Bebauungsplan Gemeinde Issum Frühzeitige Beteiligung

5. Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 12 – Amray/ Bertastraße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.03.2026 bis 13.04.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Rat der Gemeinde Issum hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Issum Nr. 12 – Amray/ Bertastraße gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

Erklärung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht

Der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Issum Nr. 12 – Amray/ Bertastraße wurde durch den Rat der Gemeinde Issum am 09.12.2025 gefasst.

Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV.NRW 2023), in der zurzeit geltenden Fassung, bestätigt, dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Issum vom 09.12.2025 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Issum Nr. 12 – Amray/ Bertastraße vom 09.12.2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-

verfahren wurde nicht durchgeführt,

  1. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-

zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt

    und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,

    die den Mangel ergibt.

Das Plangebiet liegt in der zentralen Ortslage von Issum, im Bereich nördlich der Weseler Straße, östlich und südlich des Gewässers Fleuth und westlich der angrenzenden Bebauung der Weseler Straße. Es umfasst die Flurstücke 432, 437, 99 und 504 in der Flur 17, Gemarkung Issum. Die Größe beträgt insgesamt ca. 0,7 ha.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche zur Versorgung der Wohnbevölkerung mit Seniorenpflegeplätzen sowie einer öffentlichen Grünfläche.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird auf die vom Rat am 09.12.2025 beschlossene Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung hingewiesen, mit der den Bürgern allgemein Gelegenheit gegeben wird, sich zum Bebauungsplanentwurf zu äußern.

Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung liegen zu diesem Zweck in der Zeit vom 12.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026 bei der Gemeindeverwaltung Issum, Herrlichkeit 7-9, Zimmer 111, an den Tagen von montags bis donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Zeit können die vorgenannten Unterlagen ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Issum unter www.beteiligung.nrw.de/portal/issum/beteiligung/themen eingesehen werden.

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass personenbezogene Daten von privaten Stellungnehmenden in den Vorlagen für die öffentliche Sitzung des Rates und des Ausschusses nicht aufgeführt werden.

Zu dieser amtlichen Bekanntmachung gehören ein Übersichtsplan sowie eine verkleinerte Darstellung des Bebauungsplanentwurfes, die nachstehend abgedruckt sind.

Issum, 10.03.2026

Gemeinde Issum

Der Bürgermeister

Alberts

Kontakt

Frau an Mey

Herrlichkeit 7-9

47661 Issum

Zimmer 111

02835/1053

Datenschutzerklärung

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Stellungnahmen in den Vorlagen für die öffentliche Sitzung des Rates und des Ausschusses aufgeführt werden, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

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