Orte des Interesses Stadt Kalkar Räumliche Entwicklung

Rad- und Fußverkehrskonzept Kalkar

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.09.2025 bis 16.10.2025
  • Meldungen 105 Meldungen
  • Bewertungen 759 Bewertungen
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Worum geht es?

Die Stadt Kalkar verfolgt mit der Erarbeitung eines Rad- und Fußverkehrskonzeptes das langfristige Ziel, den Weg hin zu einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und barrierefreien Mobilität für alle Menschen zu gestalten.

Um ein erstes Stimmungsbild zu erhalten, werden anhand der hier vorliegenden Dialogkarte Ideen und Wünsche, aber auch Mängel und Defizite zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs gesammelt, analysiert und in die weitere Bearbeitung einfließen. Dabei interessiert uns, welche Rad- und Fußwege eine besondere Bedeutung für Ihren Alltag besitzen. Auf welchen Wegen erreichen Sie Arbeitsplätze, Schulen, Versorgungsstandorte, Sport- und Freizeiteinrichtungen? Wie kann der Weg zu Ihren gängigen Zielen angenehmer oder sicherer gestaltet werden?

Jetzt sind Sie gefragt! Wir brauchen Ihre Mithilfe als Experten*innen des Alltags. Jede und jeder legt täglich Wege zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad zurück oder würde es gerne, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Wie funktioniert die Dialogkarte?

1. Klicken Sie in die interaktive Dialogkarte und setzen Sie einen Pin, um konkrete Anmerkungen in der Karte zu verorten.

2. Suchen Sie sich eine Kategorie aus, die am besten zu Ihrer Anmerkung passt.

3. Geben Sie uns Hinweise, nennen Wünsche und Ideen oder benennen Sie attraktive Bereiche bzw. positive Veränderungen der Vergangenheit. Teilen Sie uns aber vor allem Mängel, Problembereiche sowie mögliche unsichere Stellen mit und halten dies alles in der Karte fest. 

Dabei können Sie sich beispielsweise an den folgenden Fragen orientieren:

  • Kommen Sie sicher und zügig zu Fuß oder mit dem Rad auf Ihren Alltagswegen voran?
  • Gibt es Orte und Bereiche, die besonders gut/schlecht zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar sind?
  • Wo gibt es Gefahrenstellen oder Hindernisse (insbesondere für Rollatoren, Rollstühle oder Kinderwagen)?

Beschreiben Sie uns gerne auch ihr Ziel (Schule, Arbeit, Einkaufsmöglichkeit, Sport, usw.), damit wir einordnen können, welche Bedeutung die Anmerkung für Ihren Alltag hat. 

Was passiert mit Ihren Einträgen?

Ihre Angaben fließen anonym als Bestandteil in die Bestandsaufnahme und -analyse im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes ein. Sie helfen uns und der Stadt im weiteren Bearbeitungsprozess dabei, Handlungsfelder und Maßnahmen für künftige Verbesserungen im Fuß- und Radverkehr zu entwickeln.

Alle Ihre Angaben werden zunächst gesichtet, bewertet und hinsichtlich der Einbindung in die weitere Bearbeitung geprüft (u. a. Plausibilität, Detailgrad, gesetzliche Vorgaben und Regularien). Keine Angaben gehen verloren und können ggf. im Rahmen anderer Planungen und Konzepte weiterverwendet werden. So oder so leisten Sie einen äußerst wichtigen Beitrag zur künftigen Gestaltung Ihrer Stadt!

Auf geht’s!

Eine Teilnahme ist in der Zeit vom 16.09.2025 bis zum 16.10.2025 möglich.

  Meldungen

Kategorie Verkehrssicherheit Status Neu

Beleuchtung?

Ort 47546 Kalkar, Kalflakstraße

Ich fahre täglich frühmorgens mit dem Fahrrad durch diesen Bereich zur Arbeit und komme oft erst in der Dunkelheit wieder zurück. Dabei fällt mir immer wieder auf, dass der gesamte Abschnitt, obwohl hier zahlreiche Menschen wohnen, völlig unbeleuchtet ist. Nach meinem Eindruck meiden viele Anwohner die Straße am Abend, da keinerlei Fahrbahnbeleuchtung vorhanden ist und man sich im Dunkeln unsicher fühlt. Viele Autofahrer verhalten sich hier zudem so, als befänden sie sich auf einer Landstraße. Entsprechend hoch ist das Tempo, was die Situation für Radfahrer und Fußgänger noch gefährlicher macht. Ich selbst wohne in Kalkar und kann mir kaum vorstellen, dass es im Stadtgebiet einen vergleichbar schlecht ausgeleuchteten und ungesicherten Abschnitt gibt. Umso unverständlicher ist es, dass ausgerechnet unsere Dörfer – die ja von vielen Menschen zur Erholung oder für den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad genutzt werden – in dieser Hinsicht so wenig berücksichtigt werden. Ich halte es daher für dringend notwendig, diesen Bereich sowohl hinsichtlich der Beleuchtung als auch einer möglichen Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Radverkehr zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu planen.

Kategorie Verkehrssicherheit Status Neu

Dauerhaft Steine auf der Fahrbahn

Ort 47546 Kalkar, Emmericher Straße

Ich fahre täglich mit dem Fahrrad in beide Richtungen zur Arbeit – von Kalkar nach Emmerich – und nutze dabei regelmäßig den Abschnitt der Emmericher Straße im Bereich Emmericher Eyland. In diesem Bereich ist die Fahrbahn jedoch dauerhaft stark verschmutzt. Nach meiner Beobachtung handelt es sich offenbar um eine Ausfahrt eines größeren landwirtschaftlichen Betriebs. Auf der Straße liegen häufig größere Mengen an Steinen, Splitt und Sand – deutlich mehr, als es vereinzelt durch Witterung oder normalen Verkehr erklärbar wäre. Das stellt ein erhebliches Risiko dar, insbesondere für Radfahrer. In diesem Abschnitt besteht erhöhte Rutschgefahr, und zusätzlich verläuft die Straße dort in einer Kurve. Wenn sich an dieser Stelle gleichzeitig Autos, Motorräder oder landwirtschaftliche Fahrzeuge begegnen, entstehen sehr gefährliche Situationen. Ich halte es für dringend erforderlich, diesen Bereich regelmäßig reinigen zu lassen – sei es durch den Verursacher oder die zuständige Stelle – und mittelfristig über eine bauliche Abgrenzung zwischen Radverkehr und Fahrbahn nachzudenken. Gerade für Pendler, die täglich mit dem Fahrrad unterwegs sind, wäre dies ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Kategorie Interaktion mit dem Motorisierten Individualverkehr Status Neu

Keine Abgrenzung zwischen Auto und Fußgängern/Radfahrern

Ort 47546 Kalkar, Emmericher Straße

Der Abschnitt der Emmericher Straße, der durch Emmericher Eyland führt, hat sich leider zu einer regelrechten Hochgeschwindigkeitsstrecke entwickelt. Eine klare Trennung zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern gibt es hier nicht. Ich selbst fahre jeden Morgen von Kalkar nach Emmerich zur Arbeit und nutze dabei diesen Streckenabschnitt. Besonders problematisch ist, dass der Bereich weder beleuchtet ist noch über eine sichere Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Geh- bzw. Radweg verfügt. Ein Ausweichen auf den Grünstreifen ist kaum möglich, da die Straße dort unmittelbar in landwirtschaftliche Flächen übergeht. Viele Autofahrer und Motorradfahrer scheinen zudem gar nicht zu bemerken, dass sie sich hier noch innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden, und beschleunigen auf Geschwindigkeiten, die eher einer Landstraße entsprechen. Im Winter, wenn es dunkel ist, kommt es häufig vor, dass ich vom Fahrrad absteigen und auf die angrenzende Fläche ausweichen muss, sobald ich ein Fahrzeug herannahen höre – einfach, um nicht gefährdet zu werden. Ich halte es daher für dringend erforderlich, den gesamten Bereich von Emmericher Eyland sicherer zu gestalten – etwa durch eine bauliche Abgrenzung oder andere verkehrsberuhigende Maßnahmen. Die Situation ist stellenweise lebensgefährlich, auch weil die Straße dort, wo keine Reinigungspflicht der Anwohner besteht, oft durch Äste, Bewuchs und Moos zusätzlich verengt und rutschig ist.

Kategorie Verkehrssicherheit Status Neu

Verkehrsberuhigter Bereich

Ort 47546 Kalkar, Stefan-Paeßens-Straße

Verkehrsberuhigter Bereich wie in den Seitenstraßen

Kategorie Ergänzung des Fußverkehrsnetz Status Neu

Nebenwege in Altkalkar

Ort 47546 Kalkar, Theodor-Kuypers-Straße

Seit vielen Jahren erstmals wieder in Ordnung gebracht! Bitte weiterhin pflegen und ermöglichen das diese Wege nicht nur von Hundebesitzern genutzt und benutzt werden!

Kategorie Verkehrssicherheit Status Neu

Fahrradweg Bahnhofstraße.

Ort 47546 Kalkar, Bahnhofstraße

Den wechselseitigen Fahrradweg gerade in den Ausfahrten der Geschäftsmeile sichtbar machen

Kategorie Markierung ausbessern/ erweitern Status Neu

Farbliche Fahrradweg Kennzeichnung

Ort 47546 Kalkar, Emmericher Straße

Da es nach wie vor an vielen Stellen keine Radwege gibt würde eine farbliche Kennzeichnung/Abtrennung wie z.B. in den Niederlanden an den Rändern der Straßen/Wege für eine größere Sicherheit sorgen und den Verkehr beruhigen. Zudem ist dies eine Kostengünstige Lösung um teure Baumaßnahmen zu umgehen. Am Kreisverkehr Richtung Xanten ist das z.B. bereits gut gelöst worden.

Kategorie Verkehrssicherheit Status Neu

Oft erhöhte Geschwindigkeit von durchfahrenden Fahrzeugen

Ort 47546 Kalkar, Behrnenweg

Oft erhöhte Geschwindigkeit von durchfahrenden Fahrzeugen

Kategorie Verkehrssicherheit Status Neu

Geschwindigkeit

Ort 47546 Kalkar, Behrnenweg

Viel Verkehr mit sehr hoher Geschwindigkeit im Behrnenweg. Geschwindigkeitsreduzierung zu Sicherheit im Wohngebiet dringend notwendig, ggf. auch durch Bodenschwellen

Kategorie Verkehrssicherheit Status Neu

Radfahrer und Fußgänger auf der Neulouisendorfer Str.

Ort 47546 Kalkar, Neulouisendorfer Straße

Die Neulouisendorfer Str. ist sehr stark befahren, auch von ortsfremden LKW und Traktoren mit Hängern. Wenn diese sich begegnen, reichen die Fahrbahnbreiten gerade so eben aus, wodurch Radfahrer und Fußgänger sehr gefährdet sind. Man sollte über einen Schutzstreifen nachdenken; die Fahrbahnränder müssen sowieso bald erneuert werden.

Kontakt

Frau Sabrina Meisen
Telefon: 02824 13 103
E-Mail: sabrina.meisen@kalkar.de

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist auch der Stadt Kalkar ein wichtiges Anliegen.

Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Kalkar und die Rechte, die sich ab dem 25.05.2018 aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ergeben, wenn Sie Formulare aus dem Internetangebot der Stadt Kalkar ausfüllen.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Person im Sinne der EU-DSGVO ist

Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar
Markt 20, 47546 Kalkar
E-Mail: info@kalkar.de
DE-Mail: info@kalkar.de-mail.de
Telefon: 02824 13-0
Telefax: 02824 13-234

Die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Kalkar lauten:

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)Beauftragte für Datenschutz & IT-Sicherheit
Friedrich-Heinrich-Allee 130, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 02842 9070-425 oder 02842 9070-121
Telefax: 02842 92732-425 oder 02842 92732-121
E-Mail datenschutz@krzn.de
Internet www.krzn.de

Welche Daten werden verarbeitet?

Es werden z. B. folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

  • Adresse/Kontaktdaten (z. B. auch von Dritten wie Betreuer/in, Kontaktdaten und Kontaktform für barrierefreie Kommunikation)
  • Personendaten (z. B. Name, Titel, Geburtsdatum)
  • archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr)

Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe f EU-DSGVO):

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware.

Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Die Stadt Kalkar verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO:

  • Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) EU-DSGVO
  • Die Wahrnehmung von Aufgaben durch die Kommune liegt im öffentlichen Interesse. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Kalkar erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist neben der EU-DSGVO das Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie andere spezialgesetzliche Regelungen.
  • Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) EU-DSGVO
  • Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben.
  • Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) EU-DSGVO
  • Die Stadt Kalkar verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder Aufbewahrungspflichten nach entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen.

Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben genutzt. Dabei handelt es sich z. B. um folgende Zwecke:

  • Genehmigung eines Bauantrages
  • An-, Ab- und Ummeldungen beim Bürgerbüro
  • Bewilligung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII
  • Erhebung, Erstattung und Beitreibung von Grund-, Gewerbe, Hunde- oder Vergnügungssteuern, Erschließungs- oder Kanalanschlussbeiträgen
  • Bearbeitung von Stundungsanträgen
  • Gewinnung von Lastschriftzahlern
  • Abwicklung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person
  • Kontaktdatenverwaltung (Kontaktdaten von Dritten wie Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in, Ansprechpartner/in für juristische Personen im nicht privaten Bereich)
  • Erstellung von Kennzahlensystemen
  • Aufbewahrung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

Wer bekommt die Daten?

Innerhalb der Stadt Kalkar erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Auch von der Stadt Kalkar beauftragte externe Dienstleister können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.

Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?

Die erhobenen Daten werden von der Stadt Kalkar unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Eine Löschung erfolgt jedoch zunächst nicht, wenn die Verarbeitung der Daten zu folgenden Zwecken weiterhin erforderlich ist:

  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
  • Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Sofern Daten lediglich noch zu den vorgenannten Zwecken aufbewahrt werden, ist der Zugriff auf diese Daten eingeschränkt, d. h. sie stehen der Sachbearbeitung in der Regel nicht mehr zur Verfügung (Sperrung). Die Daten sind nicht mehr veränderbar und dienen ausschließlich der Aufbewahrung.

Welche Datenschutzrechte bestehen?

Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht gegenüber der Stadt Kalkar nicht, da die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 EU-DSGVO für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt.

Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO

Die betroffene Person hat nach Art. 15 Abs. 1 EU-DSGVO das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ferner ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a) bis h) EU-DSGVO.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO

Sollten die von der Stadt Kalkar verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke unvollständig sein, besteht nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht, eine Berichtigung bzw. eine Vervollständigung der personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO

Nach Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO besteht das Recht, eine Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem der in dieser Vorschrift genannten Gründe unzulässig ist. Eine Löschung kann nicht verlangt werden, sofern die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO). Hierbei kommen insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Stadt Kalkar in Betracht. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht demnach nicht, wenn die Verarbeitungszwecke weiterhin vorliegen oder gesetzliche Regelungen die Stadt Kalkar verpflichten, die Daten weiterhin aufzubewahren.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 Buchstabe a) bis d) EU-DSGVO hat die betroffene Person die Möglichkeit die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) zu verlangen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die betroffene Person die bei der Stadt Kalkar gespeicherten Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt und diese deshalb noch nicht gelöscht werden sollen.

Einzelfallbezogenes Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Kalkar ist für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) EU-DSGVO) oder für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) EU-DSGVO). Es besteht daher das Recht, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben. Die Gründe sind nachzuweisen.

In der Regel liegen jedoch bei der Stadt Kalkar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, weshalb trotz eines Widerspruchs eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Stadt Kalkar erfolgen darf.

Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25.05.2018, der Stadt Kalkar gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.

Besteht ein Recht auf Beschwerde?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 DüsseldorfTelefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer Daten?

Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich für die betroffene Person aus den jeweiligen spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. Bundesmeldegesetz, SGB X).

In wieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 EU-DSGVO findet bei der Stadt Kalkar nicht statt. Auch Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerte werden von der Stadt Kalkar nicht erhoben oder gespeichert.

Cookies

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