Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Innenbereichssatzung im Bereich der Projektstraße beschlossen. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) ohne Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Das dem Entwurf zugrundeliegende Plangebiet liegt im Stadtteil Kohlscheid im Bereich der Projektstraße (Flur 13, Teilflächen des Flurstücks 2186). Die räumliche Abgrenzung ist kartografisch bestimmt und der zeichnerischen Darstellung des Plangebietes zu entnehmen.
Ziel der Planung ist es, durch die Änderung der Innenbereichsgrenze einen Flächentausch der Bauflächen gem. § 34 BauGB innerhalb des o.g. Flurstücks vorzunehmen. Mit der Änderung wird eine ca. 1.400 qm große Teilfläche aus dem Geltungsbereich der Innenbereichssatzung herausgenommen und an anderer Stelle des Flurstücks in gleicher Größe in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung einbezogen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 die öffentliche Auslegung des o.g. Änderungsverfahrens beschlossen.
Markus Sordon Telefon: 02406/83-349 E-Mail: Markus.Sordon@herzogenrath.de