Veranstaltung Ministerium der Justiz Justiz, Inneres und öffentliche Sicherheit

Recht im Zentrum: Betrug, Einbruch, Missbrauch und Verkehrsunfälle - Welche Rechte haben die Opfer

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 29.10.2025 18:00 Uhr
  • Teilnehmer 30 Teilnehmer
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Wie Opfer aktiv werden können

Jeden Tag werden tausende Menschen in Deutschland zumeist unverschuldet zu Opfern. Die meisten von ihnen finden sich in 743.472 registrierten Betrugsfällen im vergangenen Jahr wieder. Gefolgt von 363.000 verletzten Menschen bei Verkehrsunfällen, 260.000 Gewaltopfern sowie einer nicht erfassten Anzahl an Opfern von 78.436 Einbrüchen. Schließlich fiel bereits jede vierte Person im Land Cyberkriminalität zum Opfer.

Vor diesem Hintergrund greift das 49. Justizforum „Recht im Zentrum“, ausgerichtet vom Aachener Anwaltverein und dem Landgericht Aachen, die Frage auf: „Welche Rechte haben die Opfer?“ Es informieren Expertinnen aus Anwaltschaft und Opferschutz.

Aus ihren Erfahrungen mit konkreten Beispielen wird Elisabeth Auchter-Mainz, erste Opferschutzbeauftragte des Landes NRW, im Forum berichten. „Psychische und körperliche Folgen, aber auch finanzielle Probleme in Folge von Straftaten sind die Hauptgründe, warum sich Betroffene bei der NRW-Opferschutzstelle melden“, sagt die ehemalige Generalstaatsanwältin. Hinzu kämen geschädigte Personen, die „Fragen zu Anzeigeerstattung und Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens“ hätten. Die Anlaufstelle des Landes ist mit sechs Juristinnen und Sozialarbeiterinnen besetzt.

Rechtsanwältin Dr. Susanne Fischer wird die Möglichkeiten und Wirkungen einer Nebenklage des Opfers beleuchten. „Die häufige Behauptung, in einer Hauptverhandlung würden nur Angeklagte beachtet, ist nach heutiger Gesetzeslage nicht mehr zutreffend“, sagt die Vorsitzende des Aachener Anwaltverein. Mit der Zulassung einer Nebenklage ergibt sich eine eigene Rechtsstellung der Opferzeugen in einem Prozess. Sie können sich eines Rechtsbeistandes bedienen, eigene Anträge stellen und Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einlegen. „Zudem kann eine Nebenklage auch hilfreich sein, wenn es zum Beispiel bei leichteren Delikten darum geht, einen gerechten Ausgleich zwischen Opfer und Täter zu finden“, sagt Fischer.

Aus dem Alltag von RückHalt e.V. - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, berichten Claudia Brötsch und Nina Körner, sie informieren, begleiten und unterstützen Opfer von der Anzeigenerstattung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.  Ihre psychosoziale Prozessbegleitung kann bei schweren Straftaten vom Gericht auf Antrag bewilligt werden. Ziel ist es, Opfern in der Hauptverhandlung zur Seite zu stehen und damit zu stabilisieren. Dies ist auch zusätzlich zu einer Nebenklage möglich.

Alle Fragen rund um das Thema „Welche Rechte haben die Opfer“ können im Rahmen der Veranstaltung besprochen werden. Die Expertinnen freuen sich auf den Austausch. 

Übersicht

Veranstaltungstermin
Mittwoch 29.10.2025 18:00 - 19:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Justizzentrum Aachen
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
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Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
09.09.2025 - 29.10.2025 17:59 Uhr

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