Die Verbändeanhörung wird im Zeitraum 9. September bis 6. Oktober 2026 durchgeführt.
Mit dem Gesetzentwurf werden Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren beschleunigt und digitalisiert. Hierbei werden die zwischen Bund und Ländern in der Föderalen Modernisierungsagenda vereinbarten Maßnahmen (Nr. 40 und 90/140) in das Verwaltungsverfahrensrecht des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Dies betrifft die Änderungen aufgrund des Gesetzes zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern und insbesondere des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in Bezug auf das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes, die nun „1:1“ in das VwVfG NRW aufgenommen werden sollen.
Als Maßnahmen sind insbesondere zu benennen: Die weitgehende Digitalisierung des Verfahrens von der Antragstellung bis zum Erlass der behördlichen Entscheidung einschließlich der erforderlichen Bekanntmachungen und Auslagen von Dokumenten. Zudem wird der Erörterungstermin fakultativ gestellt und eine Regelung für Projektmanager ins allgemeine Verfahrensrecht aufgenommen. Ergänzend erfolgen notwendige Folgeänderungen und Anpassungen im VwVfG NRW aufgrund der Änderungen der elektronischen Kommunikation, die in Nordrhein-Westfalen durch das Dritte Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW – Aufhebung von Schriftformerfordernissen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW), Gebührengesetz NRW (GebG NRW), Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz (EEG NRW) und Landeszustellungsgesetz NRW (LZG NRW) erfolgen vor allem redaktionelle und rechtsförmliche Anpassungen, sowie Klarstellungen zur elektronischen Kommunikation. Ergänzend erfolgt im LZG NRW eine Anpassung an den Wortlaut des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes hinsichtlich der Zustellung an Bevollmächtigte sowie die Streichung der Zustellung via De-Mail.
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 14 referat14@im.nrw.de