Flächennutzungsplan Stadt Jülich Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Nr. A 70 "Neubau Hallenbad"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 06.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern

Die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 70 „Neubau Hallenbad“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, an diesem Standort im Bereich des heutigen Freibades ein Hallenbad zu entwickeln. Das ca. 2,9 ha große Plangebiet liegt nordwestlich der historischen Innenstadt und umfasst das heutige Freibadgelände westlich der Rur sowie die für die Erschließung notwendigen Teilflächen des Stadionweges.

Das Hallenbad in der Bongardstraße aus dem Jahr 1967 weist aufgrund des Alterszustandes und der Hochwasserereignisse 2021 so große Mängel auf, dass es im April 2025 endgültig geschlossen werden musste.

Ziel der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist somit die Sicherung und Wiederherstellung dieser wichtigen Gemeinbedarfseinrichtung zur Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge. Die beschriebene Bauleitplanung leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Sport- und Freizeitangebotes in der Stadt Jülich unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Kontakt

Frau Jansen-Venrath
Telefon: 02461/63-259
E-Mail: ajansen-venrath@juelich.de

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Soziale Netzwerke sind auf dem Vormarsch. Die immense Vernetzung charakterisiert den Wandel unserer Gesellschaft hin zum „gläsernen Menschen". Dabei ist Privatsphäre ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.

Behördlicher Datenschutz – Ziele
Die Stadtverwaltung Jülich schreibt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist in Gesetzen und Verordnungen genau definiert, welche Daten für die Bearbeitung öffentlicher Aufgaben erhoben, genutzt, gespeichert und weiter übermittelt werden dürfen. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (s. Ansprechpartner).

Aufgaben des Datenschutzbeauftragen
Zu den Kernbereichen des Datenschutzbeauftragen zählen Unterstützung, Kontrolle sowie Auskunft an Bürgerinnen und Bürger. Er unterliegt dabei einer Mitteilungs-, Informations-, Beratungs- und Sensibilisierungspflicht.
Vorrangig kümmert er sich um die Gestaltung und Auswahl von Verarbeitungsverfahren personenbezogener Daten und steckt deren Rahmenbedingen fest. Er schult und berät darüber hinaus die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung im richtigen Umgang mit sensiblen Daten.

Beispielhafte Aufgabenbeschreibung

  • Führung des Verfahrensverzeichnissen (einschließlich Einsichtgewährung)
  • Durchführung der Vorabkontrolle
  • Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes
  • Beratung der datenverarbeitenden Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren

Ansprechpartner/in

Datenschutzbeauftragte

Dilara Sarioglu
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-348
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de


Stellvertreterin
Tanja Oberst
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-375
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang