Bebauungsplan Gemeinde Issum Öffentliche Auslegung

Offenlage zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Issum Nr. 26 - Gewerbegebiet Am Schankweiler

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.07.2025 bis 04.08.2025
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Amtliche Bekanntmachung

  1. Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 26 – Erweiterung des Gewerbegebiets Am Schankweiler

hier:    Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Issum hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Issum Nr. 26 – Erweiterung des Gewerbegebiets Am Schankweiler, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und öffentlichen Verkehrsflächen festsetzt, nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufzustellen.

In der Sitzung am 04.06.2024 hatte der Rat der Gemeinde Issum entschieden, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch offenzulegen.

Das Plangebiet besteht aus zwei Teilflächen. Teil A beinhaltet das Gewerbegebiet und Teil B die Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“.

Teil A befindet sich im Westen des Ortsteils Issums südlich der Gelderner Straße und östlich des bestehenden Gewerbegebiets Am Schankweiler. Diese Teilfläche ist ca. 12,05 ha groß (hiervon sind ca. 6,74 ha bereits beplant) und umfasst die Flurstücke 20, 21, 121 (tw.), 155, 157, 174 (tw.), 184, 197, 199 (tw.), 201, 202, 206, 208, 210, 211, 212, 213, 214, 217, 218 (tw.), 219, 220 (tw.), 221, 222, 223, 224 (tw.), 225, 226 (tw.) und 227 der Flur 31 der Gemarkung Issum.

Die Fläche für das Regenrückhaltebecken (Teil B) ist ca. 0,88 ha groß und liegt nördlich der Gelderner Straße. Sie umfasst die Flurstücke 118 (tw.) und 651 der Flur 24 der Gemarkung Issum.

Der Teilbereich A, der bisher als Ackerland genutzt wird, wird im Süden durch die Weseler Straße (B58), im Westen durch einen Acker, im Norden durch die Gelderner Straße und im Osten durch das bestehende Gewerbegebiet Am Schankweiler begrenzt. Die bestehende Straße Am Schankweiler, welche an die Gelderner Straße grenzt, dient als Erschließung des Gebiets.

Die südliche Grenze für den bisher ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Teilbereich B bildet auch hier die Gelderner Straße. Es schließen im Westen ein Wirtschaftsweg, im Norden ein Acker und im Osten die Kevelaerer Straße an.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

- Mensch, Gesundheit: Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsgutachten, Umweltbericht

- Tiere, Pflanzen, Lebensräume, biologische Vielfalt, Artenschutz: Umweltbericht, artenschutzrechtliche Fachbeiträge, NATURA 2000-Vorstudie

- Boden: Umweltbericht, geotechnisches Gutachten zur Baugrund- und Grundwasserverhältnissen (Boden-Hydrologie), Fachbeitrag Entwässerung, städtebauliches und grünordnerisches Konzept, Geologisches Landesamt NRW, Kreis Kleve

- Fläche: Umweltbericht, städtebauliches und grünordnerisches Konzept, Landwirtschaftskammer NRW

- Wasser: geotechnisches Gutachten zur Baugrund- und Grundwasserverhältnissen (Boden-Hydrologie), Fachbeitrag Entwässerung, städtebauliches und grünordnerisches Konzept, Umweltbericht

- Luft, Klima: Geruchstechnische Untersuchung, Verkehrsgutachten, Umweltbericht, Immissionsschutz in der Bauleitplanung (Abstandserlass)

- Landschaft: Umweltbericht, landschaftspflegerischer Fachbeitrag, NATURA 2000-Vorstudie

- Kultur- und Sachgüter: Umweltbericht

Für weitere Informationen wird auf den Umweltbericht der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Issum Nr. 26 – Gewerbegebiet Am Schankweiler der Gemeinde Issum für die Erweiterung des Gewerbegebiets Am Schankweiler verwiesen.

Zur Beteiligung und zum Abruf von zugehörigen Dokumenten kann auch das Beteiligungsportal der Gemeinde Issum genutzt werden. Dieses erreichen Sie unter folgendem Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/issum/beteiligung/themen/1015622. Die vorgenannten Unterlagen können außerdem über das Landesportal unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.12.1997 (BGBl. I S. 2902) unter Berücksichtigung der Änderung durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108) in der zurzeit jeweils geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass der Planentwurf mit Begründung und Anlagen hierzu in der Zeit vom 03.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025 bei der Gemeindeverwaltung Issum, Herrlichkeit 7 - 9, Zimmer 111, an den Tagen montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Zu dieser amtlichen Bekanntmachung gehören eine verkleinerte Darstellung des Bebauungsplanes sowie ein Übersichtsplan.

Issum, 02.07.2025

Der Bürgermeister

i.V. Alberts

Kontakt

Frau an Mey

eMail: damaris.anmey@issum.de

Internet: www.issum.de

Tel.: 02835/1053

Datenschutzerklärung

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Stellungnahmen in den Vorlagen für die öffentliche Sitzung des Rates und des Ausschusses aufgeführt werden, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

Gegenstände

Übersicht
  • Plandarstellung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Abstandserlass
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • NATURA 2000-Vorstudie
  • Verkehrsgutachten
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Geruchstechnische Untersuchung
  • Boden-Hydrologie-Gutachten
  • Fachbeitrag Entwässerung
  • Städtebauliches und grünordnerisches Konzept

Informationen

Übersicht
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