E-Mail-Angabe bei Stellungnahmeverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
In den Meldeverfahren gibt es die Möglichkeit, bei anonymen Beteiligungen die E-Mail-Adresse zu hinterlassen.
Diese Funktion würde ich auch bei den Stellungnahmeverfahren begrüßen.
Alternativ könnte auch bei Absendung der Stellungnahme nochmal ein Feld aufploppen, in dem der Stellungnehmende noch freiwillig seine Anschrift einsetzen kann. Leider darf in Bebauungsplanverfahren keine Anmeldung verpflichtend sein für die Abgabe einer Stellungnahme. Wir erhalten viele anonyme Stellungnahmen, die aufgenommen werden müssen, bei denen allerdings keine Abschlussmitteilung versendet werden kann. Wenn eine Stellungnahme abgegeben wird, kann es auch passieren, dass vergessen wird, die Anschrift einzufügen. Trotz unseres Hinweises am Ende des Inhalts erhalten wir viele Stellungnahmen ohne Absender,
Hier muss es doch irgendeine Möglichkeit geben, dem Stellungnehmenden noch einmal die Möglichkeit zu geben, freiwillig seine Adresse einzutragen zu können.
Danke für die Prüfung meines Vorschlags.