Kontaktperson
Bei Fragen zu den Antragsformalitäten:
Kerstin Ahrends
Tel: 02242-888 479
E-Mail: kerstin.ahrends@hennef.de
Bei Fragen zu den pädagogischen Inhalten:
Andrea Salar
Tel: 02242-888 427
E-Mail: andrea.salar@hennef.de
Teilnahmebedingungen
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Zukunftspakets für Bewegung, Kultur und Gesundheit
- Inhalt
2. Fördervoraussetzungen für Projekte. 2
3. Fördervoraussetzungen für Träger 2
5. Antrags- und Bewilligungsverfahren. 3
- Allgemeines
Die Stadt Hennef unterstützt die Umsetzung des Bundesprogramms „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ in Hennef. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 150.000€ im Jahr 2023.
- Förderzweck
Junge Menschen sollen auf ihrem Weg zu selbstbestimmten und gesellschaftlich mitverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert werden und sind daher aktiv beteiligt.
Gefördert werden insbesondere Projekte aus den Bereichen
- Bewegung
- Kultur
- Gesundheit
- Fördervoraussetzungen für Projekte
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz in der Stadt Hennef und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Ausnahmefällen sind auch Projekte für die Zielgruppe bis 27 Jahre möglich. Das Projekt
- wurde von Kindern und Jugendlichen selber initiiert,
- Kinder und Jugendliche wurden bei der Projektentwicklung in geeigneter Form beteiligt
- die Projektidee geht auf Wünsche und Anregungen aus der Beteiligungsumfrage der Kinder und Jugendlichen in Hennef ein
- das Projekt wurde bereits im vergangenen Jahr aus Mitteln des Programms „Aufholen nach Corona“ erfolgreich durchgeführt und soll nun fortgesetzt werden
Die Fördermittel nach dieser Richtlinie sind vor Beginn des Projektes zu beantragen. Die nachträgliche Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen ist grundsätzlich nicht möglich.
Die gleichzeitige Förderung des Projektes aus weiteren Bundesmittel ist ausgeschlossen.
- Fördervoraussetzungen
Die Förderung wird dem/der Antragsteller*innen gewährt, die Projekte für Kinder und Jugendliche in Hennef durchführen. Hierzu gehören:
- Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII soweit sie im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef tätig und anerkannt sind.
- Träger und nicht anerkannte Gruppierungen (informelle Gruppen), soweit die beantragte Maßnahme grundsätzlich förderwürdig im Sinne der Richtlinie ist.
Die mit dem Projekt betrauten Personen haben die „Generalvereinbarung zum Kinderschutz“ unterschrieben oder alle Personen, die im Rahmen der Projektumsetzung Kinder und/oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder einen vergleichbaren Kontakt haben, verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 72a SGB VIII (nicht älter als drei Monate bei Projektbeginn)..
Die mit dem Projekt betrauten Personen müssen die notwendige Qualifikation besitzen, die beantragte Maßnahme verantwortlich durchzuführen.
- Art der Förderung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel erfolgt die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Über die Vergabe und Höhe der Fördergelder entscheidet der „Zukunftsausschuss“ der Stadt Hennef.
- Antrags- und Bewilligungsverfahren
Anträge auf Förderung sind ab sofort für das Jahr 2023 an das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef zu richten.
Zur Antragstellung sind die entsprechenden Vordrucke zu verwenden.
Dabei ist Folgendes deutlich zu machen:
- Benennung des Förderschwerpunktes
- Darstellung der Ziele des Projekts
- schlüssige und nachvollziehbare Kostenkalkulation
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie prüft die Anträge inhaltlich und formal auf die Einhaltung der Richtlinie und führt ggf. Abstimmungsgespräche mit den Antragsteller*innen.
Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden dem „Zukunftsausschuss“ zur Entscheidung vorgelegt.
Auf der Grundlage der vorliegenden Anträge entscheidet der „Zukunftsausschuss“ über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Der/Die Antragsteller*in erhält im Anschluss eine schriftliche Information über die Entscheidung des „Zukunftsausschusses“. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bewilligt die vom „Zukunftsausschuss“ genehmigten Mittel.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt sobald der Bewilligungsbescheid rechtsgültig ist.
- Verwendungsnachweis
Von den Antragstellern-innen ist ein Verwendungsnachweis nach dem vorgesehenen Vordruck bis spätestens 30.04. des Folgejahres vorzulegen. Der Verwendungsnachweis beinhaltet:
- Allgemeine Angaben zum Projekt
- Nachweis der entstanden Kosten mit tabellarischer Belegliste
- Projektbericht (Umsetzung, Ziele)
Die Zahlungsnachweise sind im Original 5 Jahre aufzubewahren.
Sollten Projekte nicht zustande kommen, ist dies dem Amt für Kinder, Jugend und Familie schnellstmöglich zu melden, damit diese Mittel ggf. anderweitig vergeben werden können.
- Rückzahlungen
Der/Die Antragsteller*in ist verpflichtet, den gewährten Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn
- die Durchführung des Projektes aufgehoben wird;
- weniger Kosten als vorgesehen entstanden sind;
- unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden;
- trotz Aufforderung binnen einer angemessenen Frist kein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis vorgelegt wird;
- die im Bewilligungsbescheid enthaltenen Auflagen nicht erfüllt wurden;
- Bestimmungen dieser Förderrichtlinien nicht beachtet wurden;
- Zuschüsse nicht bestimmungsgemäß verausgabt worden sind;
- Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Schlussbestimmung
Diese Richtlinie wurde gemäß durch den Zukunftsausschuss der Stadt Hennef am 27.03.2023 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
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