Umfrage Ministerium der Justiz Justiz, Inneres und öffentliche Sicherheit

„Junge Menschen (machen das) zusammen“ - Förderpreis 2025 des Landespräventionsrats NRW

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.05.2025 bis 30.06.2026
  • Teilnehmer 16 Teilnehmer
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UPDATE

Die Bewerbungsphase für den Förderpreis wurde bis

zum 27.02.2026 verlängert!

Ein zentrales Anliegen des Landespräventionsrates des Landes Nordrhein-Westfalens (LPR NRW) sowie der Stüllenberg-Stiftung ist die Förderung der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention auf Landes- und Kommunalebene unter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte. Grundvoraussetzung ist dabei die (Ein-)Bindung aller Menschen durch demokratische Teilhabe.

Ziel des Förderpreises

Erstmalig in 2025 wird der LPR-Förderpreis „Junge Menschen (machen das) zusammen“ für gesellschaftliches Miteinander ausgeschrieben. Kinder und Jugendliche sollen damit ermutigt und unterstützt werden, eigene gemeinschaftsbezogene, demokratieförderliche sowie prosoziale Aktivitäten und Projekte im Rahmen des Grundgesetzes nachhaltig umzusetzen.

Ausgezeichnet werden maximal zehn Projekte mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 2.000 Euro. Diese werden ausschließlich an die anmeldenden Institutionen ausgezahlt. Die Preisgelder sollen für die dauerhafte Umsetzung der Projekte in der jeweiligen Institution eingesetzt werden.

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich Institutionen aus Nordrhein-Westfalen, die Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren bzw. der Klassen 7 bis 10 betreuen. Dazu gehören z.B. Schulen, Vereine, Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe und des Jugendvollzugs aus Nordrhein-Westfalen.

Gemeinsam in der Gruppe soll in einem selbst erstellten Videoclip von maximal fünf Minuten beschrieben werden, wie Probleme und/oder Konflikte untereinander oder gesamtgesellschaftliche Herausforderungen vor Ort gemeinsam angegangen, gelöst und bewältigt werden. Wichtig dabei ist, die Aktivitäten oder Konzepte auf möglichst dauerhafte Strukturen auszurichten, damit auch Andere von den Lösungen und Vorschlägen profitieren können.

Mögliche Inhalte, die in dem Projekt beantwortet werden können, sind z.B.:

  • Die Kinder und Jugendlichen können ein Thema oder Projekt bearbeiten, das bereits in Bearbeitung ist oder erst im Rahmen der Bewerbung auf den Förderpreis gestartet wurde.
  • Themen könnten zum Beispiel sein: Achtsamkeit, Gemeinschaft, Einsamkeit, Schwierigkeiten in der Schule, Schwierigkeiten in der Familie, Armut, Migration und Flucht, Ängste und Sorgen, Demokratie, Kriminalität
  • Im Fokus könnten auch z.B. Konflikte und Auseinandersetzungen sein, für die Lösungsvorschläge entwickelt werden. Das können Konflikte in den Pausen oder auf dem Schulweg sein.
  • Zudem könnte der Frage nachgegangen werden, wie im Zusammenleben Verständnis und Mitgefühl für Andere entwickelt wird.
  • Möglich wären auch Themen wie: Schwierigkeiten mit anderen Kindern und Jugendliche im Alltag, in der Familien, in der Schule etc. und wie ihnen geholfen werden könnte. Oder auch wie sie ermutigt werden, Herausforderungen gemeinschaftlich und auf Augenhöhe zu bewältigen.

Die genannten Themen sind nur Beispiele, es sind auch weitere Ideen möglich.

Alle Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen, die den genannten Themen verbunden sind, können eingereicht werden. Entscheidend ist, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema nicht nur auf die Projektphase beschränkt ist, sondern auf Dauer angelegt ist.

Videodateivoraussetzungund Uploadhinweise

  • Maximale Länge: 5 Minuten
  • Maximale Dateigröße: 800 MB (Full HD)
  • Videoformat: MP4
  • Querformat – Idealerweise 16:9
  • Wichtig: Sollte das Video direkt vom Handy hochgeladen werden - möglich, aber nicht empfohlen -  wird der Upload einige Zeit in Anspruch nehmen, ohne dass Sie sehen, dass das Handy arbeitet. Hier bitte warten, bis der Dateiname auf der Internetseite erscheint. Aufgrund der Dateigröße sollte dies nur im WLAN erfolgen. 

Fachjury

Der Fachjury gehören Vertreterinnen und Vertreter des Landespräventionsrates und der Stüllenberg-Stiftung an. Sie sichten und bewerten die eingereichten Videoclips und ermitteln die Preisträgerinnen und Preisträger, die sodann informiert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbungszeitraum
Die Videos können bis zum letzten Schultag vor den Herbstferien (10. Oktober 2025) eingereicht werden.

Preisvergabe

Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Winter 2025/2026. Dieser Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

  • Pflichtangabe
  • Die Person muss erwachsen und bei der einreichenden Institution beschäftigt sein.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Geben Sie hier bitte den Namen und Adresse Ihrer Institution an.
Laden Sie hier bitte die Projektbeschreibung hoch (Max. 1 DIN A4 Seite) 
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.

  • Pflichtangabe
  • Sie können bis zu 1 Datei der Formate pdf, doc, docx, xls, xlsx, ppt, pptx anhängen.
Mit diesem Button könnne Sie Ihre Videodatei auswählen und hochladen. Bitte die Videovoraussetzungen und Uplaodhinweise links oben auf der Seite im PDF Dokument beachten. Die Datei am besten vom PC hochladen. 
Datei auswählen

Die maximale Dateigröße beträgt 1000 MB.

  • Pflichtangabe
  • Sie können bis zu 1 Datei anhängen.
  • Hinweis auf Dateigröße
Audiokennung anfordern
Captcha: Grafischer Zugangscode. Alternativ können Sie eine Audiokennung anfordern.
PflichtangabeBitte geben Sie den im Bild dargestellten Text ein.
Pflichtangabe
Pflichtangabe

Kontakt

Julian Pritsch

Geschäftsführer

Landespräventionsrat NRW

LPR@jm.nrw.de

Adresse zufügen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich Institutionen aus Nordrhein-Westfalen, die Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren bzw. der Klassen 7 bis 10 betreuen. Dazu gehören z.B. Schulen, Förderschulen, Vereine, Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und des Jugendvollzugs aus Nordrhein-Westfalen.

Gemeinsam in der Gruppe soll in einem selbst erstellten Videoclip von maximal fünf Minuten beschrieben werden, wie Probleme und/oder Konflikte untereinander oder gesamtgesellschaftliche Herausforderungen vor Ort gemeinsam angegangen, gelöst und bewältigt werden. Wichtig dabei ist, die Aktivitäten oder Konzepte auf möglichst dauerhafte Strukturen auszurichten, damit auch Andere von den Lösungen und Vorschlägen profitieren können.

Mögliche Inhalte, die in dem Projekt beantwortet werden können, sind z.B.:

  • Die Kinder und Jugendlichen können ein Thema oder Projekt bearbeiten, das bereits in Bearbeitung ist oder erst im Rahmen der Bewerbung auf den Förderpreis gestartet wurde.
  • Themen könnten zum Beispiel sein: Achtsamkeit, Gemeinschaft, Einsamkeit, Schwierigkeiten in der Schule, Schwierigkeiten in der Familie, Armut, Migration und Flucht, Ängste und Sorgen, Demokratie, Kriminalität
  • Im Fokus könnten auch z.B. Konflikte und Auseinandersetzungen sein, für die Lösungsvorschläge entwickelt werden. Das können Konflikte in den Pausen oder auf dem Schulweg sein.
  • Zudem könnte der Frage nachgegangen werden, wie im Zusammenleben Verständnis und Mitgefühl für Andere entwickelt wird.
  • Möglich wären auch Themen wie: Schwierigkeiten mit anderen Kindern und Jugendliche im Alltag, in der Familien, in der Schule etc. und wie ihnen geholfen werden könnte. Oder auch wie sie ermutigt werden, Herausforderungen gemeinschaftlich und auf Augenhöhe zu bewältigen.

Videodateivoraussetzung und Uploud-Hinweise

  • Maximale Länge: 5 Minuten
  • Maximale Dateigröße: 800 MB (Full HD)
  • Dateiformat: MP4
  • Querformat – Idealerweise 16:9
  • Sollte das Video direkt vom Handy hochgeladen werden - möglich, aber nicht empfohlen  - nimmt der Upload einige Zeit in Anspruch, ohne das man sieht, dass das Handy arbeitet. Bitte so lange warten, bis der Dateiname auf der Seite erscheint. Aufgrund der Dateigröße sollte der Upload im WLAN erfolgen. 

Die genannten Themen sind nur Beispiele, es sind auch weitere Ideen möglich.

Alle Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen, die den genannten Themen verbunden sind, können eingereicht werden. Entscheidend ist, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema nicht nur auf die Projektphase beschränkt ist, sondern auf Dauer angelegt ist.

Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie zusätzlich zur Datenschutzerklärung von beteiligung.nrw.de (URL: https://beteiligung.nrw.de/portal/justiz/informationen/datenschutz) folgende Hinweise zur Bewerbung. 

Hier finden Sie die Angaben insbesondere zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung und zu den Rechten der betroffenen Person. Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an den nachfolgend genannten Datenschutzbeauftragten des Anbieters der Veranstaltung.

Anbieter des Förderpreises
Landespräventionsrat NRW
beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
40212 Düsseldorf
Tel + 49 (0) 211-8792-201

Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragten des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter Datenschutz@jm.nrw.de oder über die Adresse:
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Martin-Lutherplatz 40
40212 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211-8792- 0

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zur Durchführung des Preisverfahrens „Junge Menschen (machen das) zusammen“. Es ist insbesondere beabsichtigt, die hochgeladenen Videoclips zu speichern, auszuwerten und ggf. auf einer von dem Landespräventionsrat bestimmten Internetseite zu veröffentlichen.

I. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Ich willige gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO ein, dass meine übermittelten persönlichen Daten - einschließlich des hochgeladenen Videoclips - im Rahmen des Preisverfahrens „Junge Menschen (machen das) zusammen“ verarbeitet werden dürfen. Insbesondere bin ich damit einverstanden, dass der von mir hochgeladene Videoclip gespeichert, ausgewertet und auf einer von dem Landespräventionsrat bestimmten Internetseite veröffentlicht werden darf.

Ich versichere, dass ich mindestens 16 Jahre alt bin und die Zustimmung der in dem Video abgebildeten Personen bzw. der/des Sorgeberechtigten dieser Personen vorliegt. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung widerrufen kann. Ich hatte Gelegenheit, vor Erteilung meiner Einwilligung die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen.

II. Datenschutzerklärung

Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage (Art. 13 Abs. 1 Buchs. c DSGVO)

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO zur Durchführung des Preisverfahrens „Junge Menschen (machen das) zusammen“. Es ist insbesondere beabsichtigt, die hochgeladenen Videoclips zu speichern, auszuwerten und ggf. auf einer von dem Landespräventionsrat bestimmten Internetseite zu veröffentlichen.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 Buchst. e DSGVO)

Empfänger der Daten sind der Landespräventionsrat sowie der Betreiber des Portals „Beteiligung NRW“. Es ist beabsichtigt, das prämierte Video auf einer von dem Landespräventionsrat bestimmten Internetseite zu veröffentlichen.

Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden (Art. 13 Abs. 2 Buchst. a DSGVO)

Die prämierten Videoclips werden bis zur nächsten Vergabe des Förderpreises abrufbar sein. 

Rechte nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. b DSGVO)

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Beschwerderecht nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. d DSGVO)

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de

Verpflichtung oder Obliegenheit zur Bereitstellung der Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchst. e DSGVO)

Die Datenverarbeitung ist erforderlich, um an dem Preisverfahren teilzunehmen.

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