im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen mit entsprechenden Deckungsvorschlägen versehen werden.

 

Zur besseren Verdeutlichung finden Sie nachfolgend noch die wichtigsten Begrifflichkeiten im Haushaltswesen:

Die Bilanz weist das städtische Vermögen und die Schulden aus.

Die Differenz stellt das Eigenkapital der Kommune dar. Gegenüber einer Handelsbilanz enthält sie kommunalspezifische Besonderheiten wie z.B. das Infrastrukturvermögen und die Rückstellungen für die Beamtenpensionen.

Der Ergebnisplan enthält alle Erträge und Aufwendungen. Damit ist er das Herzstück des kommunalen Haushaltes, da hierüber maßgeblich das Handeln einer Kommune gesteuert wird. Gegliedert ist er in 15 Produktbereiche (das verbindliche Muster sieht 17 Bereiche vor). Diese sind in 63 Produkte untergliedert, unter denen die Leistungen, die die Stadt Heiligenhaus für ihre Bürger erbringt, zusammengefasst sind.

Erträge erzielt die Stadt Heiligenhaus beispielsweise aus Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen, Gebühren für die Benutzung städtischer Einrichtungen (z.B. Abfallbeseitigung, Straßenreinigung), aber auch aus Vermietungen. Des Weiteren erhält die Stadt Gelder vom Land für verschiedene Zwecke. Aufwendungen entstehen insbesondere für die Unterhaltung Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Straßen, für Personal, sowie für soziale Zwecke oder die Kreisumlage.

Die hierdurch fälligen Ein- bzw. Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt, so dass er einen Überblick über die Liquidität der Kommune gibt. Somit werden hier auch die geplanten Investitionen ausgewiesen. Aber nicht alle Erträge und Aufwendungen führen gleichzeitig zu Ein- oder Auszahlungen.

So sind Aufwendungen für Abschreibungen eine rechnerische Größe, mit denen der Wertverzehr (Abnutzung) von Anlagegütern durch deren Gebrauch dargestellt wird. Dem gegenüber stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, die gebildet werden, wenn beispielsweise das Land eine Zuwendung für den Bau eines Schulgebäudes bereitstellt. Diese Zuwendung wird dann analog zum Werteverzehr des Anlagegutes aufgelöst.

Am Ende eines Haushaltsjahres steht dann der Jahresabschluss, der vom Rat festzustellen ist. Dieser setzt sich zusammen aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung (als Gegenstücke zu Ergebnis- und Finanzplan) und die Bilanz.

 

Das Verfahren zum Bürgerhaushalt 2022 ist abgeschlossen.

Der Rat der Stadt Heiligenhaus hat die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 am 02.02.2022 beschlossen.

 

Das nächste Beteiligungsverfahren wird zum Haushalt 2024 bzw. zum ggfs. notwendigen Nachtragshaushalt 2023 durchgeführt.

 

Hier geht es zum interaktiven Haushalt.

Kontaktperson

Herr Björn Kerkmann

Erster Beigeordneter & Kämmerer

 

Herr Jürgen Hollenberg

Fachbereichsleiter

 

III.2 Finanzen

    2.1 Kämmerei

    2.2 Stadtkasse

 

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Status

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.02.2022 bis -
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